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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1888
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888.
Volume count:
16
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1888
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
2. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)
  • Title page
  • Other
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht des XVI. Jahrgangs 1888.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 3. Polizei-Wesen.
  • Siemens'sche Meßapparate.
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • Stück No 24. (24)
  • Stück No 25. (25)
  • Stück No 26. (26)
  • Stück No 27. (27)
  • Stück No 28. (28)
  • Stück No 29. (29)
  • Stück No 30. (30)
  • Stück No 31. (31)
  • Stück No 32. (32)
  • Stück No 33. (33)
  • Stück No 34. (34)
  • Stück No 35. (35)
  • Stück No 36. (36)
  • Stück No 37. (37)
  • Stück No 38. (38)
  • Stück No 39. (39)
  • Stück No 40. (40)
  • Stück No 41. (41)
  • Stück No 42. (42)
  • Stück No 43. (43)
  • Stück No 44. (44)
  • Stück No 45. (45)
  • Stück No 46. (46)
  • Stück No 47. (47)
  • Stück No 48. (48)
  • Stück No 49. (49)
  • Stück No 50. (50)
  • Stück No 51. (51)
  • Stück No 52. (52)
  • Stück No 53. (53)
  • Advertising

Full text

— 91 — 
zweimal zu wiederholen; erst, wenn dreimal ganz dasselbe Resultat erhalten wird, ist anzunehmen, 
daß das Zählwerk wirklich zu viel zählt, daß also die Uebertragung der Stoßhebelstellung auf das 
Alkoholrad seit der amtlichen Beglaubigung unrichtig geworden ist. In solchem Falle ist durch den 
Techniker, welcher die Aufstellung besorgt, die Lage der Rolle v an dem Fallhebel H (vergl. unter 
Nr. 6) zu berichtigen. Ueber diese Berichtigung ist aber eine besondere Verhandlung (vergl. unter 
Nr. 24) aufzunehmen und in derselben ausdrücklich anzugeben, um welchen Betrag in Millimetern 
die Marken auf dem Hebel H und der die Rolle v tragenden Kreisscheibe (Fig. 3 a) gegen einander 
verschoben worden sind. Auch ist nach der Berichtigung die Prüfung der Uebertragung der Stoß- 
hebelstellung auf das Alkoholrad zu wiederholen und mit dem Berichtigen der Hebellänge von H 
so lange fortzufahren, bis der Fortschritt des Alkoholzählwerks nach 15 vollen Umdrehungen der 
Trommel 100 Liter beträgt oder um nicht mehr als 0,25 Liter davon abweicht. 
22. Nachdem die Justirung des Apparates beendet ist, sind die beiden Zählwerke auf Null 
einzustellen. Zu diesem Zweck wird zunächst das Branntweinzählwerk so weit nach rechts ver- 
schoben, daß die zweite der beigegebenen geränderten Schrauben am rechten Fortsatz dieses Zähl- 
werks eingezogen werden kann; hierauf wird letzteres festgeschraubt. Dagegen wird das Alkohol- 
zählwerk gelöst und nach Herausziehen der hier eingesteckten geränderten Schraube nach links ge- 
schoben, so daß der Trieb auf dem Alkoholrade nicht mehr eingreift. Hierauf wird mit Hülfe eines 
Stiftes durch Drehen der zweiten Zählscheibe das Alkoholzählwerk auf 999 975,0 eingestellt. Ferner 
wird die Kurve X nach links zurückgelegt und an dem Gestell des Apparates festgebunden. Durch 
Drehen der Trommel nach rechts oder nach links wird sodann das Branntweinzählwerk auf 
999 980 gebracht und dabei darauf geachtet, daß in dieser Endlage ein Flügel des Kleeblatts M. 
seine höchstmögliche Stellung einnimmt, so daß die Rolle v am Fallhebel auf dem Kleeblatt ruhen 
kann. Nunmehr wird die Kurve X wieder losgebunden und der Fallhebel auf das Kleeblatt 
niedergelassen, dann wird das Alkoholzählwerk eingerückt, seine geränderte Schraube eingesetzt und 
die beiden anderen Schrauben werden angezogen. Hierauf hängt man die Probegewichte für 
100 Prozent an die Feder und dreht die Trommel um eine volle Umdrehung, d. h. so lange, bis 
die Kurve dreimal an den Stoßhebel sich angelegt und ebenso oft wieder von ihm entfernt hat. 
Hiernach steht das Branntweinzählwerk auf 000 000, das Alkoholzählwerk auf 999 995,0 ein. 
Letzteres wird endlich durch vorsichtiges Drehen des Alkoholrades auf 000 000,0 eingestellt. 
Zum Schluß vergewissert man sich, daß die, erst jetzt oder unmittelbar nach dem Aufsetzen des 
Apparates auf das Fundament, hergestellten Flanschverbindungen mit dem Filter einerseits und dem 
Ausflußrohr andererseits dicht sind, nimmt die Probegewichte ab und füllt den Topf mit Brannt- 
wein nahezu bis an die obere Schlange an. Sodann wird der Schwimmer nach Einhängung 
seines Drahthakens auf hoher Kante gehalten, vorsichtig in den Topf eingesenkt, so daß jedes An- 
setzen von Luftblasen vermieden wird, und an die Feder angehängt. 
23. Nachdem man alle sechs Probegewichte in die für sie bestimmte Blechbüchse wieder ein- 
gelegt und letztere neben dem Trog C aufsgestellt hat, schreitet man zum Verschluß des Apparates. 
Zu diesem Behufe werden die beiden Theile des Umschlußkastens W (Fig. 6) auf das Juß- 
gestell F so aufgebracht, daß die Scharnierbolzen vorn (ir und 1#e) und hinten eingesetzt werden 
können. Der Kasten W wird dann zusammengeschoben, die Sicherungsbolzen vr und w2 werden 
von hinten her eingezogen und vorn mit ihren Flügelmuttern versehen. Wenm der Raum nicht 
ausreicht, werden die Bolzen wI und w2 schon vor dem Aufsetzen des Kastens in die Hinterwand 
desselben eingezogen. 
Außer einer Plombe an der Flansche des Einflußrohres sind in der Regel vier Plomben 
am Umschlußkasten anzulegen. Zwei Plomben entfallen auf die Bolzen w und w2; die Bolzenköpfe, 
sowie die Flügelmuttern sind mit Durchbohrungen versehen: für jeden Bolzen wird eine Plomben= 
schnur durch die Mutter und den Kopf gezogen, so daß die Schnur in doppelter Lage sich in der 
Richtung der Bolzen selbst erstreckt. Jeder der beiden anderen Plombenverschlüsse verbindet zwei 
Scharniere mit den Muttern der Fußgestellbolzen. Fig. 6 deutet die Verbindung an der Vorderwand 
des Kastens an. Die Scharnierbolzen fr und fe sind am Ende durchbohrt; durch die Durchbohrungen 
sind kurze — in der Figur der Deutlichkeit wegen weggelassene — Stifte gesteckt, welche auf der 
einen Seite Köpfe tragen und auf der anderen gelocht sind; durch diese Löcher, sowie durch geeignete 
Durchbohrungen an den Muttern der Jußgestellbolzen 1 und 2 wird die Plombenschnur gezogen. 
22. Einstellung der 
Zählwerke und 
Einhängung des 
Schwimmers. 
23. Verschluß und 
Plombirung des 
Apparates.
	        

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