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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Kapitel. Begriff, Arten, Hilfsmittel und Bedeutung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 1. Begriff, Arten und Hilfsmittel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Arten, Hilfsmittel und Bedeutung.
  • § 1. Begriff, Arten und Hilfsmittel.
  • § 2. Die Bedeutung der Post und des elektrischen Nachrichtenschnellverkehrs.
  • 2. Kapitel. Entwickelungsgang.
  • 3. Kapitel. Die Post und der elektrische Nachrichtenverkehr als Gegenstand der Staatsverwaltung.
  • 4. Kapitel. Die Tarife im Post- und elektrischen Nachrichtenverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

552 VI. Abschnitt. Der Post- und elcktrische Nachrichtenschnellverkehr. 
unentgeltlichen Eisenbahnleistungen für die Post wird von der preubisch- 
hessischen Staatsbahnverwaltung für 1910 auf 39,5 Mill. M., für 1909 
auf 40,5 Mill. M., für 1908 auf 41,3 Mill. M. und für die sämtlichen 
deutschen Bahnen auf etwa 60 Mill. M., geschätzt. 
Auch das Aufkommen der Dampfer, insbesondere im Seeverkehr, 
wurde für das Postwesen sehr bedeutungsvoll. Das Dampferwesen 
bot die Möglichkeit einer schnellen und regelmähigen Postbeförderung 
über See. Aber die Ausnutzung dieser Möglichkeit wurde dadurch ein- 
geschränkt, dabß die besonderen Anforderungen des Postdienstes in bezug 
auf Schnelligkeit, Regelmähigkeit und Pünktlichkeit zu erhöhten Betriebs- 
kosten nötigten und deshalb den Erwerbsunternehmungen unerwünscht 
waren. Das hat schon 1837 England veranlaßbt, die Willigkeit der 
Erwerbsunternehmung zur Ubernahme des überseeischen Postdienstes 
durch Gewährung von Beibilfen für Postdampfer („Postdampfersubven- 
tionen) zu steigern. Andere Staaten sind dem Beispiele gefolgt, so die 
Niederlande und ltalien seit den 50 er Jahren, Frankreich, Osterreich, 
Spanien seit den 80 er Jahren, die Vereinigten Staaten von Amerika, die 
schon Ende der 40 er Jahren zeitweilig für Postdampfer Beibilfen gewährt 
hatten, seit den 90 er Jahren, neuerdings auch Japan. In Deutschland 
sind durch das Gesetz vom 6. April 1885 die Beihbilfen für Postdampfer 
eingeführt und durch eine Reihe weiterer Gesetze (vom 27. Juni 1887, 
. Februar 1890, 20. März 1893, 13. April 1898, 25. Mai 1900, 3. Juli 
1908, S. März 1909) umgestaltet und erhöht worden. Gegenwärtig ist die 
Beibilfe für die Postdampferverbindungen mit Ostasien und Australien 
6,09 Mill. M. jährlich, für die mit Ost- und Südafrika 1,35 Mill., sodaß das 
Deutsche Reich im ganzen 7,44 Mill. M. jährlich für Postdampferbeibilfen 
aufwendet. Der entsprechende Aufwand ist in Grobßbritannien und seinen 
Pflanzstaaten rund 30 Mill. M., in Frankreich über 22 Mill. M., in Italien 
rund 15 Mill. M., in Japan ebenfalls 15 Mill. M., in den Vereinigten Staaten 
von Amerika 8 Mill. M. (Die Unterstützungen und Zuschüsse für Bau- und 
Ausrüstung von Schiffen und für Hilfskreuzerdienst kommen hier nicht in 
Betracht.) Selbstverständlich gibt es auch eine Reihe anderer regelmähiger 
Postverbindungen, auf denen keine Beibilfen, sondern lediglich angemessene 
Vergütungen für die Leistungen der beteiligten Dampfergesellschaften ge- 
zahlt werden. Die neuere Entwickelung hat einen wichtigen Fortschritt 
im Seepostdienste gebracht. Die von den deutschen Schnelldampfern 
nach Nordamerika gebotene Versendungsgelegenheit wurde wegen ihrer 
großen Leistungsfähigkeit von der Postverwaltung eifrig benutzt, und 
um den Verkehr glatt und sicher abzuwickeln, ist auf Anregung 
der deutschen Reichspostverwaltung zwischen ihr und der nord- 
amerikanischen Postverwaltung am 21. Dezember 1890 ein Vertrag abge- 
schlossen, nach dem vom 1. April 1891 ab an Bord der deutschen 
Schnelldampfer „Seeposten“ eingeführt werden sollten als eine gemein-
	        

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