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Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 
einer Vereinigung von Flußanliegern. Die Benutzungs- 
rechte sind nach der Benutzungszeit bemessen und als 
Wasserrechte in die Grundbücher eingetragen. In 
außerordentlich zahlreichen Fällen giebt aber die 
Auslegung dieser Rechte zu erbitterten Streitigleiten 
Anlaß. Die Reinhaltung der Wasserläuse geschieht 
durch die Eigentümer gemeinsam, und zwar hat jeder 
eine der ihm zustehenden Benutzungszeit entsprechende 
Anzahl Arbeiter zu diesem Zwecke zu stellen. Eine 
behördliche Kontrolle und zwangsweise Anhaltung 
der Eigentümer seitens der Regierung findet nicht 
statt. Die von den Farmern gegenseitig ausgeübte 
Uberwachung sowie das Interesse der Beteiligten 
erweist sich als hinreichend, um den Betrieb ohne 
Störung aufrecht zu erhalten. 
Die Ausnutzung des Wassers auf der einzelnen 
Farm findet in der Weise statt, daß von der Haupt- 
rinne eine Nebenrinne zu den zu bewässernden Feldern 
geöffnet wird. Die völlige Uberrieselung der Felder 
wird dadurch zustande gebracht, daß eine Anzahl 
Arbeiter mit Hacke und Schaufel dem Wasser überall 
den Weg öffnen und es so über die ganze Bewässe- 
rungsfläche leiten, so daß diese völlig unter Wasser 
gesetzt wird. Die in anderen Ländern angewandte 
Methode, daß das Wasser durch ein Netz von festen 
kleinen Rinnen läuft und von den dazwischen liegen- 
den Bodenstrecken von selbst aufgesaugt wird, ist hier 
nicht angenommen. 
Diese Art der Wasserleitung macht die ständige 
Arbeit einer Anzahl Leute während der ganzen Be- 
wässerungszeit nötig. Da die dem Berechtigten für 
die Wasserentnahme zubemessenen Stunden sich je 
nach Lage des Falles auch auf die Nacht ausdehnen 
und auf das Möglichste ausgenützt werden müssen, 
ist öfters Nachtarbeit erforderlich. Manche Farmer 
haben daher kleine Dämme aus Erdwerk errichtet, 
in welchen das während der Nachtstunden einströmende 
Wasser aufgefangen wird, um erst bei Tage auf das 
Feld geleitet zu werden. 
Die Opfer an Zeit und Geld, welche die Anlage 
und Benutzung eines Wasserkanals und der Dämme 
mit sich bringen, werden reichlich ausgewogen durch 
die Wertsteigerung, welche die bewässerten Ländereien 
erfahren. Der Morgen unbewässerten Landes kostet 
durchschnittlich 1 bis 1½ K, während für den Morgen 
bewässerten Landes von 50 K aufwärts bis zu 300 Mf, 
in einzelnen Fällen bis zu 500 2 gezahlt wird. 
Der fruchtbare Boden des Distriktes findet sich 
in den Flußtälern. Er besteht aus der Fluß- 
anschwemmung von Jahrhunderten, die bisher völlig 
unausgenutzt geblieben ist. Diese Alluvialschicht ist 
durchschnittlich mehrere Fuß, an manchen Stellen 
20 Fuß tief und ist, wenn bewässert, von nahezu 
unerschöpflicher Fruchtbarkeit. Wie sehr die Erträg- 
nisse des Bodens trotz des nicht unbedeutenden Regen- 
falles von 8 bis 10 Zoll durch die künstliche Be- 
wässerung erhöht werden, wird einem besonders 
dadurch vor Augen geführt, daß das auf der nicht 
bewässerten Seite eines Wasserkanals liegende Feld 
54 
  
  
unmittelbar daneben nur die gewöhnliche Karroo- 
vegetation hervorbringt, während auf der anderen, 
bewässerten Seite jede Art Feldfrucht gedeiht. 
Das Hauptprodukt des Distriktes ist Luzerne, die 
beinahe auf allem guten bewässerten Lande gepflanzt 
und zur Straußenfütterung verwandt wird. Daneben 
produziert der Distrikt eine ziemliche Quantität Tabak, 
die Qualität desselben ist allerdings nur mittel, er 
wird zu gewöhnlichem Pseifen-, Kau= und Schnupf- 
tabak verwendet, ist schwer, grobfaserig und brennt 
schlecht. Um dem Mangel an Salpeter abzuhelfen, 
werden die getrockneten Tabakblätter vor der Ver- 
arbeitung mit einer Lauge aus dem sogenannten Asch- 
busche getränkt. Die besseren Sorten sollen in letzter 
Zeit häufig als Transvaaltabak verkauft worden 
sein. Obwohl die Tabakproduktion rentabel ist, da 
bei Durchschnittsproduktionskosten von 2½ d pro 
Pfund ein Verkaufspreis von 4 bis 6 d erzielt wird, 
hat sich die Anbaufläche für Tabak nicht wesentlich 
vergrößert, da der Gewinn mit Straußenzucht weniger 
Arbeit erfordert und sicherer ist. 
Die Produktion von Früchten ist bisher nur in 
geringem Maße betrieben worden. 
Die früheren, wenn auch nur für den eigenen 
Konsum häufig gepflanzten Orangenbäume hatten in 
den letzten Jahren beinahe gänzlich aufgehört, da ein 
aufgetretener Schädling, der Scale, die Kulturen 
vernichtet hat und eine Methode der Vertreibung 
oder Unschädlichmachung dieses Insektes nicht bestand. 
In letzter Zeit ist jedoch als wirksames Mittel die 
Räucherung der Bäume mit Dämpsfen aus Cyanide, 
Pottasche und Schwefel angewandt worden. Die 
Räucherung wird in der Weise bewerkstelligt, daß 
über den Baum ein Zelt errichtet wird, das den 
erzeugten Dampf festhält. Die Räucherung eines 
großen Baumes kostet von 7 bis 10 sh, eines 
kleineren 1 sh 9 d bis 2sh 6d, wird aber auch von den 
Farmern selbst vorgenommen, wobei sich die Kosten etwa 
um die Hälfte vermindern. Ein einjähriger Orangen- 
baum kostet aus der Baumschule zur Zeit 3sh 6d bis 
10 Sh 6 d, er ist imstande, nach drei bis vier Jahren 
Früchte zu tragen, die am Baum durchschnittlich zu 4 sh 
pro 100 Stück verkauft werden. Ein Hinderungs- 
grund für das Aufblühen dieses Produktionszweiges 
ist der Mangel einer Bahnverbindung. Die nächste 
Bahnstation ist 60 Meilen entsernt. Der Transport 
dahin kostet pro 100 Pfund 6 sh und dauert 
für große Transporte vier bis fünf Tage. Dazu 
kommt der Umstand, daß die Orangen, um nicht der 
Gefahr des Verderbens ausgesetzt zu sein, vor der 
vollen Reife gepflückt werden müssen, was ihnen an 
Qualität Abbruch tut. Einzelne Arten, besonders die 
sogenannte Kaporange, welche außerordentlich große 
und schöne Früchte mit loser Schale hat, wird als 
wenig geeignet zum Versand betrachtet, da sie zu 
rasch zusammenfällt. Am meisten wird die sogenannte 
Mediterraneanorange bevorzugt, welche eine etwas 
dünnere, fest an das Fruchtfleisch angewachsene Schale 
hat und sich längere Zeit hält. Im allgemeinen ist
	        

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