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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1918
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1918.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
50
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. 46.
Volume count:
46
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Verordnung. Kartoffelversorgung betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • § 1. Einfluß des Wettbewerbes auf die Preisbildung.
  • § 2. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Preise für die Verkehrsleistungen.
  • § 3. Die maßgebenden Umstände bei der Preisbemessung.
  • § 4. Die Richtung auf Vereinheitlichung der Preise
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 113 
bewegt sich aber nur insoweit in gleicher Richtung, als die Verbilligung 
infolge einer entsprechend besseren Ausnutzung der Betriebsmittel durch 
gesteigerten Verkehr einen höheren Gesamtgewinn in Aussicht stellt. 
Bei Erwerbsgesellschaften, die den Verkehr oder wichtige Teile davon 
beherrschen, trifft das zuletzt gesagte ebenfalls zu; sie werden aber 
gegebenenfalls durch die öffentliche Gewalt genötigt, andere Rück- 
sichten walten zu lassen. Offentliche Unternehmungen, die in erster 
Linie möglichst hohe Reinerträge erzielen wollen, folgen an sich den- 
selben Grundsätzen, wie die bezeichneten Gesellschaften, können sich 
aber dem Drucke der öffentlichen Meinung nicht immer entziehen. Je 
weniger die öffentliche Unternehmung auf möglichst hohe Reinerträge 
bedacht ist, je mehr sie sich also mit mäßigen Uberschüssen oder wenn 
sie sich mit der bloßen Eigenkostendeckung begnügt, desto mehr kann 
und desto williger wird sie in der Höhe der Preise den allgemcinen 
Bedürfnissen Rechnung tragen. Sie wird aber gerade mit Rücksicht auf 
diese allgemeinen Bedürfnisse solchen Anforderungen Widerstand leisten 
müssen, die nur durch dauernden Verzicht auf die Deckung der eigenen 
Kosten oder auf die Erzielung eines nach den Wirtschaftsverhältnissen 
angemessenen mäbßigen Reinertrags, d. h. nur durch dauernde Mehr- 
belastung entweder anderer Gruppen der Beteiligten oder der ganzen 
Bevölkerung erfüllt werden können. 
Das Streben nach Verbilligung der Verkehrsleistungen kommt nicht 
nur innerhalb jeder einzelnen Verkehrsgruppe zum Ausdrucke, es greift 
vielmehr über die Grenzen der einzelnen Gruppen hinaus. Wenn der 
Eisenbahnverkehr in bezug auf Billigkeit an der Grenze seiner Leistungs- 
fähigkeit angelangt ist, dann wendet sich naturgemäß der Blick der 
Bevölkerung wieder mehr den natürlichen und künstlichen Wasserwegen 
zu, die im allgemeinen ein viel weiteres Herabgehen der Beförderungs- 
preise gestatten. Für die Verkehrspolitik des Staates ergibt sich daraus 
die Frage, ob das Bedürfnis nach weiterer Verbilligung so sehr den 
allgemeinen Verhältnissen der Volkswirtschaft entspricht, dab5 ihm durch 
Ausbau der Wasserstraßen Rechnung zu tragen ist. 
Eine weitere Forderung richtet sich darauf, daß die Frachtpreise 
und ihre Zusammenstellungen (die Tarife) einfach, klar und übersichtlich 
sind, so daß sich auch die große Masse der Beteiligten jederzeit rasch 
und sicher über die bei der beanspruchten Verkehrsleistung entstehenden 
Kosten unterrichten kann. Dadurch wird die geschäftliche Vorausbe- 
rechnung wesentlich erleichtert. Irrtümer über die Höhe der Preise der 
Verkehrsleistungen sind gerade in unserer Zeit leicht von weitreichendem 
Einflusse, weil wir diese Leistungen in viel umfassenderem Mahe in 
Anspruch nehmen und nehmen müssen, als es sonst der Fall war. Je 
weniger Schwierigkeiten der Berechnung des Frachtsatzes seitens der 
Versender entgegentreten, desto geringer ist die Gefahr, dab die Geschäfts- 
van Do Bondur. Verkehrswesen. 2. Aufl.
	        

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