Verleitung. Waldungen. Wasser. Weiderecht.
stummungen. Art. 10.—28. S. 586—500. Wasser. Gesetz über die Benützung des Was-Schlußdestimmungen.
Art. 29.—30. S. 590
—592.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Gesetzes
im Landtagsabschlede. S. 195.
Könlgliche Erwiederung auf die in dem Gesammtbeschlusse
Üüber diesen Gesetzentwurf an
die Krone gestellten Wünsche wegen Herstellung
von Flußkarten und Rectificationsplänen,
dann wegen Bildung von Wasserbauverständigen.
S. 195 unb 196.
V.
Verleitung. Geses;, die Verleitung von Milutäpersonen
oder von Landwehrmännern zur
Untreue oder zum Ungehorsame betreffend. S.
17—.22. Inhalt: Art. 1. Begriff und Strase.
S. 18. — Alrt. 4. Wird gleichmäßig auf die
Angehörigen der Landwehr bezogen. S. 19. —
Art. 3. Verleitung der Angehörigen der Landwehr
zum Ungeborsam geringeren Grades und
deren Bestrasung. S. 19 und 20. Zuständigkeit
der Kreis= und Stadtgerichte diesseits des
Rheins und der einfachen Polizeigerichte in der
Pfalz zur Untersuchung und Aburthellung dieser
Polizeistraffälle, ebendaselbst. — Art. 4. Verkündung
des Gesetzes. S. 20. — Nsgehoben
ist biedurch Arnkel 1. des Gesetzes vrom 4. Nivose
des Jahres IV. die Falschwerberei betrefsend.
S. 2.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Gesetzes
im Landtagsabschiere. S. 191.
W.
Waldungen, Gemeinde-, Siiftungs= und Körperschafsts-Waloungen.
Siehe „Forst. Gesetz.“
sers. S. 489—542. Juhalt: Erste Abtheilung.
Oeffentliche Gewässer. Arr. 1.— 32. S.
491—504. Zweite Abtheilung. Privat-Gewässer.
I. Abschnitt. Geschlossenes Wasser,
Quellen, Regenwasser, Canäle. Art. 33.—38.
S. 504 — 506. II. Abschnitt. Privat-Flüsse.
A. Rechte auf dieselben. Art. 39.—46. S.
567 —510. B. Verpflichtungen. Art. 47.—
52. S. 510—513. C. Benützung des Wassers.
Art. 53.—65. S. 513—520. Dritte
Abtheilung. Trift-Gewässer. Art. 66.—72.
S. 5270—533. Vierte Abthellung. Besondere
Bestimmungen über Triebwerke oder ander
Stauvotrichtungen. Arl. 73.—85. S. 523
—3530. Fünste Abtheilung. Zwangsrechte
zur Beförderung der Wasserbenützung. Art. 86.
91. S.530—533. Sechste Abtheilung.
Von der Zuständigkeit und dem Verfahren
der Verwaltungsbehörden. Art. 92.—95.
S. 530 —5 15. Siebente Abtheilung.
Swafbestimmungen. Art. 96.—101. S. 535
— 539. Achte Abtheilung. Schlußbestimmungen.
Mi. 102.— 104. S. 530 —42.
Königlich allerhöchste Sanctlon dieses Gesetzes
im Landtagsabschiede. S. 194.
Könialiche Erklärung in Bezug auf den aus
Veranlassung dieses Gesetzes cn die Krone ger
brachten Wunsch, die drarialischen Anschütren
den durch Grundabriß beschädigten Grundeigenthümern
gegen möglichst billige Entschädigung
zu Überlassen. S. 191.
Wechsel. Siehe „Anweisungen kaufmännische.“
Weiderecht. Gesetz über die Aus übung und Ablösung
des Weiderechtes auf fremdem Grund
und Boden. S. 601.
Inhalt: Uer Abschnitt. Von der Fructkificatior=
und Hegezeit (geschlossene Zell). S. 602
—605. Art. 1. —5. Llier Abschnitt. Von der