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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

282 I, 15. Die Reichslande Elfaß= Lothringen 1872—78. Die Einzelstaaten. 
die Wahl, sich entweder von Frankreich loszusagen, an welchem sie mit ihrem ganzen 
Wesen hingen, und Deutschland sich anzuschließen, welches sie grimmig haßten, oder 
aber sich für Franzosen zu erklären und dann mit Weib und Kind aus der Heimat zu 
ziehen, Haus, Hof, Freunde und Verwandte zu verlassen, den gewohnten Erwerb oder 
Beruf aufzugeben und einer ungewissen Zukunft unter fremden Menschen in fremden 
Verhältnissen entgegenzugehen. Das deutsche Heimatsgefühl und der deutsche Familien- 
sinn war doch auch in der großen Mehrheit dieser sich als Franzosen betrachtenden 
Reichslandbewohner so mächtig, daß von 164,633 Optanten, welche am 1. Oktober 
1872 für Frankreich optierten, nur 38,000 eingeborene Elsaß-Lothringer und nur 
12,000 dort eingewanderte Franzosen das Land wirklich verließen, während meit mehr 
als 100,000, also weit mehr als zwei Drittel jener Optanten, im Lande verblieben 
und damit sich in die Pflichten des deutschen Staatsbürgertums fügten. Diese Options= 
statistik war also für die Hofjnungen einer Germanisierung der reichsländischen Be- 
völkerung keineswegs ungünstig, denn die für Frankreich Optierenden stellten nur 
etwa ein Zehntel der Bevölkerungsziffer dar; die wirklich Ausgewanderten nur ein 
Dreißigstel. Und von den Ausgewanderten kehrten noch sehr viele, namentlich Lo- 
thringer, welche in der Stärke von 29,567 für Frankreich optiert hatten und in der 
Zahl von 20,000 ausgewandert waren, schon nach wenigen Wochen in die deutsche 
Heimat zurück, nachdem sie sich überzeugt hatten, daß Frankreich wohl sehr schöne 
Worte für die treuen Elsaß-Lothringer, aber wenig werkthätige Beihilfe für sie habe. 
Demn selbst ihre Ersparnisse hatten die Auswanderer in Frankreich aufzehren müssen. 
Neben der allgemeinen Schulpflicht hatte Deutschland natürlich auch die allge- 
meine Wehrpflicht schon 1871 in den Reichslanden eingeführt, und es ist schon 
früher berichtet worden, daß 1871 aus Schonimg der Gefsühle der neuen Landsleute 
von der Aushebung zur deutschen Fahne abgesehen wurde, dagegen in den solgenden 
Jahren das Aushebungsgeschäft in den Reichslanden sehr erfreuliche Ergebnisse lieserle. 
  
ersuchte, den Beginn der Aushebung von Rekruten aus den Reichslanden noch um 
einige Jahre hinauszuschieben, lehnte der Fürst zwar ab, gab jedoch die Zusicherung: 
daß, mit Rücksicht auf die Neuheil der Lage und auf die Gefühle der Bevölkerung mit möglichster 
Schonung verfahren werden solle. Dann heißt es wörtlich: „Er sei der Uberzeugung, daß die 
Durchführung des deutschen Wehrdienstgesetzes die zur Zeit in Beziehung auf dasselbe bestehen. 
den Befürchtungen als unbegründet erweisen werde, und daß auch in Elsaß-Loihringen der 
Dienst im Heere, zu welchem alle wehrhaften Männer verpflichtet seien, als eine Schule der 
Mannhastigleit und Tüchtigkeit werde anerkannt werden.“ 
Diese Erwartung ist denn auch von Jahr zu Jahr in erhöhtem Maße in Er- 
süllung gegangen. Mit siets wachsender Freudigkeit hat die wehrkräftige Ingend der 
Neichslande ihrer Dienstpflicht im deutschen Heere Genüge geleistet. 
Wie früher (s. oben, S. 43) berichtet wurde, sollte in Elsaß-Lothringen erst 
vom Beginn des Jahres 1873 an die deutsche Neichsverfassung eingeführt werden 
und von da ab die Gesetzgebung des Landes auf die gesetzgebenden Gewalten des 
Neiches übergehen. Bis dahin bestand der früher dargelegte Rechtszustand der „Dik-
	        

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