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und der von der Stadt aus auf dem Lande zu gründenden Kirchen
zueignet und die Einkünfte des Bischofs auf die Ländereien der Bürger
anweist."4)
Drittens gibt er durch die ganz selbstständige Festsetzung der
Verpflichtungen der Bürger im Kriege :12) ebenso deutlich zu verstehen,
daß er Preußen für sich erobern wolle, als er durch Verschweigung
des „Bischofs von Preußen“ und durch die Bezeichnung
des Kulmerlandes als Diöcese 713) die Absicht veräth, das
Kirchenwesen Preußens nach seinem Gutbefinden einzurichten.
Die Urkunde spricht also eine völlige politische Umwälzung
Preußens aus; die Hoheit des Bischofs, das geistliche Fürstenthum
ist vernichtet und der Deutsche Orden hat seine Herrschaft über das
tatem et alüis qguadraginta ubi ei(s)dem fuerint demonstrati. Parochiam
vero Thorunensem dotavimus quatuor mansis iuxta civitatem et alüis quadraginta
ubi ei fuerint assignati. Et in eisdem eeclesiis ius patronatus
nostrae Domui retinemus, eis in plebanis idoneis provisuri etc.“ N. 17—
19. Man sieht, der Orden redet von der Pfarrei in Kulm als einer bereits vorhandenen,
und die Anweisung der 44 Hufen mag ebenso uneigentlich eine Dotation
sein, als die sogleich zu erwähnende des Zehnten an den Bischof. In diesem
Sinne mag Hermann von Salza der Stifter der Kulmer Pfarrei sein (ogl. Preuß.
Prov. Bl. 1856. Bd. X. S. 371—391. Die Culmer Pfarrkirche, von
Dr. J. Seemann). Der erste Pfarrer von Kulm ist, unseres Wissens, in einer Urkunde
Swantopolks, des Herzogs von Pommern, im Jahre 1238, erwähnt. Er erscheint
als dem Orden besonders besreundet, indem er die Urkunde abgefaßt hat:
„Scripta per manum Il#nici, plebanf de Colmine.“ Vygl. N. Cod. Pom.
dipl. 1. u. 259.
211) Nach dem Leßlauer Vertrage hatte der Orden von jeder Hufe des empfangenen
Lehens jene Abgabe und zwar nicht als Zehnten, sondern, um des
Hochmeisters Wort zu gebrauchen, „in recognitionem dominü“ an den Bischrf
zu entrichten. Von dieser gan zen Abgabe istjeßzt keine Redemehr.
212) Pgl. u. 31 ff.
213) „Volumus, ut de bonis — eivium — — annuatim dioescesis episcopo
pro decimie persolvatur.“ N. 39. In der That geschah es später so. Jene
Scheu vor einem Episcopus (nach wirklicher Abgrenzung der verschiedenen Diöcesen
— Archiepiscopus) I#ussie behielt der Orden, so lange er bestand.