Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

402  Versammlungsbericht.

könnten,“  hat  neulich  Dr.  Stresemann  gesagt,  „so  wären  wir  bereits
das  glücklichste  Volk  der  Erde.“

Das,  was  wir  zu  befürworten  hätten,  ist,  daß  die  Handelskammern
in  stärkerem  Maße  als  bisher  sich  der  Vermittelung  von  Lehrstellen
annehmen,  geeignete  junge  Leute  aus  dem  Volksschulmateriale  zu
gewinnen  trachteten  und  den  Eltern  oder  Vormündern  bei  der  Auswahl
  von  Lehrstellen  mit  gutem  Rate  zur  Hand  gingen.

Leider  stehen  auch  diesem  Vorschlage  starke  Hindernisse  im  Wege.
Selbst  da,  wo  die  Handelskammer  über  die  Qualität  der  Lehrstellen
unterrichtet  ist,  wird  namentlich  in  kleineren  Städten  eine  Boykottierung
  bestimmter  Firmen  so  große  Schwierigkeiten  machen,  daß  ich
glaube,  daß  die  Handelskammern,  die  bei  vielen  Kaufleuten  gerade
wegen  ihrer  Tätigkeit  zugunsten  der  Lehrlinge  nicht  besonders  gut
angeschrieben  sind,  lieber  die  Hand  davonlassen  werden  und  sich  mit
einer  mechanischen  Vermittelung  begnügen  dürften.

In  überaus  dankenswerter  Weise  haben  die  Handelskammern
es  sich  angelegen  sein  lassen,  auf  den  Abschluß  von  schriftlichen  Lehrverträgen
  hinzuwirken;  namentlich  der  Verband  mitteldeutscher
Handelskammern  hat  in  zehntausenden  von  Exemplaren  Vertragsformulare
  verbreitet,  die  als  Anlage  eine  Zusammenstellung  aller
Rechtsverhältnisse  des  Lehrlings  bieten,  wie  sie  in  dieser  Ausführlicheit
  und  Richtigkeit  in  keinem  anderen  Werke  geboten  wird.  Es  ist
für  die  Eltern  der  jungen  Leute  ebenso  wie  für  die  Prinzipale  selbst
von  höchster  Bedeutung,  wenn  ihnen  alle  Rechte  und  Pflichten,  die  das
Lehrverhältnis  auferlegt,  übersichtlich  vor  Augen  geführt  werden.

Eine  möglichst  weite  Verbreitung  der  Sitte,  die  Lehrverträge
schriftlich  abzuschließen,  vielleicht  an  der  Hand  der  eben  erwähnten
Formulare,  wäre  daher  sehr  zu  begrüßen.  6⅜

Vorschläge  werden  weiterhin  gemacht,  eine  Prüfung  nach  Abschluß
der  praktischen  Lehre  vorzunehmen.  Diese  Prüfung  könne  erweisen,
daß  der  junge  Mann  während  der  Lehrzeit  die  notwendigen  Kenntnisse
  erworben  habe,  und  könne  dann  indirekt  dazu  führen,  unzureichende
  praktische  Lehren  kenntlich  zu  machen.  Eine  derartige
Prüfung  erscheint  aber  für  diesen  wichtigsten  Zweck  wenig  geeignet;
denn  die  in  der  praktischen  Lehre  erworbenen  Kenntnisse  lassen  sich
schlechterdings  nicht  prüfen.  Prüfen  läßt  sich  nur  Schulwissen.  Wofern
  also  die  in  der  Fortbildungsschule  erworbenen  Kenntnisse  Gegenstand
  der  Prüfung  sein  sollen,  läßt  sich  gegen  die  Prüfung  wenig  einwenden,
  wenn  auch  wenig  für  sie  spricht,  denn  ein  Abgangszeugnis
der  Fortbildungsschule  sagt  dann  ganz  dasselbe  aus  wie  ein
Prüfungszeugnis.  (Aber  auch  für  eine  derartige  Abgangsprüfung
müßte  verlangt  werden,  daß  die  Lehrziele  aller  Fortbildungsschulen
einigermaßen  gleich  sind,  da  sonst  die  Prüfungszeugnisse  von  sehr
verschiedenem  Werte  sein  würden.)  Eine  Prüfung  der  in  der  praktischen
  Lehre  erworbenen  Kenntnisse  setzt  zunächst  voraus,  daß
geeignete  Prüfer  aus  den  Reihen  praktischer  Kaufleute  gefunden
werden.  In  großen  Städten  könnte  man  wohl  aus  den  wichtigeren
Branchen  derartige  Prüfer  bekommen,  in  den  Kleinstädten  erscheint
es  aber  so  gut  wie  ausgeschlossen.  (Schulmänner  können  überhaupt