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Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1899
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
65
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Table of contents

Title:
Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1809. II. In alphabetischer Ordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Table of contents

Contents

Table of contents

  • Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe.
  • Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)
  • Cover
  • Bismarck
  • Title page
  • Vorwort zur ersten Ausgabe.
  • Vorwort zur neuen Ausgabe.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Den Söhnen und Enkeln zum Verständniß der Vergangenheit und zur Lehre für die Zukunft.
  • Erstes Kapitel: Bis zum Ersten Vereinigten Landtage.
  • Zweites Kapitel: Das Jahr 1848.
  • Drittes Kapitel: Erfurt, Olmütz, Dresden.
  • Viertes Kapitel: Diplomat.
  • Fünftes Kapitel: Wochenblattspartei. Krimkrieg.
  • Sechstes Kapitel: Sanssouci und Coblenz.
  • Siebentes Kapitel: Unterwegs zwischen Frankfurt und Berlin.
  • Achtes Kapitel: Besuch in Paris.
  • Neuntes Kapitel: Reisen. Regentschaft.
  • Zehntes Kapitel: Petersburg.
  • Elftes Kapitel: Zwischenzustand.
  • Zwölftes Kapitel: Rückblick auf die preußische Politik.
  • Dreizehntes Kapitel: Dynastien und Stämme.
  • Vierzehntes Kapitel: Conflicts-Ministerium.
  • Fünfzehntes Kapitel: Die Alvensleben'sche Convention.
  • Sechzehntes Kapitel: Danziger Episode.
  • Siebzehntes Kapitel: Der Frankfurter Fürstentag.
  • Achtzehntes Kapitel: König Ludwig II. von Baiern.

Full text

272 Elftes Kapitel: Zwischenzustand. 
  
die Verständigung mit Oestreich wegen der dortigen Ueber- 
schätzung der eignen und Unterschätzung der preußischen Macht 
mißlingen werde, wenigstens so lange, als man in Oestreich 
nicht von dem vollen Ernst unfrer eventuellen Bereitschaft auch 
zu Bruch und Krieg überzeugt sei. Der Glaube an solche 
Möglichkeit sei in dem letzten Jahrzehnte unfrer Politik in 
Wien verloren gegangen, man habe sich dort auf der in Olmütz 
errungnen Basis als auf einer dauernden eingelebt und nicht 
gemerkt oder vergessen, daß die Olmützer Convention ihre 
Rechtfertigung hauptsächlich in der vorübergehenden Ungunst 
unfrer Situation fand, die durch die Verzettlung unfrer Cadres 
und durch die Thatsache hervorgerufen war, daß das ganze 
Schwergewicht der russischen Macht zur Zeit jener Convention 
in die Wagschale Oestreichs gefallen war, wohin sie nach dem 
Krimkriege nicht mehr fiel. Die östreichische Politik uns gegen- 
über sei aber nach 1856 ebenso anspruchsvoll geblieben, wie zu 
der Zeit, wo der Kaiser Nicolaus für sie gegen uns einstand. 
Wir hätten uns der östreichischen Illusion in einer Weise unter- 
worfen, welche an das Experiment erinnerte, ein Huhn durch 
einen Kreidestrich zu fesseln. Die östreichische Zuversicht, ein 
geschickter Gebrauch der Presse und ein großer Reichthum an 
geheimen Fonds ermögliche dem Grafen Buol die Aufrecht- 
haltung der östreichischen Phantasmagorie und das Ignoriren 
der starken Stellung, in der Preußen sich befinden werde, so 
bald es bereit sei, den Zauber des Kreidestrichs zu brechen. 
Worauf sich die Erwähnung der östreichischen geheimen Fonds 
bezog, war dem Regenten bekannt 7. 
Nachdem ich meine Auffassung entwickelt hatte, erging an 
Schleinitz die Aufforderung, die seinige gegenüber zu stellen. 
Es geschah das in Anknüpfung an das Testament Friedrich 
Wilhelm's III., also unter geschickter Berührung einer Saite, 
1) S. o. S. 212 ff. 
 
	        

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