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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Vierte Abtheilung: Briefe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Formulare von Briefen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
XV. Berathungs-, Belehrungs- und Ablehnungsbriefe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • I. Glückwünsche zum Geburtstag, Namenstag, Neujahr, zur Vermählung, zu einem Jubiläum, zur Entbindung, zur Beförderung etc. und Antworten darauf.
  • II. Bittschreiben und Antworten darauf.
  • III. Briefliche Anzeigen von Verlobungen, Heirathen, Krankheiten, Todesfällen, Geschäftsübertragungen etc. und Antworten darauf.
  • IV. Trost- und Beileidschreiben.
  • V. Mahn- oder Erinnerungsbriefe wegen Versprechen.
  • VI. Empfehlungsschreiben und Antworten darauf.
  • VII. Ermahnungs-, Verweis- und Vorwurfsbriefe.
  • VIII. Entschuldigungs-, Rechtfertigungs- und Abbittbriefe.
  • IX. Einladungsbriefe und Antworten.
  • X. Danksagungsbriefe.
  • XI. Liebeserklärungen und Eheanträge nebst Antworten.
  • XII. Briefe gemischten Inhaltes.
  • XIII. Freundschaftliche Briefe.
  • XIV. Briefe mit Anfragen, Erkundigungen, Aufträgen, Bestellungen etc.
  • XV. Berathungs-, Belehrungs- und Ablehnungsbriefe.
  • XVI. Briefe in Prozeß und andern amtlichen Gegenständen.
  • XVII. Handelsbriefe Circulare, Anträge, Aufträge, Bestellungen etc.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

1. A. Lehrerbildungsanstalten. 581 
Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen zu erlangen sucht, obwohl die Zahl der 
an solchen Anstalten zu besetzenden Stellen erheblich beschränkter ist, als die Zahl 
derjenigen, welche an Volksschulen für Lehrerinnen zugänglich sind; denn das Zeugnis 
der Befähigung für den Unterricht an höheren Schulen giebt in ausgedehnterem 
Umfange Aussicht auf Erlangung einer Verwendung außerhalb des öffentlichen 
Dienstes im Heimatlande. 
Bemerkenswert ist hierbei ferner, daß der Überschuß an weiblichen Lehrkräften 
im Vergleich zum Bedarf für den öffentlichen Schuldienst bei dem katholischen 
Bekenntnis ständig und beträchtlich geringer ist, als bei dem evangelisch- 
protestantischen, derart, daß zeitweise alle Kandidatinnen katholischen Bekenntnisses 
(zufolge der Bestimmungen in § 19 des E.U.G.) sofort nach bestandener Prüfung 
Verwendung im Schuldienst finden konnten — während doch die vorhandenen Vor- 
bereitungsanstalten für beide Bekenntnisse gleichmäßig zugänglich sind, auch überall 
beim Unterricht den Besonderheiten der verschiedenen Bekenntnisse gebührend Rechnung 
getragen wird. 
  
àa. Hehrplan für die Präparandenschulen des Großherzogtums Baden. 
(Schulv.Bl., 1879, Nr. VII, S. 62.) 
I. Allgemeine Bestimmungen über die Unterrichtserteilung. 
§ 1. Die Präparandenschule vermittelt ihren Zöglingen eine auf die 
Volksschule aufbauende und auf das Seminar vorbereitende Schulbildung. 
§ 2. Es hat die Präparandenschule diesem Zwecke zunächst durch formale 
Bildung des Geistes zu entsprechen. 
Demnach haben die Lehrer besonders auf Entwicklung der Anlagen und 
Ubung der Kräfte zu sehen, die Schüler im lautreinen Sprechen, im münd- 
lichen und schriftlichen Gedankenausdruck, im klaren, sicheren Auffassen, im 
logischen Denken und im regelmäßigen und geordneten Arbeiten zu üben und 
allem gedankenlosen Auswendiglernen zu steuern. 
§* 3. Es muß in der Präparandenschule namentlich das behandelt 
werden, was dem Alter und der Bildungsstufe der Zöglinge entspricht, 
mithin die äußerlichen, mehr technischen Fertigkeiten und diejenigen Fächer, 
welche viele Ubung erfordern. · 
§ 4. Als Vorschule einer Lehrerbildungsanstalt hat die Präparanden- 
schule in der Methode, die vorwiegend elementar entwickelnd ist, den künftigen 
Lehrern ein Vorbild zu sein. 
Sie hat ganz besonders auch darauf Bedacht zu nehmen, daß die 
Schüler gründlich unterwiesen und nicht mit Wissensstoff überbürdet werden. 
Deshalb darf in den einzelnen Unterrichtsgegenständen über das durch 
nachfolgenden Unterrichtsplan festgesetzte Ziel nicht hinausgegangen werden. 
Ebenso ist auch jedes Ubermaß in Anfertigung schriftlicher Arbeiten 
sorgfältig zu vermeiden.
	        

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