in Brüssel. 699
h) Sorge für gesunden und reinlichen Zustand, Bäder u. s. w.;
i) Behandlung in Krankheitsfällen ;
j) Unterhaltung und Reparaturen der Wohnung; Versicherungsprämie;
k) Ankauf und Unterhaltung von Mobiliar ;
I) Steuern und Abgaben;
m) Briefporti und verschiedene Kosten ;
n) Kosten, welche der Betrieb des Handwerks verursacht, ausschliess-
lich des Ankaufs der Rohstoffe ;
o) Kosten für Besorgung des Gartens oder Gütchens, wenn die Fa-
milie den Genuss eines solchen hat,
2. Ausgaben für das religiöse, moralische und intellectuelle Bedürfniss
a) Kosten des Cultus;
b) Schulkosten der Kinder;
c) Kosten für die Lehrlingschaft ;
d) Ankauf von Büchern, Bildern u. dergl.;
e) Einzahlungen und Beiträge für moralische, intellectuelle und Wohl-
thätigkeitszwecke ;
f) Theilnahme an Vereinen zu gegenseitiger Hülfe, Rückzugskassen
u. dergl.;
g) Einlagen in die Sparkasse.
3. Luxusausgaben oder die aus. Mangel an Vorsicht entspringen.
a) Besuch der Kaffeehäuser und Schenken, und Genuss gegohrener
und spirituöser Getränke ;
b) Ankauf von Tabak ;
c) Verlust im Spiel, in der Lotterie;
d) Schmucksachen (ornements de toilette) ;
e) Feste und öffentliche Vergnügungen ;
f) Anlehen und Ausgaben für Depositen im Leihhaus.
Bei jeder Gattung Ausgaben ist ausser dem Gegenstand, soviel thunlich,
auch Gewicht, Maass oder Menge, nebst dem Anschlag in Geld beizufügen-
Ausserdem werden, zur Aufklärung über gewisse Artikel des Budgets,
kurze Nachweisungen gewünscht über Sitten und Gebräuche, sowie einige
allgemeine Notizen über die Ernährung, die Beschaffenheit der Wohnungen,
die hygienischen Gewohnheiten, die Abgaben, die Erziehung, die Anstalten
der Fürsorge , die Zerstreuungen, die Zahl der Schenkwirthschaften, den
Verbrauch an Spirituosen, Tabak u, dgl
Um die Ergebnisse vergleichbar zu machen, ist für jede grosse Abthei-
lung des Landes oder für jeden Bezirk, den man kennen lernen will, mit
Rücksicht auf den Unterschied der Arbeiter in den Gewerken und beim
Ackerbau, das Budget von drei Familien zu entwerfen, deren jede aus Vater,
Mutter und 4 Kindern von beziehungsweise 16, 12, 6 und 2 Jahren bestehend
gedacht wird; und zwar
von einer Familie nothleidender Arbeiter, welche zum Theil der öffent-
lichen Unterstützung anheimfällt ;