Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

686 Der statistische Congress 
c. Die Todesfälle nach Krankheiten und nach Monaten, so dass aus- 
schliesslich!) von Aerzten die Angabe der Krankheit, welche den T'od 
herbeigeführt hat, gefordert ?2) und Gewerbe oder Beruf), sowie Civilstand 
des Gestorbenen beigefügt wird”). 
d. Die Ehen, mit Unterscheidung des Alters, des Civilstands und des 
Gewerbes [oder Berufs] der Getrauten, und unter Angabe der durch die 
Ehe legitimirten Kinder °). 
In Betreff einzelner Kategorieen sind überdiess folgende Regeln zu 
beobachten: 
Neben der Anzahl der natürlichen Kinder wird man die der anerkann- 
ten und der legitimirten angeben ®). 
Bei den Todigebornen sind die vor, während und unmittelbar nach der 
Niederkunft gestorbenen Kinder zu unterscheiden ?). 
sächsischen Tabellen es haben; allein man bemerkte, dass nach Verfluss des ersten, und 
namentlich zweiten und dritten Jahres von den unehelichen Kindern nur noch die kräftig- 
sten am Leben sind, und dass eine Fortführung der Unterscheidung daher nichts mehr 
nütze. » 
4) Auf Antrag des Dr. Sauveur, 
2) Legoyt berichtete in der Section, wie die frz. Regierung mittelst Anordnung ver- 
siegelter Einsendung der Krankheilsbezeichnung durch die Aerzte an den Maire der In- 
discretion der Subalternen entgegen zu treten denke; Ir. Farr, dass in London die 
Todesursachen von den Aerzten in die dazu bestimmten Büchlein mit solchem Eiler .einge- 
tragen werden, dass bei wöchentlich 4000 Todesfällen, kaum 140 Einträge fehlen; Marc 
d’Espine rühmte das im Text erwähnte System aus langjähriger Erfahrung als segensreich. 
Um Irrthum und Leichtsinn zu controliren wird seit 45 Jahren in Genf nach der Notiz 
des behandelnden Arztes eine zweite des visilirenden Arztes der die Verwandten befragt 
verlangt, welche beide an den Gesundheitsrath gehen, worauf Marc d’Espine sie genau 
prüft, die Widersprüche durch Belragung der beiden Aerzte aufzuhellen sucht und nur 
die als zuverlässig erkannten Notizen in seine Berechnungen und Ergebnisse aufnimmt. 
3) Auf Antrag Lord Ebringtons. 
4) Farr wünschte ohne Erfolg, dass die Dauer der Krankheit beigefügt werde. 
5) Zusätze von Legoyt und Lord Ebrington. 
6) Bergsöe bemerkte: man müsse namentlich auch das Verhältniss der unehelichen 
Geburten zu der Zahl der ledigen Weiber im fruchtbaren Alter ermitteln. In Dänemark 
ist es geschehen. Statistisk Tabelvaerk, Ny Raekke, Förste Bind (1850) p. LXIX. 
f) Angenommen, obwohl Legoyt in der Section erwähnt hatie, dass diese in Frank- 
reich versuchte Unterscheidung wieder unterdrückt worden sei, weil sie zu bedenklichen 
Erbschafisfragen Anlass gegeben habe. Es gebe Länder, hiess es andrerseits, wo die 
Gesetzgebung diese Folge nicht befürchten lasse, da sie jedes vor der Meldung und Ein- 
schreibung in die Civilstandsregister gestorbene Kind für rechtlich todtgeboren erkläre, 
Marc d’Espine bemerkt in seinem autographirten Rapport au Conseil de sgnte du cunton 
de Geneve et aux societes medicales de la Suisse (Geneve, Berne et Zurich) über den 
Congress zu dem.sie ihn delegirt hatten (d. d. 42 Oct. 43 p. 4.): diese Unterscheidung sei 
zwar Mehreren absurd vorgekommen, da die T'odtgebornen die nach der Entbindung ge- 
storben,, keine Todtgeborne seien. Er habe aber lebhaft die Beibehaltung dieser Rubrik 
vertheidigt, weil man sonst Gefahr laufe, dass die Todtenschauer solche Geburten, die 
einige Minuten oder selbst eine Stunde gelebt einfach zu den Todtgebornen werfen, durch 
diese besondere Rubrik aber die Möglichkeit gegeben werde, die genaue Zahl der Todt- 
gebornen zu finden, indem man die in der Rubrik der nach der Entbindung Todtgebornen 
Befindlichen später zu den lebenden Geburten schlage. Den Tag darauf habe er wirklich 
in den Registern des Medecin verificateur des deces der Stadt Brüssel, Dr. Verstraeten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.