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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

durchaus ergebener Araber als Alida, so zu sagen 
als Agent der Station, eingesetzt. 
Im Standesamte der Station Langenburg wur- 
den vier Paare (Mitglieder von Missionen) getraut. 
Die Postverbindung zwischen Dar-es-Saläm und 
Langenburg ist die denkbar regelmäßigste geworden, 
seitdem von Dar-zes-Saläm aus nach Langenburg über 
die Sambesi—Schiriwasserstraße und zurück die ge- 
schlossenen Postsäcke gesandt werden. 
Obgleich mit den Vertretern der Administration 
von Britisch-Centralafrika naturgemäß kleinere Miß- 
verständnisse vorgekommen sind, so ist dennoch dadurch 
das gute Einvernehmen nicht wesentlich beeinträshtigt 
worden. Großen Zeitverlust verlangt die offizielle 
Korrespondenz mit den englischen Organen, da es 
am See keinen Agenten der Engländer giebt, welcher 
der deutschen oder auch nur der französischen Sprache 
mächtig wäre. 
Errichtung von Postämtern. 
Im Einverständniß mit dem Kaiserlichen Gou- 
vernement hat das Kaiserliche Postamt zu Dar-es- 
Saläm die Einrichtung zweier Postanstalten in Kili- 
malinde und Ulanga in die Wege geleitet. 
Ramernn. 
Lammlung nalurwissenschaftlicher Gegenstände. 
Von dem Regierungsarzt Dr. A. Plehn in 
Kamerun ist dem Königlichen Museum für Natur- 
kunde eine Insektensammlung, bestehend aus 
104 Schmetterlingen, 
5 Hymenopteren und 
1 Käser, 
zugesertigt worden. 
Die eingesandten Schmetterlinge sind zum größten 
Theile recht gut erhalten. Die meisten der 45 Arten 
sind in zwei Exemplaren, einige in drei, wenige in 
nur je einem Stück vertreten. 
Togv. 
Rubestörung in Towe. 
Der Polizeimeister Gerlach meldet aus Misa- 
höhe, den 4. April 1895, in Fortsetzung seines Be- 
richtes vom 21. März,) wie folgt: 
Da bis zum 24. März von den Toweleuten keine 
Anstalten zur Unterwersung erfolgt waren, marschirte 
ich am 25. morgens, nach Einziehung von Nachrichten 
über den Verbleib der Gegner, in derselben Stärte 
wie am 19. über Kussuntu, Podsji, Jokle nach dem 
Westfuße des Agu und von hier in zwei getreunten 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 248 ff. 
272 
  
Abtheilungen gegen Abesia. Die Toweleute hielten 
nirgends Stand. Das etwa 200 bis 300 Hütten 
zählende Abesia war vorher schon vom größten Theil 
seiner Bewohner verlassen und wurde leicht genommen. 
Da ich einsehen gelernt, daß mit der Schwer- 
fälligkeit einer größeren Marschkolonne gegen den 
nirgends standhaltenden Gegner nichts auszurichten 
war, wurde in Abesia Lager bezogen und nach allen 
Seiten starke selbständige Patrouillen unter Führung 
zuverlässiger Unteroffiziere ausgesandt. Diesen Pa- 
trouillen waren eingeborene Krieger und Weyjungen 
zugetheilt. Der Zweck dieser Maßregel, Verfolgung 
und Beunruhigung der Gegner, wurde in den nächsten 
Tagen vollständig erreicht. Die in den Schlupf- 
winkeln schnell erbauten Hütten der Flüchtigen wurden 
zerstört und viele Vorräthe an Lebensmitteln und 
Hausgeräthen erbeutet. 
Infolge dieses Vorgehens kamen am 28. Abord- 
nungen von drei Dörfern und baten um Frieden. 
Ich gab ihnen Frist bis zum 31. mit der Weisung, 
bis dahin Bevollmächtigte nach der Station zu sen- 
den. Am 31. erschienen auch Vertreter sämmtlicher 
Towedörfer. Da es aber nur junge Leute waren, 
wurde zur Sicherheit auf den 3. April in Agome- 
Palimc ein großes Palaver angesetzt, an welchem 
die Aeltesten aller Towedörfer theilzunehmen hätten. 
Gestern Nachmittag konnte dieses Palaver, wie 
angesetzt, in Palime abgehalten werden. Außer den 
vorgeladenen Towe= und Klonuleuten waren die 
Häuptlinge sämmtlicher Agomestämme sowie Abgesandte 
vieler anderer Stämme zugegen. Das gleichfalls 
vorgeladene Assaun war nicht erschienen. Nachdem 
Herr Baumann den Leuten ihr Vergehen vor- 
gehalten und sie das begangene Unrecht eingesehen 
und um Verzeihung gebeten hatten, wurde über Towe 
eine Strase von 1100 Mark verhängt, wovon 
300 Marl in baar aufzubringen; das verbündete 
Klonn wurde mit einer Strafe von 500 Mark be- 
legt, wovon 200 Mark in baar zu zahlen sind. 
Zahlungsfrist wurde bis zum 6. April abends gegeben. 
Im Laufe des heutigen Vormittags kamen Ab- 
gesandte des Dorses Assaun. Da die dortigen Ein- 
wohner in der ersten Jeit im Einverständniß mit 
Towe gehandelt haben, aber nicht zu offenen Feind- 
seligkeiten geschritten sind, wurde ihnen eine Strase 
von nur 200 Mark zudiktirt. 
Der Friedc ist jett vollständig wieder hergestellt. 
Die Bestrafung der Toweleute und ihrer Verbündeten 
giebt nicht allein die Bürgschaft unbedingter Sicher- 
heit für die Straße Misahöhe—Kewe—Lome, son- 
dern auch Vertrauen in diejenige aller übrigen 
Karawanenwege in weiterem Umkreise des deutschen 
Gebietes. 
Es unterliegt keinem Zweisel, daß der glückliche 
Verlauf des Strafzuges das Ansehen der Regierung 
allenthalben gekräftigt hat. Dic täglich eintreffenden 
Abgesandten auch sehr entfernt liegender Dörfer, 
welche sich früher wenig um die deutsche Regierung
	        

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