in Brüssel. 643
noch ein dritter Band von Publicationen zu Vervollständigung der beiden
ersten erschienen. Ebenfalls seit 1826 ward von Professor Lobatlo in
Delft auf Befehl des Königs regelmässig ein Jahrbuch herausgegeben ; allein
es enthielt an statistischen Daten auch nur solche, welche die Bevölkerung
betrafen, nebst Tabellen über die Statistik der Gefängnisse 1). Im Jahr
1840 fand eine Volkszählung durch die Provinzialgouverneure statt, deren
Ergebnisse in einem kleinen Octavband zur allgemeinen Kenntniss gebracht
worden sind. Erst 1848, bei der Revision des Grundgesetzes, gründete
ein liberales Ministerium, von der Nothwendigkeit der Oeffentlichkeit durch-
drungen, zwei neue statistische Bureaux, eines im Ministerium des Innern,
das andere im Finanzministerium. Ein allgemeines statistisches Bureau ist
nicht da; auch keine Provinzialbureaux, obgleich das Provinzialgesetz sie
verlangt.
Was die einzelnen Ministerien angeht, so ‚hat das Ministerium des In-
nern seit 1815 Berichte über das niedere, mittlere und höhere Unterrichts-
wesen und über die Wohlthätigkeitsanstalten veröffentlicht, welche Be-
richte seit 1847 Erweiterungen erfahren haben ?). In demselben Ministerium
war man seit 1849 mit der dritten Volkszählung beschäftigt, deren Ergeb-
nisse eben ans Licht getreten sind. Die Einrichtung derselben ist der bel-
gischen ganz ähnlich; nur ist keine landwirthschaftliche und gewerbliche
Statistik mit der Volkszählung verbunden worden. Sie schliesst die Wohl-
thätigkeitsanstalten und die Schulen mit ein. Bevölkerungsregister sind schon
aus Gelegenheit der ersten Volkszählung (von 1829) eingeführt worden. Jede
der 11 Provinzen füllt einen besonderen Band; ein zwölfter enthält die Re-
capitulation für das ganze Königreich; im Ganzen sind es 1000 Seiten in gross’
Folio. Auch bat man den Berichten, welche die permanenten Deputationen
jährlich den Provinzialräthen machen, grössere Aufmerksamkeit zugewendet
und sie namentlich gleichförmiger eingerichtet. Diese Berichte bilden die
Hauptquelle der Statistik in Holland; manche derselben enthalten 500—600
ausschliesslich der Statistik gewidmete Seiten. Sie stützen sich ihrerseits auf
die Berichte, welche die Collegien von Bürgermeister und Schöffen jährlich
inn Monat April den Gemeinderäthen zu erstatten haben. Die meisten Ge-
meinden drucken diese Berichte; die übrigen haben eine Abschrift an das
4) Jaarboekje ‚Juitgegeven op last van Z. M. den Koning. 'sGravenhage. 8. Dazu
ist neuerdings gekommen; Statistisch Jaarboekje voor bet Koningıijk des Nederlanden.
Eerste Jaargang, uitgeg. door het Departement van Binnenl, Zaaken. 271 5. 'sGravenhage,
Vgl. Nieuwe Bijdragen tot Regtsgeleerdheid en Wetgeving, uitgeg. door den Tex en van
Hall. Amsterdam 1852, S. 119; und die Privatpublication: Staatkundig en Staatsluishoud-
kundig Jaarboekje, onder medewerking etc. door J. de Bosch Kemper seit 1849. Vgl.
ebendas. S. 419 und Nederlandsche JaarbLocken etc. (welchen Titel die Zeitschrift von den
Tex und van Hall bis 1850 hatte) 1849, S. 620.
2) Ueber die Wohlthätigkeitsanstalten in Gröningen siehe ausserdem: H. G. Schülthuis,
Vereenigingen tot weldadigheid en Inriglingen ter bevordering van volksopvoeding elc.
den i Sept. 1850 te Groningen bestaande. 48 5. Vgl. Nieuwe Bijdragen, 1851, S. 151.