402 Versammlungsbericht.
könnten,“ hat neulich Dr. Stresemann gesagt, „so wären wir bereits
das glücklichste Volk der Erde.“
Das, was wir zu befürworten hätten, ist, daß die Handelskammern
in stärkerem Maße als bisher sich der Vermittelung von Lehrstellen
annehmen, geeignete junge Leute aus dem Volksschulmateriale zu
gewinnen trachteten und den Eltern oder Vormündern bei der Auswahl
von Lehrstellen mit gutem Rate zur Hand gingen.
Leider stehen auch diesem Vorschlage starke Hindernisse im Wege.
Selbst da, wo die Handelskammer über die Qualität der Lehrstellen
unterrichtet ist, wird namentlich in kleineren Städten eine Boykottierung
bestimmter Firmen so große Schwierigkeiten machen, daß ich
glaube, daß die Handelskammern, die bei vielen Kaufleuten gerade
wegen ihrer Tätigkeit zugunsten der Lehrlinge nicht besonders gut
angeschrieben sind, lieber die Hand davonlassen werden und sich mit
einer mechanischen Vermittelung begnügen dürften.
In überaus dankenswerter Weise haben die Handelskammern
es sich angelegen sein lassen, auf den Abschluß von schriftlichen Lehrverträgen
hinzuwirken; namentlich der Verband mitteldeutscher
Handelskammern hat in zehntausenden von Exemplaren Vertragsformulare
verbreitet, die als Anlage eine Zusammenstellung aller
Rechtsverhältnisse des Lehrlings bieten, wie sie in dieser Ausführlicheit
und Richtigkeit in keinem anderen Werke geboten wird. Es ist
für die Eltern der jungen Leute ebenso wie für die Prinzipale selbst
von höchster Bedeutung, wenn ihnen alle Rechte und Pflichten, die das
Lehrverhältnis auferlegt, übersichtlich vor Augen geführt werden.
Eine möglichst weite Verbreitung der Sitte, die Lehrverträge
schriftlich abzuschließen, vielleicht an der Hand der eben erwähnten
Formulare, wäre daher sehr zu begrüßen. 6⅜
Vorschläge werden weiterhin gemacht, eine Prüfung nach Abschluß
der praktischen Lehre vorzunehmen. Diese Prüfung könne erweisen,
daß der junge Mann während der Lehrzeit die notwendigen Kenntnisse
erworben habe, und könne dann indirekt dazu führen, unzureichende
praktische Lehren kenntlich zu machen. Eine derartige
Prüfung erscheint aber für diesen wichtigsten Zweck wenig geeignet;
denn die in der praktischen Lehre erworbenen Kenntnisse lassen sich
schlechterdings nicht prüfen. Prüfen läßt sich nur Schulwissen. Wofern
also die in der Fortbildungsschule erworbenen Kenntnisse Gegenstand
der Prüfung sein sollen, läßt sich gegen die Prüfung wenig einwenden,
wenn auch wenig für sie spricht, denn ein Abgangszeugnis
der Fortbildungsschule sagt dann ganz dasselbe aus wie ein
Prüfungszeugnis. (Aber auch für eine derartige Abgangsprüfung
müßte verlangt werden, daß die Lehrziele aller Fortbildungsschulen
einigermaßen gleich sind, da sonst die Prüfungszeugnisse von sehr
verschiedenem Werte sein würden.) Eine Prüfung der in der praktischen
Lehre erworbenen Kenntnisse setzt zunächst voraus, daß
geeignete Prüfer aus den Reihen praktischer Kaufleute gefunden
werden. In großen Städten könnte man wohl aus den wichtigeren
Branchen derartige Prüfer bekommen, in den Kleinstädten erscheint
es aber so gut wie ausgeschlossen. (Schulmänner können überhaupt