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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
5
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 25.
Volume count:
25
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

— 637 
küche mit Speiferäumen für die Mannschaften. Noch 
weiter westlich, mehr nach der Straße und der Thal- 
sohle hin, etwa in einer Höhe, welche zwischen 
Schwesternwohnung und Truppenküche liegt, befindet 
sich das kürzlich von einem Brande heimgesuchte, 
jedoch schon wiederhergestellte Proviantmagozin mit 
den Wohnräumen für den Proviant= und Postmeisier, 
Herrn v. Goldammer. Etwa 300 m siüdlich der 
Festung liegt auf dem Nücken des Höhenzuges, jedoch 
weit tiefer als die Feste, mein Wohnhaus und von 
diesem etwa 100 Schritt in südlicher Nichtung ent- 
fernt der große Neubau des Lazareths. Die nächste 
Umgebung des nach Westen zu (von der Höhe aus) 
gelegenen Flußthals ist durch die stattlichen Häuser 
unserer hiesigen Kaufleute, welche jedoch stets 100 bis 
200 m auseinanderliegen, bekleidet. Zwischen letzteren 
mehr unregelmäßig, zu Füßen der Festung und am 
Nordende des ersterwähnten Höhenrückens dagegen 
genau in Reih und Glied erbaut, befindet sich eine 
große Anzahl sogenannter Pontoks, d. h. ganz 
primitiv aus Aesten und Gras hergestellter bienen- 
korbartiger Hütten der Eingeborenen (Bastards, 
Kaffern, Hottentotten) und verleiht dem Ganzen ein 
seltsames, eigenartiges und recht interessantes Gepräge, 
bringt so recht die europäische Kultur in unmittel- 
barster Nähe und Berührung afrikanischen Lebens 
zur Anschauung. 
Der Höhenrücken, auf dem die Kasernements und 
die Festung liegen, das eigentliche Centrum Groß- 
Windhoeck, verläuft nicht eben, so daß man z. B. 
von dem Gebäude der Landeshauptmannschaft bis 
zu dem meinigen nicht freie Uebersicht hat (da beide 
tief liegen), von beiden aber bequem die Festung 
bezw. ihre Thürme sehen kann; er beginnt etwa an 
der Stelle, wo das Gebäude der Landeshauptmann- 
schaft steht. An dem erwähnten Westabhange befinden 
sich auch verschiedene, zum Theil recht vorgeschrittene 
Gartenanlagen, von denen namentlich die beiden 
Truppengärten hervorzuheben sind. Im kommenden 
Jahre soll zwischen Festung und meinem Hause Kirche 
und Wohnhaus für den Pastor erbaut werden. Das 
Leben in dieser Kolonie legt wohl mehr als in unseren 
anderen Kolonien Entbehrungen auf. Wie durch den 
überaus schweren Landtransport und den immer noch 
recht langsamen Seeverkehr die Verpflegung hier- 
zulande eine höchst monotone und wenig verlockende 
ist, so bietet auch das geistige und gesellige Leben so 
gut wie gar keine Abwechslung und Anregung. Das 
einzige Vergnügen, welches auch so ziemlich jeder 
Weiße hier genießt, besteht im Reiten. 
Deutsch-Menu-Guinea. 
Keu-. Guinea-Mark. 
Die von der Neu-Guinea-Kompagnie zum Umlauf 
in ihrem Schutzgebiete der Südsee bestimmten neuen 
Münzen sind zum großen Theil fertiggestellt. Aus- 
  
geprägt werden unter dem Namen „Neu-Guinea- 
Mark“ 1. Goldmünzen: Zwanzig= und Zehn-Neu- 
Guinea-Markstücke, 2. als Silbermünzen: Fünf-, 
Zwei-, Ein= und Halb-Neu-Guinea-Markstücke, und 
unter dem Namen „Neu-Guinea-Pfennige“ 3. als 
Bronzemünzen: Zehnpfeunigstücke, 4. als Kupfer- 
münzen: Zweipfennigstücke und Einpfennigstücke; die 
Goldmünzen aus einer Mischung von 900 Tausend- 
theilen feinen Goldes und 100 Tausendtheilen Kupfer, 
die Silbermünzen aus einer Mischung von 900 Tau- 
sendtheilen feinen Silbers und 100 Tausendtheilen 
upfer. Die Gold-, Silber= und Bronzemünzen 
tragen auf der einen Seite das Bild eines Paradies- 
vogels, auf der anderen die Umschrift „Neu-Guinea- 
Compagnie“ sowie die Werthbezeichnung und das 
Jahr der Prägung, die Kupfermünzen auf der einen 
Seite die Inschrift „Neu-Guinea-Compagnie“, auf 
der anderen die Werthbezeichuung und das Jahr der 
Prägung. Die Neu-Guinea-Münzen gelten im 
Bereich des Schutzgebiekes neben den Münzen des 
Deutschen Reiches als gesetzliches Zahlungsmitktel in 
gleichem Werthe wie die entsprechenden Stücke des 
Letzteren. 
Rus dem Bereiche der Missivnen und 
der Antisklaverei-Bewegung. 
Der Missionsgesellschaft der Pallotiner in Rom 
ist die Genehmigung ertheilt worden, zur Ausbildung 
dentscher Missionsschwestern für die Heidenmission, 
namentlich in den deutschen Schutzgebieten (Kamerun), 
eine Niederlassung in Limburg an der Lahn zu 
errichten. 
In siebenter ergänzter Auflage ist soeben das 
sehr hübsch ausgestattete, lehrreiche Schrisichen des 
früheren Sekretärs der Basler Mission Römer: 
„Kamerun, Land, Leute und Mission“ erschienen. 
Das Bändchen, welches nur 20 Pfl. kostet, enthält 
eine gute Karte des Schutzgebietes und zahlreiche 
Illustrationen. Es bietet außer einer anschaulichen 
Schilderung Kameruns, seiner Bewohner und wirth- 
schaftlichen Verhältnisse auch eine lesenswerthe Ge- 
schichte der Missionsbestrebungen daselbst, welche 1845 
durch Alfred Saker begonnen wurden. Die Basler 
Mission besitzt gegenwärtig fünf Hauptstationen und 
übt ihre Thätigkeit in 50 Dörfern. Die Zahl der 
von ihr getauften Eingeborenen beläuft sich auf 912. 
Die Missionsschulen werden von 1500 Kindern be- 
sucht. Es wirken für sie in Kamerun 13 Missionare, 
3 Handwerker und 44 eingeborene Mitarbeiter. 
  
Ueber das erste Jahr der Missionsstation Lome 
in Westafrika berichtet der Missionar Georg Ansel- 
mann der Mission vom heiligen Geiste im „St. 
Michaels-Kalender"“ Folgendes: 
Nahezu 30 Kinder finden jeßt in der Mission 
Unterkunft. Darunter sind ziemlich viele, die sich
	        

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