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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Full text: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1916
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
44
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 43.
Volume count:
43
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Allgemeine Verwaltungssachen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Gesetz über die Festellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

412 II. 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880—89). 
und wünsche hauptsächlich zu wissen, ob ich bei praktisch christlicher Lösung der sozialen Frage 
den richtigen Weg eingeschlagen habe. Meiner Meinung nach liegt der Sieg über die lügenhaf- 
ten Versprechungen und schwindelhaften Ideen, mit welchen die Führer der Sozialdemokralie 
die Arbeilermassen #ödern, namentlich in dem thatkräftigen Beweise, daß der Staal, oder bei 
uns der König, sich der wirtschaftlich Schwachen und Bedränglen annimmt, indem er ihnen 
Teilnahme und Schup beweist.“ 
Als nun der Reichstag, gemäß den Beschlüssen seiner Kommission, Neichszuschuß 
und Reichsversicherungsanstalt ablehnte, im übrigen aber mit einer konservativ-ultra- 
montanen Mehrheit das Gesetz annahm, beankragte Bismarck beim Bundesrate, dem 
so verstümmelten Gesetze die Genehmigung zu versagen, und der Bundesrat trat diesem 
Antrag am 25. Juni bei. 
Im Grunde waren die beiden Punkte, an welchen das erste Unfallgesetz scheiterte, 
Reichszuschuß und Reichsversicherungsanstalt, doch eigentlich, wie auch Fürst Bismarck 
im weiteren Verlause der Angelegenheit anerkannte, Nebendinge im Vergleich zu dem 
sozialpolitischen Hauptgrundsatze des ersten Gesetzentwurfes, dem Versicherungszwange, 
und dieser Hauptgrundsatz war von der großen Mehrheit des Neichstags, Konser- 
vativen, Zentrum, Nationalliberalen, als richtig anerkannt worden. Deshalb rüstet 
sich Fürst Bismarck mit froher Siegeszuversicht zur Weiterführung des großen Kampfes. 
Am 22. Juli 1881 schreibt er von Kissingen an den Wahlkandidaten der Ordnungs- 
parteien, den Stadtrat Vopel in Chemnitz (Poschinger, 2. Bd., S. 78): 
„Aus Ihrem Wahlaufruf habe ich mit Befriedigung ersehen, daß auch von Ihnen und 
Ihren Freunden die Uberzeugung geteilt wird, daß die von mir vertrelenen wirtschaftlichen und 
sozialen Reformen an sich weder mit dem liberalen Belenntnis noch mit dem einer anderen Par- 
kei unvereinbar sind, und daß sie keine Absichten oder Wirkungen mit sich bringen, welche mil 
liberaler Politik oder mit lonservativer in Widerspruch ständen. Sie haben keinen anderen Zweck 
als den, allen Deutschen, welcher Partei sie auch angehören mögen, wirtschaftlich nützlich zu sein.“ 
Gleichzeitig kann Professor Dr. Adolf Wagner, ein vertrauter Anhänger Bis- 
marcks, gestützt auf ein Schreiben des Grasen Herbert Bismarck von Ende Juli 1881 
(im Wortlaut bei Poschinger, 2. Bd., S. 79), in seinen Wahlreden verkünden, daß 
Fürst Bismarck die Erträge des von ihm für das Gebiet des Deutschen Reiches beab- 
sichtigten Tabakmonopols (nach Abzug der Summe, welche das Reich schon jetzt aus 
dem Tabak erzielt) dazu verwenden wolle, das Unfallversicherungsgesetz und die Alters- 
versicherung für die Arbeiter durchzuführen und damit ein „Patrimonium (Erbgut) 
für die Enterbten“ zu schaffen. Endlich schrieb Fürst Bismarck selbst kurz nach den 
Neichstagswahlen vom 27. Oktober 1881 am 21. November an den Vorstand des 
Patriotischen Vereins in Zeitz, in Erwiderung auf die Versicherung dieses Vereins 
„Unentwegt tren zu des Fürsten Fahne halten zu wollen“ (Poschinger, 2. Bd., S. 83): 
„Auch ich glaube fest an einen schließlichen Sieg der von mir angeregten Gedanken, 
dabei vertraue ich aber mehr auf die überzeugende Kraft der diesen Gedanken inne- 
wohnenden Wahrheit, als auf den Erfolg meiner persönlichen Mitwirkung.“ 
Wir betonten nicht ohne Grund, daß diese Zuversicht Bismarcks auf den „schließ- 
lichen Sieg der von ihm angeregten Gedanken“ in dem Kanzler auch noch lebendig war 
nach dem Ansfall der Reichstagswahlen vom 27. Oktober 1881 und der am
	        

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