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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Monograph

Persistent identifier:
bock_staatsrecht_1907
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
Author:
Bock, Eduard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Hofbuchdruckerei Carl Liebich
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
3. Auflage
Scope:
923 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
XXXVI. Das Reichskriegswesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
22. Kapitel. Die Ergänzung des Heeres und der Kriegsmarine.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
  • Cover
  • Blank page
  • Title page
  • Vorbemerkung zur 3. Auflage.
  • Vorrede zur 2. Auflage.
  • Literatur.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Erster Teil. Geschichtliche Einleitung und Verfassungs-Urkunde.
  • I. Abschnitt. Geschichtliche Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die Verfassungsurkunde des Deutschen Reiches.
  • Zweiter Teil. Organisation des Bundes.
  • I. Abschnitt. Die natürliche Grundlage des Reiches.
  • II. Abschnitt. Das Reich und die Bundesstaaten.
  • III. Abschnitt. Die Reichsgesetzgebung.
  • IV. Abschnitt. Träger der Souveränetät (Bundesrat).
  • V. Abschnitt. Das Präsidium des Reiches.
  • VI. Abschnitt. Der Reichstag.
  • VII. Abschnitt. Die Behördenorganisation des Reiches.
  • VIII. Abschnitt. Die Organisation in den Reichslanden.
  • IX. Abschnitt. Die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten.
  • Dritter Teil. Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
  • I. Abschnitt. Das Staats- und Reichs-Bürgerrecht.
  • II. Abschnitt. Das Freizügigkeitsrecht. (Persönliche Zugfreiheit.)
  • III. Das Armenrecht.
  • IV. Abschnitt. Das Paßwesen.
  • V. Abschnitt. Das Auswanderungswesen.
  • VI. Abschnitt. Die Fremdenpolizei. (Das Fremdenrecht.)
  • VII. Abschnitt. Das Gewerberecht.
  • VIII. Abschnitt. Das Erfindungspatentwesen.
  • IX. Abschnitt. Der Gebrauchsmuster- und Modellschutz.
  • X. Abschnitt. Der Schutz der Warenbezeichnungen gegen fälschlichen Gebrauch.
  • XI. Abschnitt. Das Zivil-Medizinal- und Veterinärpolizeiwesen.
  • XII. Abschnitt. Das Preßwesen.
  • XIII. Abschnitt. Der Schutz des geistigen Eigentums.
  • XIV. Abschnitt. Das Versicherungswesen.
  • XV. Abschnitt. Das Münz- und Papiergeldwesen.
  • XVI. Abschnitt. Das Notenbankwesen.
  • XVII. Abschnitt. Das Börsenwesen.
  • XVIII. Abschnitt. Das Maß- und Gewichtswesen.
  • XIX. Abschnitt. Das Post- und Telegraphenwesen.
  • XX. Abschnitt. Das Eisenbahnwesen.
  • XXI. Abschnitt. Die Einheitszeit.
  • XXII. Abschnitt. Die Reichssprache.
  • XXIII. Abschnitt. Die einheitliche Rechtschreibung.
  • XXIV. Abschnitt. Das Land- und Wasserstraßenwesen.
  • XXV. Abschnitt. Die Küstenfrachtfahrt.
  • XXVI. Abschnitt. Das Seewesen.
  • XXVII. Abschnitt. Das Gesandtschaftswesen.
  • XXVIII. Abschnitt. Das Konsulatwesen.
  • XXIX. Abschnitt. Die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden.
  • XXX. Abschnitt. Die gegenseitige Rechtshilfe.
  • XXXI. Abschnitt. Das bürgerliche Recht.
  • XXXII. Abschnitt. Das Strafrecht.
  • XXXIII. Abschnitt. Das gerichtliche Verfahren.
  • XXXIV. Abschnitt. Das Vereins- und das Versammlungswesen.
  • XXXV. Abschnitt. Das Zoll- und Handelswesen.
  • XXXVI. Das Reichskriegswesen.
  • 1. Kapitel. Allgemeines.
  • 2. Kapitel. Die Reichs- Militärgesetzgebung.
  • 3. Kapitel. Die Militärverwaltung
  • 4. Kapitel. Das Verhältnis der Militärverwaltungen zu andern Verwaltungen.
  • 5. Kapitel. Die Organisation des Reichsheeres.
  • 6. Kapitel. Die Friedenspräsenzstärke des Landheeres.
  • 7. Kapitel. Die Festungen.
  • 8. Kapitel. Die Einheitlichkeit und die Kontingente des Landheeres.
  • 9. Kapitel. Die Kontingentsherrlichkeit der Bundesfürsten.
  • 10. Kapitel. Das Dislokationsrecht des Bundesfeldherrn.
  • 11. Kapitel. Die Verteilung der Kosten und Lasten des Militärwesens.
  • 12. Kapitel. Die Kriegsmarine.
  • 13. Kapitel. Die Reichs-Kriegshäfen.
  • 14. Kapitel. Die Kaiserlichen- Kolonialschutztruppen.
  • 15. Kapitel. Die Rechtsverhältnisse der Militärpersonen des Heeres und der Kaiserlichen Marine.
  • 16. Kapitel. Die Militärgerichtsbarkeit.
  • 17. Kapitel. Die Erklärung des Kriegszustandes.
  • 18. Kapitel. Die Mobilmachung.
  • 19. Kapitel. Die Kriegserklärung und der Friedensschluß.
  • 20. Kapitel. Der Reichskriegsschatz.
  • 21. Kapitel. Der Reichsinvalidenfonds.
  • 22. Kapitel. Die Ergänzung des Heeres und der Kriegsmarine.
  • 23. Kapitel. Das Militär-Medizinalwesen.
  • 24. Kapitel. Das Militär-Veterinärwesen.
  • XXXVII. Abschnitt. Das Finanzwesen.
  • Alphabetisches Sachregister.

Full text

XXXVI. Abschnitt: Das Reichskriegswesen. 727 
obigen Erklärung nach .. . en Vermögensverhältnissen zur Be- 
streitung der Kosten fähig isi, wird hiemit obrigkeitlich bescheinigt. 
................ den.....te"19.... 
Anmerkung 
1. Je nachdem die Erklärung unter a) oder unter b) abgegeben wird, ist 
der Text unter b) oder unter a) zu durchstreichen. 
2. Werden die unter b) bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten 
übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung hierüber in 
folgender Form auszustellen: 
Gegenüberden „ geboren am 
.......................................... der sich zu seinem 
Diensteintritt als cinidrig reiwilliger melden will, verpflichte ich 
mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der 
Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer 
des Einjährigen-Dienstes. Soweit die Kosten von der Militär- 
verwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber 
für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. 
................. dentcnl9.... 
Vorstehende Unterschrift 2c. 
3. Die Erklärung unter b), sowie die Erklärung des Dritten bedarf der 
gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht 
kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an den Bewerber ver- 
pflichtet ist. 
I) daß ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren 
Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Pro- 
gymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürger- 
schulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch 
den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute 
durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde 
auszustellen ist. 
Sämtliche Papiere sind im Original einzureichen. 
Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig- 
Freiwilligen-Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Bei- 
bringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor 
der Prüfungskommission geschehen. 
Der Meldung bei der Prüfungskommission sind daher 
entweder 
a) die Schulzeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Besähigung 
nachgewiesen werden kann, beizufügen; oder 
b) es ist zu erwähnen, daß dieselben nachfolgen, in welchem Falle 
die Einreichung bis zum 1. April ausgesetzt werden darf; oder 
e) es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung 
auszusprechen. In diesem Falle ist ferner anzugeben, in welchen 
2 fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. Auch 
hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf bei- 
zufügen.
	        

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