Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Taxe  der  (Neceptur-)  Arbeiten.

Mit  Rücksicht  auf  den  gestiegenen  Preis  des  Semen  Lycopodii  wird  Folgendes  bestimmt:

Für  die  Bereitung  von  Pillen,  nämlich  die  Mengung  und  Formarion  derselben,
mit  Einschluß  ver  Bestreuung  mit  einem  Pulver,  dessen  Tarpreis  nicht  höher
  als  1  Kreuzer  für  die  Drachme  steht,  und  mit  Einschluß  der  Ausfertigung
  und  Signirung  wird  berechnet:

bis  auf  30  Pillen  .

über  30  Pillen  bis  zu  120  T  für  je  weitere
  30  Pillen  ..  .  2kfr.

über  120  Pillen  für  je  weitere  30  Pillen  .  .kr.

Wenn  zur  Bestreuung  ein  Pulver  von  höberem  Werth  verorrnet  wird,  so  wiro  die
erfordert  gewesene  Menge  desselben  besonders  berechnet.

4  kr.

Taxe  der  Gefässe:

Grüne  Gläser  sammt  Kork  und  Tektur
bis  zu  8  Unzen  3kr.

über  8  „  „  12  kEir.

12  .  24  b6  öbkr.
Für  Gewichtsmengen  über  12  Unzen  si  aes  starke  Gläser  entweder  von  der  gewohnlichen
  Bouteillenform  over  sogenannte  Pfundgläser  zu  verwenden.
Weiße  Gläser  bis  zu  12  Unzen,  wenn  sic  verlangt  werden,  werden  um  die  Hälfte

höher  berechnet.
Wenn  bei  Arzneilieferungen  auf  Rechnung  öffentlicher  Kassen  an  offentliche  Anstalten

oder  für  Epivemieen  Gläser  over  Töpfe  gereinigt  zurückgegeben  werden,  so  sind  von  dem
Betrag  der  Rechnung  abzuziehen: