Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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6)  die  Gemeindebezirke  Hammer,  Rädchen  und  Polnisch-Tarnau,  sowie
der  Hammer=  und  der  Oglisch-See  nebst  den  dazu  gehörigen  Brüchen
aus  dem  Amtsbezirke  Schlawa  im  Kreise  Freistadt  unter  Abzweigung
von  dem  Amtsgerichte  zu  Carolath  dem  Amtsgerichte  in  Glogau;

7)  die  Gemeinde  Schröck  im  Kreise  Marburg  unter  Abzweigung  von  dem
Amtsgerichte  zu  Amöneburg  dem  Amtsgerichte  zu  Marburg

8)  der  Gutebezirk  Oberförsterei  Mengsberg  im  Kreise  Kirchhain  unter  Abzweigung
  von  dem  Antsgerichte  zu  Kirchhain  dem  Amtsgerichte  zu
Rauschenberg;

9)  die  bisher  zu  dem  Amtzgerichtsbezirke  Schlüchtern  gehörigen  Theile  des
Gutsbezirkes  Oberförsterei  Niederkalbach  im  Kreise  Schlüchtern  dem  Amtsgerichte
  zu  Schwarzenfels;

10)  der  Gemeindebezirk  Horbruch  aus  der  Bürgermeisterei  Rhaunen  im
Kreise  Berncastel  unter  Abzweigung  vom  Amtsgerichte  zu  Bernaastel
dem  Amtsgerichte  zu  Rhaunen.

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Das  gegenwärtige  Gesetz  tritt  mit  dem  1.  Oktober  1888  in  Kraft.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Charlottenburg,  den  7.  Mai  1888.

(I.  S.)  Friedrich.

Fürst  v.  Bismarck.  v.  Puttkamer.  v.  Maybach.  Frhhr.  v.  Lucius.
v.  Friedberg.  v.  Boetticher.  v.  Goßler.  v.  Scholz.
Bronsart  v.  Schellendorff.  Gr.  v.  Bismarck.

 

(Nr.  9274.)  Gesetz,  betreffend  die  Errichtung  eines  Amtsgerichts  in  Gnadenfeld.  Vom
·  8.  Mai  1888.  «

Wir  Friedrich,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  ꝛc.

verordnen,  unter  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtages  Unserer  Monarchie,
was  folgt:
S.  1.

In  der  Gemeinde  Gnadenfeld  im  Kreise  Cosel  wird  ein  Amtsgericht  errichtet.
Der  Bezirk  desselben  wird  aus  den  Amtsbezirken  Rzetzitz,  Gnadenfeld,  Chrost,
Trawnig  mit  Ausnahme  des  Guts=  und  des  Gemeindebezirks  Trawnig,  Kosten-