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Freiheit und jede Erschwerung leichtsinniger Ehen nur zu einem
grössern Sittenverderb — nämlich zur Vermehrung der wilden
Ehen und unehelichen Geburten führen werde, ist sicherlich
unbegründet, sobald es nur offenbar ist, dass die getroffenen
Maassregeln die Erreichung dieses Zieles und nicht die Unter-
drückung der arbeitenden Classen bezwecken. . Diese können
sich der Anerkennung der Wahrheit nicht entziehen, dass die
Verhütung unzeitiger Ehen in ihrem eigensten Interesse liegt.
Werden die Bedingungen für die Gründung einer Familie so ge-
stellt, dass ihre Erfüllung jedem besonnenen Manne als durch
seine eigene Pflicht geboten erscheint, und jedem ordentlichen
und fleissigen Arbeiter in dem angemessenen Lebensalter —
etwa im. 27sten bis 30sten Lebensjahre — erreichbar ist, so
würden solche Beschränkungen dem Gewissen des Arbeiters keine
Entschuldigung und keinen Vorwand für unsittliche Handlungen
darbielen.
Die Forderungen eines Guthabens in der Sparkasse, eine
Betheiligung an den Unterstützungsanstalten für Krankheits- und
Sterbefälle, sowie für die Zeit eines höheren Alters, in dem Maass
als diese Anstalten Verbreitung gewinnen, sind solche, die nur
im Interesse der Selbstständigkeit und Wohlfahrt des Arbeiters
gestellt werden.
Es ist wohl billig, dass derjenige, welcher die Pflicht über-
nehmen will, noch für andere Wesen zu sorgen, zuvor Vorkeh-
rung zur Befriedigung der durch ihn selbst veranlassten Bedürf-
nisse gelroflen habe: also mindestens für die Mittel zu einem
Begräbniss, eine Hilfsquelle für die Zeit seines Alters, und eine
Unterstützung für die vermehrte Wahrscheinlichkeit der Krank-
heitsfälle. Es ist die natürliche Pflicht jedes verständigen Mannes,
nicht eher zur Gründung eines Hausstandes zu schreiten, als bis
er einige baare Mittel erübrigt hat, um denselben ordnungsgemäss
einrichten und etwaige Unfälle übertragen zu können.
Wird nicht die Zahlung einer Abgabe zu einem dem Ar-
beiter nicht verständlichen Zweck, sondern die eines Beitrages
zu einer für ihn eingerichteten Unterstützungskasse, dazu der
Nachweis einer nur für ihn selbst bestimmten Ersparniss ver-
langt, so ist wohl zu erwarten, dass der Arbeiter sich der Ueber-