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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
12
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Full text

bevölkerten Landschaften bereiten. Doch muß etwas 
121 
geschehen, um dort die Arbeit zu fördern, und so 
faßt das Komitee für das Jahr 1901 die Anlage 
einer neuen Missionsstation in Akpafo ins Auge. 
Falls unsere finanzielle Lage es erlauben wird, 
sollen dort zunächst zwei Europäerhäuser von je vier 
Zimmern erstellt werden. Als Leiter der neuen 
Station wird Br. Martin bestimmt, der in den 
letzten Jahren unsere Mission in Togo von Anum 
aus gepflegt hat; für den Bau der Station soll 
ihm ein bauverständiger Bruder beigegeben werden.“ 
In den „Kirchlichen Mittheilungen aus und 
über Nordamerika, Australien und Neu-Guinea“" 
heißt es: 
„Auf unsern Stationen in Neu-Guinea sind 
während des vergangenen Jahres Personal-Ver- 
änderungen nicht vorgekommen; unsere Stationen 
waren vollständig besetzt, zumal der Sattelberg, 
nachdem Miss. Flierl im Jahre 1899 zurück- 
gekehrt und Miss. Keyser zu Hilfe gesandt war. 
Einen großen Theil der Zeit und Kraft nahmen 
immer die äußeren Arbeiten dortselbst weg; sie 
wachsen mit Zunahme des Arbeiterpersonals und 
der Schülerzahl; doch kommt 
Schüler, je mehr Verbreitung religiöser Kenntniß, 
je mehr Missionare, um so häusiger auch der Be- 
such der Dörfer mit Predigt. 
Auf dem Gebiet unserer ältesten Station Sim- 
bang hat unser Werk einen ermuthigenden Erfolg zu 
verzeichnen; am Jahrestag der ersten Taufe mel- 
deten sich sechs andere junge Leute, darunter zwei 
letztere Zunahme 
natürlich auch der Mission wieder zu gut. Je mehr 4. Botamik; 5. Zoologie; 6. Zelchnen, auch Plan- 
— " — 
Verheirathete, zur Taufe; durch das Beispiel der 
Erstgetauften und durch eigene Erfahrungen wurden 
sie hierzu veranlaßt.“ 
Aus fremden Kolonien und 
Produktionsgebieten. 
Die britisch indische Sorstschule in Dehra-Dun. 
Die im Jahre 1878 zu Dehra-Dun in den 
Nordwestprovinzen Vorderindiens gegründete Forst- 
schule ist nach den Angaben des in Kalkutta er— 
schienenen amtlichen „Kalender“ über diese Schule 
zur Heranbildung indischer Forstleute bestimmt. Die 
Schule besteht aus zwei Klassen, einer unteren und 
einer oberen; für die letztere werden in der Regel 
40, für die erstere 10 Schüler angenommen. Die 
Gebäulichkeiten setzen sich zusammen aus dem Haupt- 
gebäude mit sechs Lehrzimmern, einer Bicherei, 
einem Saal für Sammlungen, einem Herbarium- 
raum und Nebengelassen, ferner aus dem Labora= 
torium, aus Wohnungen für 80 Schüler, einer 
Zimmermannswerkstätte mit einigen Schuppen und 
aus dem Hospital. Zu der Schule gehören ferner 
eine Pflanzschule und ein forstlicher Lehrpark. 
— — 
  
  
Die Schule steht unter der Oberaussicht des 
Generalinspekteurs der indischen Forsten, welchem 
cin Kollegium von vier Beamten und einem Sekretär 
beigegeben ist. Das Direktorium und das Lehrer- 
personal setzt sich zusammen aus dem conservator 
of forests der Nordwestprovinzen als dem Direktor, 
dem deputy director und zwei instructors, welch 
letztere Drei Beamte des indischen Forstdienstes sind, 
dem vernacular instructor von gleicher Eigenschaft 
und dem assistant instructor and curator. 
An Kursen ist ein in englischer und ein in hindo- 
stanischer Sprache abzuhaltender eingerichtet. Jeder 
Kursus dauert 23½ Monate. 
Dem englischen Kursus unterzieht sich die obere, 
dem hindostanischen die untere Klasse. Die Schüler 
des ersten Jahres heißen juniors, die vom zweiten 
Jahr seniors. 
In den Kursen werden folgende Gegenstände 
gelehrt: 1. Forstwissenschaft mit Einschluß der Wald- 
baulehre, der Nutzholzwirthschaft sowie der Anfertigung 
von Wirthschaftsplänen und deren praktischer Aus- 
führung; 2. Mathematik, und zwar elementare 
Mathematik, Algebra, Trigonometrie und Mechanik, 
soweit sie für den Schulzweck erforderlich sind; 
3. Physik, Chemie, Geologie und Mineralogie; 
zeichnen und Krokiren; 7. Forst-Ingenieurkunde: 
8. forstliche Gesetzgebung, die Anfangsgründe der 
allgemeinen Strafgesetzgebung, die Forstorganisation 
Indiens; 9. die Anfertigung forstlicher Berechnungen 
und Berichte. 
Die Jahreszeiteintheilung ist im ersten Jahr fol- 
gende: Der Vorbereitungskursus dauert vom 15.April 
bis zum 30. Juni; er findet entweder im Schul- 
gebäude in Dehra-Dun oder in freier Natur statt; 
ihm folgt der Regenkursus vom 1. Juli bis 
31. Oktober in Dehra-Dun, hierauf der Winter- 
kursus bis zum 22. Dezember, der im Freien ab- 
gehalten wird; nach den bis zum 5. Januar 
dauernden Ferien beginnt der Frühjahrskursus, der 
wieder im Freien abgehalten wird und am 31. März 
endigt. Das zweite Studienjahr umfaßt die „hill- 
tour" vom 1. April bis 31. Mai, welcher sich 
Ferien und zwar bis 30. Juni anschließen, hierauf 
folgt der Regenkursus wie im ersten Jahr und der 
Frühjahrskursus, welcher am 15. Februar sein Ende 
erreicht. Nunmehr folgen bis 31. März die Ab- 
gangsprüfungen. Außer diesen finden noch monat- 
liche Prüfungen statt. An Zeugnissen werden aus- 
getheilt „Dass“ certificates und „honours“ certi- 
licates. Es werden auch Preise verliehen. 
Aufnahmebestimmungen: 
Die Festsetzung der jeweiligen Aufnahmeziffer 
unterliegt der Befugniß der oberen Aufsichtsbehörde. 
Bezüglich der oberen Klasse werden drei Kategorien 
unterschieden: Privatschüler, solche Schüler, die schon 
im öffentlichen Forstdienste sich befinden, und solche, 
die von den Eingeborenen-Regierungen entsandt sind. 
Unter Privatschülern versteht man alle diejenigen, 
5
	        

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