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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gs_schwarzburg_rudolstadt
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Place of publication:
Rudolstadt
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Schwarzburg-Rudolstadt.
Year of publication.:
1840
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_schwarzburg_rudolstadt_1883
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
44
Publishing house:
Fürstlich priv. Hofbuchdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Schwarzburg-Rudolstadt.
Year of publication.:
1883
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
11. Stück vom Jahre 1883.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. XXVIII. Verordnung, die Verhütung von Flurbeschädigungen durch das Publikum bei den größeren Truppenübungen betreffend.
Volume count:
28
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Instruktion für die bei größeren Truppenübungen zur Verhütung von Flurbeschädigungen dur das Publikum etc. fungirenden Gendarmerie-Patrouillen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • § 1. Einfluß des Wettbewerbes auf die Preisbildung.
  • § 2. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Preise für die Verkehrsleistungen.
  • § 3. Die maßgebenden Umstände bei der Preisbemessung.
  • § 4. Die Richtung auf Vereinheitlichung der Preise
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

116 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
hohen Preisen zu belasten sind. Von der Regel können freilich Ab- 
weichungen nötig werden, wenigstens im Güterverkehre der Eisenbahnen. 
Es kann geboten sein, einem bestimmten Gebiete zur Beseitigung wirt- 
schaftlicher Rückständigkeit oder einer durch besondere Umstände her- 
vorgerufenen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit oder einer aus 
ungewöhnlichem Anlaß eingetretenen Schwierigkeit und Notlage eine 
gewisse Zeit hindurch dadurch zu Hilfe zu kommen, daß ihm allgemein 
oder für bestimmte Waren oder für gewisse Verkehrsrichtungen Frachten 
gewährt werden, die niedriger sind als die allgemein üblichen. Solchen 
Bedürfnissen muß die staatliche Verkehrsverwaltung Rechnung tragen 
können. Der allgemeine Grundsatz wird dadurch nicht berübrt. 
Eine letzte Forderung allgemeiner Art ist die, dab die Preise der 
Verkehrsleistungen eine gewisse Stetigkeit zeigen. Für das ganze ge- 
schäftliche Leben liegt ein großber Vorteil darin, wenn die Frachtpreise 
für längere Zeiten unverändert bleiben und nicht fortwährendem 
Wechsel unterliegen. Die geschäftliche Berechnung wird dadurch sicherer, 
die Zahl der zufälligen Umstände, die auf das Geschäftsergebnis ein- 
wirken, wird in einer sehr wichtigen Beziehung vermindert, die Gefahr 
weit ausschauender Geschäftsmaßnahmen verringert sich. Um die ganze 
Bedeutung dieser Forderung zu verstehen, muß man sich klar machen, 
welche Unsicherheit in den Geschäftsbetrieb kommen mutß, wenn bei 
allen nicht auf den nächsten Tag berechneten Geschäften mit der Mög- 
lichkeit fortwährender Verschiebung der Frachtsätze zu rechnen ist. 
Wenn ein grober Getreidehändler zehn Doppelwagen Getreide z. B. von 
Köln nach Bern mit einer Lieferfrist von vier Wochen verkauft hat, und 
die Frachten erhöhen sich, ehe er das Getreide z. B. von Amsterdam 
nach Bern leiten konnte, dann ist seine Vorausberechnung über den 
Haufen geworfen, und selbst kleine Erhöhungen der Sätze für ein Tonnen- 
kilometer wirken hier sehr störend. Nicht anders ist es, wenn ein grobes 
gewerbliches Werk, das bedeutende Lieferungen übernommen hat, sich 
plötzlich beim Bezuge der Rohstoffe, der Kohlen und sonstigen Hilfsstoffe 
und beim Versande des Erzeugnisses vor erhöhte Frachten gestellt sieht. 
In der Berechnung des- Geschäftsmanns sind gewiß auch viele andere 
Umstände unsicher; aber gerade weil dem so ist, und weil hier meist eine 
Anderung nicht erwartet werden kann, muß der Geschäftsmann da, wo 
die Möglichkeit zur Beseitigung solcher Unsicherheit vorliegt, darauf 
Wert legen, daß sie wirklich beseitigt wird. Denn jeder Umstand, bei 
dem er solche Unsicherheit ausschließen kann, verstärkt die sichere 
Grundlage des Geschäftsbetriebs. Das gilt besonders von den Preisen 
der Verkehrsleistungen, weil diese für das Geschäftsergebnis eine hohe 
Bedeutung haben, und zwar umsomehr, je geringwertiger die erzeugten 
Waren sind. Der Verkebrsaufwand, der sich bei der heutigen Wirt- 
schaftsweise in allen Stufen des Erzeugungsherganges vom Bezuge der
	        

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