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Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Contents: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1841
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
7
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1841
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Periodical
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Die ganze Bevöllerung ist an den bisherigen Zustand 
derart gewöhnt, daß noch Monate vergehen dürften, 
ehe alle Watoale den Weisungen Kisabos und der 
Militärstation Usumbura ohne Anwendung von Gewalt 
Folge leisten werden. Der in Urundt belassene Posten 
wird daher die Aufgabe haben, sein Standlager ständig 
zu wechseln, die noch ausstehenden Schauris auf güt- 
lichem Wege zu regeln und mit der Bevölkerung durch 
Heranziehung zur Arbeit in nähere Verbindung zu 
treten. Der Verkehr mit Usumbura und den Urund! 
durchziehenden Händlern sowie der Bau der Straße 
Usumbura —Victoria Nyanza werden dann das 
übrige tun. 
Aus eigenem Antriebe bat Kisabo mich, zwei 
seiner Söhne, Kiiogori und Kabundo, mit nach Usum- 
bura zu nehmen und sie von dort wieder nach einigen 
Tagen zurückzusenden. Diesem Ansuchen Kisabos 
konnte ich umsomehr entsprechen, als dieses schon 
längst von mir beabsichtigt war und ich mir von einem 
kurzen Aufenthalte einiger Königssöhne in Usumbura 
nur gutes für die jetzigen Beziehungen mit Kisabo 
versprechen konote. Kisabo hatte auch bereits zwel 
Weiber und einige seiner 34 Kinder nach Ikiganda 
kommen lassen, gewiß ein sicheres Zeichen, daß die 
friedlichen Absichten Klsabos durchaus ernst zu 
nehmen sind. 
Am 13. Juli verließ ich mit der Abteilung Usum- 
bura Ikiganda, während der Posten bei Kisabo zurück- 
blieb, und erreichte auf direktem Wege am 15. Juli 
Usumbura. Kabundo und Kliogori verblieben bis 
zum 19. Juli in Usumbura, zeigten für alles das 
regste Interesse und kehrten dann mit reichen Ge- 
schenken für ihren Vater Kisabo wieder nach Ikiganda 
zurück. 
Kamerun. 
Expedition des Obexleutnants Förster.) 
Nach einer Meldung der Station Jaunde vom 
23. Oktober v. Is. beabsichtigte Oberleutnant Förster 
am 24. Oktober dort einzutreffen. 
Togo. 
Ründigung der Sollunion. 
Die Kündigung des Ablommens zwischen Deutsch- 
land und Großbritannien, betreffend die Zollunion 
zwischen Togo und der britischen Goldküstenkolonie 
östlich vom Volta, vom 24. Februar 1894, ist 
deutscherseits für den 30. April 1904 ausgesprochen 
worden, um der Kolonialverwaltung freie Hand zu 
gewähren für eine Neugestaltung der Togozölle, 
welche die Aufbringung der Mittel für den Bau der 
Eisenbahn von Lome nach den Baumwoll= und 
*) Siehe auch D. Kolonialblatt 1908, Nr. 22, S. 612. 
  
12 — 
Olpalmengebleten des Hinterlandes ermöglichen soll. 
Die Togo-Interefsenten haben sich in Verhandlungen 
mit der Kolonialverwaltung mit Zollerhöhungen zu 
Zwecken des Eisenbahnbaues einverstanden erklärt. 
Bei der Kündigung des Zollabkommens hat die 
Kaiserliche Regierung der großbritannischen Regierung 
ihre Bereitwilligkeit zu Verhandlungen über eine 
Erneuerung der Zollunion auf Grundlage der für 
Togo in Aussicht genommenen Zölle zu erkennen 
gegeben. 
Deuksch-Südwelkafrika. 
Vob des Päuptlings Kambazembi von Waterberg. 
Der Häuptling Kambazembi von Waterberg ist 
gestorben. Um die Nachfolge hatten sich schon bei 
Lebzeiten des Vaters dessen beide Söhne Salattel 
und David Kanjunga gestritten. Der letztere ist der 
ältere, der erstere dagegen der Sohn der Hauptfrau. 
Unter Mitwirkung des Oberhäuptlings Samuel ist 
jetzt die Angelegenheit dahln geregelt, daß David 
die Kapitänschaft erhielt und Salatiel Platzkapitän 
Die Regierung ist in der Sache völlig 
geblieben und hat das Ergebnis 
angenommen. Kambazembi war politisch nie her- 
vorgetreten und hat als einziger von den Herero- 
kapitänen die Oberherrschaft des Oberhüuptlings 
bedingungslos anerkannt. Mächtig war derselbe nur 
durch seinen trotz aller Seuchen immer noch statt- 
lichen Viehreichtum. 
Deutsch-Meu-Guinra. 
Teise des Raiserlichen Bezirksamtmanns Senft in Jap 
nach den Wesikarolinen. 
Im August 1903 bot sich mit dem amerikani- 
schen Schuner „Tarang“, Eigentum der Firma 
D. D. O'Keefe in Jap, die langerwünschte Gelegen- 
heit zu einem Besuche der zu meinem Bezirke ge- 
hörigen Inseln Oleai und Lamutrik. Es war dies 
seit der Besitznahme des Inselgebietes der Karolinen 
und Marianen durch Deutschland der erste Besuch 
durch einen Vertreter der Kaiserlichen Verwaltung. 
Das Schiff verließ am 13. August Jap und setzte 
erst Kurs nach Guam, um von der dortigen Be- 
hörde nötige Schiffspaplere zu erlangen. Nach zehn- 
tägiger Reise wurde dort Anker geworfen, und ich 
tauschte mit dem Gouverneur Sewell und dem 
Stationsschiffskommandanten Besuche aus; die beiden 
Herren sowie die anderen Offiziere waren in über- 
aus llebenswürdiger Weise bemüht, mir den vier- 
tägigen Aufenthalt zu einem angenehmen zu machen. 
Von Guam fuhr ich nach Saipan. Ich entsprach 
damit dem Ersuchen des beurlaubten Bezirksamt- 
manns Fritz und des Beamten Reichel, der mit der 
letzten Postgelegenheit einen Besuch der Insel als
	        

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