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Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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fullscreen: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
Author:
Fleischmann, Max
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch_001
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F.
Author:
Fleischmann, Max
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Volume count:
1
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Zweite, völlig neu gearbeitete und erweiterte, Auflage.
Scope:
883 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Register A.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Homepage

Chapter

Title:
Abgaben. Von Unterstaatssekretär z. D. Professor Dr. Gg. v. Mayr, München.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Einführung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Homepage
  • Register A.
  • Abbaugerechtigkeiten. Von Geh. Oberbergrat Professor Dr. A. Arndt, Königsberg I. Pr.
  • Abdeckerei. Von Ministerialrat Nelken. Straßburg i. E.; für die Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Joh. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Abgaben. Von Unterstaatssekretär z. D. Professor Dr. Gg. v. Mayr, München.
  • Abgeordnete. Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. L. v. Savigny, Münster. Hierzu Tabelle: Finanzielle Rechte der Abgeordneten. Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Ablösung der Reallasten (Grundlasten, Dienstbarkeiten).
  • Abolition. Von Prof. Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Adel. Von Professor Dr. Walter Schücking, Marburg a. d. L.
  • Agrargesetzgebung (Ueberblick).
  • Akademien. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Allmende. siehe Agrargesetzgebung, Gemeinheitsteilung, Gemeindevermögen.
  • Altersversicherung. siehe Invalidenversicherung.
  • Altkatholiken. siehe Religionsgesellschaften.
  • Amortisationsrecht. Von Professor Dr. Chr. Meurer, Würzburg. Mit einer Tabelle: Die geltenden Amortisationsrechte.
  • Amt. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat von Rheinbaben, vortragender Rat im Staatsministerium, Berlin.
  • Amtsanwalt. siehe Staatsanwalt.
  • Amtsbezirke, Amtsverbände (Preußen). Von Privatdozent Dr. A. Dierschke, Amts- und Gemeindevorsteher, Breslau- Brockau.
  • Amtsdelikte. Von Professor Dr. Hubrich, Greifswald.
  • Amtshauptmannschaft und Bezirk, (Königreich Sachsen). Von Dr. Wackler, Senatspräsident am Oberverwaltungsgericht, Dresden.
  • Amtshilfe.
  • Anarchismus. siehe Staat.
  • Anhalt (Herzogtum). Von Geh. Regierungsrat Sanftenberg, Dessau.
  • Ansiedlung. Von Ministerialdirektor a. D. Dr. Justus Hermes, Berlin und Geh. Oberregierungsrat Dr. Holtz, vortragender Rat im Landwirtschaftsministerium in Berlin.
  • Ansiedlungen (Posen und Westpreußen). Von Geh. Oberregierungsrat Peltzer, vortragender Rat im Landwirtschaftsministerium, Berlin. Mit Tabelle der bis Ende 1908 angekauften Liegenschaften.
  • Apanagen. Von Geh. Oberfinanzrat Dr. O. Schwarz, vortragender Rat im Finanzministerium, Berlin.
  • Apothekenwesen. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Korpsstabsapotheker Adlung im Reichskolonialamt.
  • Arbeiter, gewerbliche. Von Minister a. D, Dr. Karl Schenkel, Exz., Karlsruhe i. B. ; bearbeitet von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Arbeiter, landwirtschaftlicher. siehe landwirtschaftlicher Arbeiter.
  • Arbeiterversicherung (Allgemeines). Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Heinrich Kosin, Freiburg i. Br..
  • Arbeitseinstellung. siehe Arbeitsrecht, Koalisationsrecht.
  • Arbeitskammern, Arbeitsnachweis. Am Schlusse dieses Bandes.
  • Arbeitsvertrag. siehe Arbeiter, gewerbliche (oben S. 173).
  • Archive. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Armeebefehl und Armeeverordnung. Von Admiralitätsrat Dr. Apel, Justitiar im Reichsmarineamt, Berlin.
  • Armenrecht (prozessnal). siehe Gerichtskosten, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Armenwesen. Von Stadtrat Dr. Münsterberg, Berlin.
  • Arzneimittel (Verkehr außerhalb der Apotheken). Von Professor Dr. Rapmund, Geh. Medizinalrat, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Korpsstabsapotheker Dr. Adlung im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Arzt. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Joh. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Auenrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Riemann, Breslau.
  • Auseinandersetzungen.
  • Ausfuhrverbot. siehe Einfuhr- und Ausfuhrverbote.
  • Ausfuhrvergütungen. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat F. Lusensky, vortragender Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe, Berlin.
  • Ausland, Ausländer (Ueberblick). Von Geh. Justizrat Professor Dr. Philipp Zorn, Bonn.
  • Auslieferung. Mit einer Tabelle, Seite 268 bis 278, der Auslieferungsdelikte nach den Verträgen des Deutschen Reiches. Von Professor Dr. Reinhard Frank, Tübingen.
  • Ausspielungen. siehe Spiel.
  • Ausstellungen. siehe Handel.
  • Auswanderung. Von Geh. Justizrat Dr. Philipp Zorn, Bonn.
  • Ausweisung. Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Autonomie. Von Professor Dr. Walter Schücking, Marburg a. d. L.
  • Register B.
  • Register C.
  • Register D.
  • Register E.
  • Register F.
  • Nachtrag

Full text

  
12 Abgaben 
  
Dasselbe gilt von der Tantiemen-, Talon- und 
Werizuwachssteuer. Darum wurden im Etat ehe- 
dem nur zwei Hauptgruppen von St unterschieden: 
1. Zölle und Verbrauchs St, 2. Reichsstempel A. 
Heute sind unter der Gruppe I: „Zölle, Steuern 
und Gebühren“ (unter letzteren nicht eigentliche Ge- 
bühren, sondern nur die einen Minimalzoll dar- 
stellende „Statistische Gebühr“ begriffen) alle außer 
den Zöllen und der Statistischen Gebühr beste- 
henden Reichs St einzeln aufgeführt, während 
die Gruppe II die Abfindungen (Aversa) für Zölle 
und St von den außerhalb des Zoll-- und Braut- 
Gebiets belegenen Gebieten der zur Zoll-und Brau- 
St Gemeinschaft gehörigen Bundesstaaten enthält. 
Die Etats der sieben größten Einzelstaaten stimmen 
— abgesehen von der ungleichmäßigen Behand- 
lung der Bergwerks A. (s. d. Art) — mit der hier 
befürworteten Begriffsbestimmung mit der Aus- 
nahme überein, daß im sächsischen Etat der Ur- 
kundenstempel und die Erbschafts St unter die 
direkten St aufgenommen sind, und daß im bay- 
erischen Etat „Erbschafts St, Gebühren und Stem- 
pelA., Strafen“ eine gesonderte, zwischen die „di- 
rekten St“ und die „aus den Zöllen und in- 
direkten St“ sich ergebenden Einnahmen einge- 
schobene Gruppe bilden. Im übrigen ist die 
Gestaltung der Etats der direkten St in den 
einzelnen Staaten dadurch bedingt, ob, wie oben 
hervorgehoben, das einfache System einer all- 
gemeinen Einkommen St mit ergänzender Ver- 
mögens St besteht, oder ob noch ausschließlich oder 
in Verbindung mit einer allgemeinen Einkommen- 
St besondere Ertrags St, nämlich Grund St, Ge- 
bäude St, Gewerbe St, event. Kapitalrenten St und 
die Lohn- und Besoldungs St als sogen. spezielle 
Einkommen St bestehen. Die Luxus t (insbes. 
Hunde St) sind durchweg den indirekten St zugeteilt. 
Bei den indirekten St erscheinen in den Landes- 
haushaltsetats außer den oben erwähnten Unter- 
arten derselben in der Regel auch die Gebühren, 
vielfach als „Stempel St“ mit wirklichen St ver- 
mischt. Im übrigen wird durch die Bezeichnung 
Stempel St nur eine Form, nicht aber die Natur 
der StErhebung ausgedrückt. 
Bemerkt sei noch, daß der Begriff der direkten 
und indirekten St nicht ganz zusammenfällt mit 
dem mehrfach in den Etatsaufstellungen hervor- 
tretenden weiteren Begriff der Einnahmen der 
direkten bezw. indirekten St Verwaltung, da unter 
diesen auch noch verschiedene nebensächliche Ein- 
nahmen anderer Art begriffen sind. · 
Es ist hier nicht der Ort, im einzelnen zu zeigen, 
welche Bedeutung die Unterscheidung direkter und 
indirekter St in einzelnen Staaten für die Frage 
der StBewilligung und der eventuellen proviso- 
rischen Forterhebung der St hat. Auch kann nicht 
näher darauf eingegangen werden, welcher Zu- 
sammenhang zwischen dem politischen Wahlrecht 
und der Zahlung direkter St auch heute noch be- 
steht, wenn auch dieser Zusammenhang durch die 
neuere Entwicklung des allgemeinen Stimmrechts 
gelockert erscheint. Es genüge, daß auf diese zwei- 
fache öffentlich-rechtliche Bedeutung der Unter- 
scheidung von direkten und indirekten St hier hin- 
gewiesen ist. 
Sehr erheblich ist die Verschiedenartigkeit der 
gesamten Verwaltungseinrichtungen, welche an 
den Unterschied der direkten und indirekten St 
anknüpft [USteuerverwaltungl. 
  
  
Vom verwaltungsrechtlichen Standpunkte ist 
die nächstbedeutende und daher hier schließlich noch 
zu erwähnende Unterscheidung der St jene in Re- 
partitions S #(kontingentierte St) und Quo- 
titäts St, je nachdem in erster Linie die zu 
erhebende Gesamtsumme der St oder der StFuß 
d. i. das Maß festgestellt wird, nach welchem die St 
im einzelnen zur Erhebung zu bringen ist. 
Die Besonderheit der Regelung der Abgaben 
in den deutschen Schutzgebieten wird in 
einem gesonderten Artikel behandelt (/ Kolonial- 
finanzen l. 
510. Die einzelnen Steuern. Die hauptsächlich- 
sten einzelnen St, welche in den weiteren 
Artikeln des Wörterbuchs zur Er- 
örterung kommen sollen, sind in 
systematischer Gliederung die nachstehenden: 
I. Direkte: a) EinkommenSt (allgemeine), 
b) VermögensSt (ergänzende), c) Ertrags St: 
Grund St, Gebäude St, Gewerbe St, Kapitalrenten- 
St, Lohn- und Besoldungs St, Warenhaussteuer, 
Filialsteuer, sodann noch Eisenbahn A., Bergwerks#. 
II. Indirekte: 1. Zölle, 2. Ver- 
brauchs St: Tabakt und Zigaretten St, Zuk- 
ker St, Salz St, Branntwein St, Bier St (mit be- 
sonderer Erörterung des bayerischen Malzauf- 
schlags), Wein St, Schaumwein St, Schankt, 
Mahl= und Schlacht St., Leuchtmittel St., Zünd- 
waren St.; 3. Verkehrs St: Erbschafts u. 
Schenkungs St, Reichsstempel A. (Börsen St, Lotte- 
rielose St, Frachturkunden= und Personenfahrkar- 
ten St, Kraftfahrzeug= Tantiemen St), Wechsel- 
u. Scheckstempel St, Talon St, Wertzuwachs t, 
Grundstückstempel (Besitzwechsel A.), Spielkarten- 
stempel (der Rest der Verkehrs St unter „Stem- 
pel St“ bezw. Einregistrierung); 4. Luxus St: 
Hunde-Steuer. 
Literatur: G. Meyer, II 176 ff.; Fr. J. Neu- 
mann, Die Steuern und das öffentliche Interesse, 1887; 
W. Vocke, Die Abgaben, Auflagen und die Steuern, 1387; 
E. Sax, Grundlegung der theoretischen Staatswirtschaft, 
1887; A. E. Schäffle, Die Grundsätze der St Politik, 
1880; A. Wagner, Finanzwissenschaft, I. Teil, 1883, 
471 ff. und II. Teil, 1880; Roscher, System der Finanz- 
wissenschaft, bearb. v. C. Gerlach, I. Bd. 1901; G. 
Cohn, System der Finanzwissenschaft, 1889 235 ff.; L. v. 
Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft ", II. Bd., 1885, 
128 ff.; Schönberg, III. Bd., insbes. v. Scheel, Die 
Erwerbseinkünfte des Staats, 61 ff.; Schall, Die Gebühren, 
105 ff., und Die Ausfwand St (Einleitung), 329; Helferich, 
Allg. St Lehre, 137 ff.; Wagner, Direkte Steuern (Einleit. 
175 ff.; E. Fuisting, Grundzüge der StLehre (Die preuß. 
direkten St), 4. Bd. 1902, 1 ff.; v. Eheberg, Finanz- 
wissenschaft 152, 1909; v. Heckel, Lehrbuch der Finanz- 
wissenschaft. I. Bd. 1907, 83 ff.; Die Finanzen des 
Reichs und der deutschen Bundesstaaten (Vierteljahrshefte 
zur Statistik des Deutschen Reichs, jeweils im 2. Heft). Von 
älteren Arbeiten insbesondere: Hoffmann, Die Lehre 
von den St, 1840; Frhr. v. Hock, Die öffentlichen A. und 
Schulden, 1863: Bergius, Grundsätze der Finanzwissen. 
schaft", 1871; Art. „Staatswirtschaft“, im Staats W.; Art. 
„Abgaben, Auflagen" im Staatslexikon von Rotteck und 
Welcker. Geors v. Mayr. 
—– — —
	        

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