Volltext : Das Königreich Württemberg.Zweiter Band_2. (3)

Der  Staatshaushalt.  185

greift  die  bei  den  Kameraldomänen  verrechnete  Ausgabe  an  Brandschadensbeiträgen
mit  rund  41000  M.  die  sämmtlichen  Staatsgebäude.  Doch  gewährt  die  letztere  einen
Anhaltspunkt  zu  Berechnung  des  Kapitalwerths  der  damit  versicherten
Staatsgebäude.  Der  Prämiensatz,  welcher  hiebei  zu  Grund  gelegt  ist,  beträgt
9  Pf.  für  100  Umlagekapital.  Das  letztere  ist  also  45/  Mill.  -C.  Als  Ertrag
der  einzeln  vermietheten  Gebäude  und  Gebäudetheile  sind  im  Etat  124  408  4
vorgesehen.

4)  Unter  den  Gebäuden  mit  Gewerben  nehmen  die  Badanstalten
in  Wildbad  die  erste  Stelle  ein,  welche  theils  verpachtet  sind  (das  königl.  Badhotel),
  theils  selbst  betrieben  werden  (die  Bäder,  das  Katharinenstift  u.  s.  w.).  Die
übrigen,  auch  mit  Grundstücken  verbundenen  Gewerbe  sind  Mühlen,  Bierbrauereien,
Ziegeleien,  eine  Wirthschaft  (auf  der  Solitude)  u.  s.  w.  —  Der  Reinertrag  der
Kameraldomänen  (Ziff.  2—4)  beträgt  seit  1875,  wo  zuerst  die  Gehalte  der  Kameralbeamten
  u.  s.  w.  auf  den  Ausgabe-Etat  des  Finanzministeriums  übernommen  worden
sind,  750—800  000  4  jährlich.

5)  Die  Berg=  und  Hüttenwerke,  im  Ganzen  6,  von  denen  3  mit  Hochofenbetrieb
  und  einer  Roheisenproduktion,  einschließlich  Gußwaaren  I.  Schmelzung,
1877  von  234  734  Ctr.,  1878  von  227  776  Ctr.,  dagegen  nach  dem  Voranschlag  für
1881/83  noch  von  140  400  Ctr.  Als  weiteres  Erzeugnis  sämmtlicher  Hüttenwerke
sind  dort  in  Aussicht  genommen  50  300  Ctr.  Gußwaaren,  152  680  Ctr.  Schmiedund
  Walzeisen,  6  000  Ctr.  Rohstahl  —  alles  zusammen  mit  einem  Rohertrag  von
4209  548  A.  und  einem  Reinertrag  von  150  000  44,  während  der  letztere  von  1864
bis  1867  450—500  000  A  ,  von  1867  bis  1873  750—900  000  4+4  betragen  hat,
seit  1873  aber  rasch  auf  660  000  44,  500  000  A4,  180  000  M  (1877/78)  gesunken
ist.  Der  Werth  der  Grundkapitalien  der  Hüttenwerke  ist  amtlich,  nach  dem
Stand  vom  31.  März  1879,  auf  3¾  Mill.  eingeschätzt,  worunter  Wasseralfingen
  allein  mit  2⅛  Mill.  und  die  mit  den  Werken  nicht  unmittelbar  in  Verbindung
  stehende  Erzgrube  bei  Kuchen  mit  50  000  4.  Dabei  wurde  so  verfahren,  daß
auf  den  Grundstock  nur  die  Kosten  für  solche  neue  Einrichtungen  und  Erweiterungen
übernommen  sind,  mittelst  deren  die  Erzielung  eines  nachhaltigen  höheren  Ertrags
  der  Werke  zu  erwarten  ist.

6)  Die  Salzwerke,  im  Ganzen  4,  von  denen  2  mit  Steinsalzwerken  verbunden.
  Das  jährliche  Erzeugnis  an  Steinsalz  betrug  in  den  letzten  Jahren  stark
1¼  Mill.  Ctr.;  an  Siedesalz  werden  über  ½  Mill.  Ctr.  hergestellt,  davon  die  kleinere
  Hälfte  durch  Auflösen  von  Steinsalz.  An  Stelle  des  in  früheren  Zeiten  lebhaft
betriebenen  Salzverkaufs  nach  der  Schweiz  geht  jetzt  der  auswärtige  Salzabsatz  vorzugsweise
  Neckar=  und  Rheinabwärts.  Die  württemb.  Salzwerke  am  unteren  Neckar
bilden  mit  den  benachbarten  badischen  und  hessischen  Salzwerken  den  Neckarsalinen-=verein
  (gegründet  zu  Heidelberg  den  12.  September  1828).  Für  1881/83  hofft
man  jährlich  an  Steinsalz  1  310  000  ECtr.,  an  Siedesalz  532  000  Ctr.  verkaufen  zu
können.  Der  Rohertrag  hieraus  ist  auf  nahezu  1½  Mill.  M,  der  Reinertrag  der
Salzwerke  auf  650  000  Z4  veranschlagt.  Im  Jahr  1868,  nach  Aufhebung  des  Salzmonopols,
  war  der  letztere  nur  ½  Mill.  M,  hätte  sich  also  jetzt  beinahe  verdoppelt.
Auch  hier  liegt,  auf  denselben  Grundsätzen  wie  bei  Z.  5  beruhend,  eine  amtliche  Einschätzung
  der  Grundkapitalien  der  Salzwerke  vor,  nach  welcher  deren  Werth
am  31.  März  1879  in  runder  Summe  3  Mill.  4  betragen  hat.  Friedrichshall
ist  hierunter  mit  2¼  Mill.  M  begriffen.  Der  künftig  etwa  nothwendig  werdende
Aufwand  für  neue  Bergwerks=  (Schacht-)  Anlagen  soll  in  allen  Fällen  wenigstens
vorläufig  aus  den  laufenden  Salinenerträgnissen  bestritten  und  erst,  wenn  durch  den-