Metadata : Kaiser Wilhelm II als Schloßherr auf elsässischem und auf lothringischem Boden.

Königs  von  Polen  und  Herzogs  von  Lothringen,  pfandweise  die
Herrschaft  Urville.  Später  haben  die  Durand  die  Pfandschaft
wieder  an  sich  gelöst  und  blieben  bis  zu  Anfang  des  19.  Jahr—
hunderts  in  deren  Besitz.  Am  Ende  des  18.  Jahrhunderts  legte
der  Inspecteur  des  Horèts  Didier  Durand  den  heute  zum
Schlosse  gehörenden  Park  an.  Herrschaft  und  Schloß  scheinen
in  der  Revolutionszeit  nicht  im  geringsten  gelitten  zu  haben.
Nur  die  herrschaftlichen  Rechte  gingen  an  den  Staat  über.
Die  mißliche  Vermögenslage,  in  welche  Philippe  Durand  1810
kam,  nötigke  ihn,  den  wieder  in  Verfall  geratenen  Besitz  zu
veräußern.  Es  kaufte  ihn  General  Baron  de  Semellé,  der  das
Innere  vollständig  neu  ausbauen  und  zu  einem  wahren  Herrensitze
einrichten  ließ.

Drei  Jahre  später,  und  zwar  jeht  gerade  vor  hundert  Jahren,
diente  das  Schloß  bereits  einem  Hohenzollern,  dem  Prinzen  Wilhelm
von  Preußen,  als  Hauptquarner.  Nach  Napoleons  I.  Verbannung
nahm  Baron  de  Semellé  dauernd  Wohnung  auf  llrville,  wo  er
1839  starb.  Sein  Sohn  verkaufte  1845  den  Besitz  an  den  Präfekten
des  Moseldepartemenks,  Baron  Louis  de  Sers,  dem  Sprossen  jener
in  Elsaß  und  Lorhringen  mit  Recht  so  angesehenen  und  um  das  Land
so  verdienten  französischen  Beamtenfamilie.  Baron  de  Sers  hat
sich  auch  um  den  Herrensitz  Urville  Verdienste  erworben.  Er  vergrößerte
  ihn  durch  Ankauf  angrenzender  Landgüter  und  ließ  das
Schloß  im  Inneren  neu  herrichten.

Vor  mehr  als  zwei  Jahrzehnten  und  zwar  am  15.  Juli  1890
begann  für  den  alten  Herrensitz  im  Niedgau  eine  neue  glanzvolle
Zeit.  Wie  einst  die  austrasischen  Könige  in  Meß  ihren  Palast
batten  und  später  die  Karolinger  sich  in  Diedenhofen  und  Flörchingen
ihre  Landhäuser  bauten,  so  sollte  nun  nach  fast  tausendjähriger
Anterbrechung  auf  lothringischem  Boden  wieder  ein  neuer  Fürstensitz
von  einem  Hohenzollernschen  Kaiser  errichtet  werden.  Daß  ein
altes  lothringisches  Besitztum  in  seiner  ganzen  Eigenart  vom  kaiser-