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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
3
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das Schutzgebiet von Togo im Jahre 1891. (Bericht von Zollverwalter Böder.)
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Die Berathungen des Kolonialraths.
  • Postverbindung mit dem Viktoria-Nyansa.
  • Reise des Stabsarztes Wicke nach Lagos und Kamerun.
  • Brandunglück auf der Station Misahöhe (Togogebiet).
  • Von der Expedition des Lieutenants Herrmann. [Enthält: „Uebersichts-Skizze der Station Uniangwirra."]
  • Berichtigung, betreffend die Mittheilungen des Lieutenants Herrmann über seinen Marsch durch Ugogo.
  • Bericht des Feldwebels Hoffmann aus Muanza (13. Januar).
  • Das Schutzgebiet von Togo im Jahre 1891. (Bericht von Zollverwalter Böder.)
  • Der Handel mit geistigen Getränken in Südwestafrika.
  • Vom Kilimandscharo.
  • Pater August Schynse.
  • Bericht des Dr. Preuß über die Kultur- und Nutzpflanzen in Kamerun.
  • Sendung von Pflanzen nach Ost-Afrika und Kamerun.
  • Zollstation am Campofluß (Kamerun).
  • Ueber weitere in Deutsch-Ostafrika vorgenommene Schutzpockenimpfungen.
  • Nachrichten von Emin Pascha und Dr. Stuhlmann.
  • Vorlesungen über Völkerkunde und Anthropologie.
  • Vom deutschen Frauenverein.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

der telegraphischen Verbindung von Quittah 
bis Lome und Klein Popo würde einem großen 
Bedürfniß abhelfen. 
Im Allgemeinen ist die Entwicklung der 
Kolonie im vergangenen Jahr eine recht er- 
freuliche gewesen; Handel und Verkehr sind, 
wie die stetig sich steigernden Zoll-Einnahmen, 1 
sowie auch die Statistik über ein= und aus- 
geführte Waaren beweisen, im Zunehmen be. 
grisfen, und dürfte dies auch, soweit bis jetzt 
zu übersehen, für das laufende Jahr der 
Fall sein. 
Der Handel in Lome hat sich sehr gehoben. 
Während derselbe früher auf die Produkte der 
etwa 2 Stunden hinter Lome beginnenden Oel- 
palmenzone beschränlt war, sind im letzten 
Jahre wiederholt weiter im Innern lebende 
Händler dort erschienen, um Produkte abzusetzen 
und Einkäufe zu machen. 
In Lome haben sich auch im letzten Jahr 
drei neue Firmen niedergelassen, und befinden 
sich dort nunmehr insgesammt 15 Faktoreien, 
von denen 10 durch Weiße, 5 durch Schwarze 
geleitet werden; in Bagida sind 5, in Porto- 
Seguro 2 und in Klein Popo 8 Faktorcien, 
von denen ebensalls eine durch Gründung 
einer neuen Firma hinzugekommen ist. In 
diese Zahlen sind nicht die größeren schwarzen 
Händler eingerechnet, die ebenfalls offene Läden 
haben, aber im Allgemeinen nicht importiren 
und exportiren. 
Insgesammt befinden sich also im Gebiet 
31 Faktoreien, welche sich auf 17 Firmen, davon 
14 enropäische, vertheilen. Ein schlagender 
Beweis für die günstige Entwicklung des Ge- 
biets ist auch der Umstand, daß man die 
Kaufleute nicht mehr, wie in frühern Jahren, 
allgemein klagen, sondern mit einer gewissen 
Befriedigung von der gegemwärtigen Geschäfts- 
lage sprechen hört, dieselben auch nicht, wie 
früher, alle Schuld irgend welchen Maßnahmen 
der Regierung zuschicben, sondern immer mehr 
anerkennen, daß diese nach besten Krästen be- 
müht ist, die Interessen des Schutzgebiets und 
somit auch ihre eigenen zu fördern, auch sich 
immer mehr davon überzeugen, daß hier von 
der deutschen Regierung in der kurzen Zeit 
verhältnihmäßig viel mehr gethan ist, wie in 
den Nachbargebieten. 
  
Allgemeine Befriedigung, unter den Einge- 
borenen, sogar den größten Enthusiasmus, hat 
die so lange sehnsüchtig erwartete Errichtung 
der deutschen Schule in Klein Popo erregt. 
Wenn man vor Kurzem noch allgemein englisch 
begrüßt wurde, treten die Kinder auf der 
Straße jebt mit einem deulschen Gruß an den 
263 
  
Spaziergänger heran, und äußern besonders 
zufällig an Land befindliche deutsche Schiffs- 
passagiere ihre große Freude darüber. Auch 
die erwachsenen Eingeborenen sind stolz, den 
von den Kindern erlernten deutschen Gruß 
angzubringen. Die hiesige englische Wesleyanische 
Mission erhält demnächst ebenfalls einen deutsch 
sprechenden Lehrer. 
Der Dandel mit geistigen Getränken in 
Südwestafrika. 
Au Klagen über die verheerenden Wirlkungen 
des Branntweingenusses auf die Eingeborenen 
hat es in Südweslafrika ebensowenig wie in 
anderen Theilen Afrikas gefehlt. Die seit der 
Errichtung der deutschen Schutherrschaft daselbst 
getrosfenen Maßregeln zur Einschränkung der 
Brauntweinpest haben indessen den Erfolg gehabt, 
daß zur Zeit ein berechtigter Grund zu Klagen 
kaum vorhanden sein dürfte. 
Durch die Verordnungen vom 1. Jannar 
1888 und vom 1. April 1890 ist der Handel 
mit geistigen Getränlen und die Einfuhr einer 
strengen Beaussichtigung unterworfen worden. 
Der Handelsbetrieb bedarf der Erlaubniß des 
Kommissars und ist mit einer Licenzabgabe 
von 300 Mark belastet. Der Licenzberechtigte 
hat zur Einführung von geistigen Getränken 
in jedem einzelnen Falle die besondere Geneh- 
migung des Kommissars einzuholen und ver- 
liert die Erlaubniß zum Handel, wenn er 
durch übermäßigen Verkauf oder Verschenken 
au Eingeborene zu Ausschreitungen Aulaß giebt. 
Für die Durchführung der Verordnungen sorgen 
Patronillen der Schuttruppen, die den Wagen- 
verkehr auf den Zufuhrwegen unter Aussicht 
halten. Einem Bericht des stiellvertretenden 
Kaiserlichen Kommissars vom 7. Januar d. Is. 
entnehmen wir Folgendes über den thatsächlichen 
Zustand in dieser Beziehung im südwestafrika- 
nischen Schutzgebiete: 
„Das Verlangen der Eingeborenen nach 
berauschenden Getränken ist allerdings ein 
großes, die Befriedigung desselben geschieht jedoch 
nicht sowohl durch die sehr geringen Mengen 
eingeführter Spirituosen, als vielmehr zum 
weitaus größten Theile mittelst der von den 
Eingeborenen selbst bereileten Getränke, wie 
Honigbier, Zuckerbier, Rosinenbier und Rosinen= 
schnaps. Die Bereilung der letzteren durch 
amtliche Maßregeln zu verhindern, ist un- 
möglich. In dem Spirituosen-Gesetz der be- 
nachbarten Kapkolonie sind die Bereitung und 
der Vertrieb dieser Getränke ebenfalls einer 
Beaussichtigung nicht unterworfen. 
Die Beschränkung des Absatzes eingeführter 
Spirituosen an Eingeborene wird hauptsächlich
	        

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