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Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_gedanken_neu
Title:
Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe.
Author:
Bismarck, Otto von
Editor:
Kohl, Horst
Place of publication:
Stuttgart
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_gedanken_1913_001
Title:
Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band.
Author:
Bismarck, Otto von
Editor:
Kohl, Horst
Buchgattung:
Biographie
Keyword:
Bismarck
Volume count:
1
Publishing house:
J. G. Cotta'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
Edition title:
Neue Ausgabe.
Scope:
457 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Kapitel: Das Jahr 1848.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe.
  • Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)
  • Cover
  • Bismarck
  • Title page
  • Vorwort zur ersten Ausgabe.
  • Vorwort zur neuen Ausgabe.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Den Söhnen und Enkeln zum Verständniß der Vergangenheit und zur Lehre für die Zukunft.
  • Erstes Kapitel: Bis zum Ersten Vereinigten Landtage.
  • Zweites Kapitel: Das Jahr 1848.
  • Drittes Kapitel: Erfurt, Olmütz, Dresden.
  • Viertes Kapitel: Diplomat.
  • Fünftes Kapitel: Wochenblattspartei. Krimkrieg.
  • Sechstes Kapitel: Sanssouci und Coblenz.
  • Siebentes Kapitel: Unterwegs zwischen Frankfurt und Berlin.
  • Achtes Kapitel: Besuch in Paris.
  • Neuntes Kapitel: Reisen. Regentschaft.
  • Zehntes Kapitel: Petersburg.
  • Elftes Kapitel: Zwischenzustand.
  • Zwölftes Kapitel: Rückblick auf die preußische Politik.
  • Dreizehntes Kapitel: Dynastien und Stämme.
  • Vierzehntes Kapitel: Conflicts-Ministerium.
  • Fünfzehntes Kapitel: Die Alvensleben'sche Convention.
  • Sechzehntes Kapitel: Danziger Episode.
  • Siebzehntes Kapitel: Der Frankfurter Fürstentag.
  • Achtzehntes Kapitel: König Ludwig II. von Baiern.

Full text

40 Zweites Kapitel: Das Jahr 1848. 
  
das eigne Interesse zur Geltung zu bringen und die Vertretung 
der Landbewohner zu schwächen. Ein sehr wirksamer Hebel zu 
letzterem Zweck liegt in den Bestrebungen, der ländlichen Be- 
völkerung diejenigen ihrer Mitglieder zu verdächtigen, deren 
Bildung und Intelligenz sie befähigen könnte, die Interessen 
des Grund und Bodens auf der Nationalversammlung mit 
Erfolg zu vertreten; man bemüht sich daher, eine Mißstimmung 
gegen die Rittergutsbesitzer künstlich zu befördern, indem man 
meint, wenn man diese Klasse unschädlich macht, so müssen die 
Landbewohner entweder Advokaten oder andre Städter wählen, 
die nach den ländlichen Interessen nicht viel fragen, oder es 
kommen meist schlichte Landleute, und die denkt man durch die 
Beredsamkeit und kluge Politik der Parteiführer in der National- 
versammlung schon unvermerkt zu leiten. Man sucht daher 
die bisherige Ritterschaft als solche Leute zu bezeichnen, die 
den alten Zustand erhalten und zurückführen wollen, während 
die Rittergutsbesitzer wie jeder andre vernünftige Mensch sich 
selbst sagen, daß es unsinnig und unmöglich wäre, den Strom 
der Zeit aufhalten oder zurückdämmen zu wollen; ssogar der 
ultraconservative Herr von Thadden vergleicht einen solchen, 
der für die Vergangenheit kämpft, mit dem irrenden Ritter, 
der gegen Windmühlen sicht und dem die Mühlenflügel die 
Knochen zerschlagen) ). Man sucht ferner auf den Dörfern die 
Vorstellung zu wecken und zu bestärken, daß jetzt die Zeit ge- 
kommen sei, sich von allen den Zahlungen, die nach den Sepa- 
rationsrecessen an Rittergüter zu leisten sind, ohne Entschädi- 
gung loszumachen; aber man verschweigt dabei, daß eine Re- 
girung, die Recht und Ordnung will, nicht damit anfangen 
kann, eine Klasse von Staatsbürgern zu plündern, um eine 
andre zu beschenken, daß alle Rechte, die auf Gesetz, Erkenntniß 
oder Vertrag beruhn, alle Forderungen, die Einer an den 
1) Dieser in der Redaction von 1898 fehlende Satz ist dem Manu- 
stript des Artikels entnommen.
	        

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