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Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

afrikanische Schutzgebiet von außerordentlichem In- 
teresse sein. Nach Mitteilungen der in Kapstadt 
erscheinenden „South African News“ hat sich das 
aus Madagaskar eingeführte Vieh bisher als gänz- 
lich ungeeignet erwiesen. Uber 1000 Ochsen sollen 
kurz nach der Landung in Komatie Poort eingegangen 
sein, diejenigen, welche den Wechsel überstehen, er- 
weisen sich als wenig geeignet für die in Südafrika 
von ihnen zu leistende Arbeit. Der Preis solcher 
Ochsen beträgt in Durban 10 bis 12 g. Außerdem 
soll die französische Regierung den weiteren Export 
von Rindvieh aus Furcht, das Land zu sehr davon 
zu entblößen, untersagt haben. 
In einem von dem Sekretär der Transvaal 
Settlement Board an den High Commissioner 
erstatteten Bericht vom 23. Januar d. Is. heißt es, 
daß auch die Einfuhr von Vieh aus Australien und 
Argentinien in großem Maßstabe keinen Erfolg ver- 
spreche. Australische Kühe könnten nicht unter 16 
bis 20 K, argentinische nicht unter 16 2 gelandet 
werden, und es müsse ein Verlust von mindestens 
50 pCt. angenommen werden, Verhältnisse, welche 
die Einfuhr aus diesen Ländern für jeden Farmer 
selbst mit Beihilfe der Regierung unmöglich machen. 
Die Einfuhr aus Deutsch-Südwestafrika hält der 
genannte Bericht für ausgeschlossen, weil daselbst 
Vieh nur in geringen Quantitäten erhältlich und von 
untergeordneter Qualität sei. Nunmehr scheint man 
indessen ein günstigeres Urteil über die südwest- 
afrikanischen Viehbestände gewonnen zu haben, indem 
man sich britischerscits entschließt, auf die Einfuhr 
aus Deutsch-Südwestafrika zurückzugreifen. 
Ein Bur über Deutsch-Südwestafrika. 
Der Freistaat-Bur Thomas Gabriel de Wet, 
der mit einigen anderen Buren eine Reise zur Er- 
kundung der wirtschaftlichen Verhältnisse Deutsch- 
Südwestafrikas unternommen hat, setzt die Berichte 
über seine Erfahrungen in der Kapstädter holländischen 
Zeitung „Ons Land“ fort.?) Er schreibt dabei im 
wesentlichen folgendes: 
Striidfontein, Distrikt Grootfontein, 
den 26. Oktober 1902. 
Wie ich bereits früher mitgeteilt habe, kann man 
Zugochsen für 10 — per Stück in Karibib kaufen, 
während sie hier nicht unter 11 2 das Stück zu 
bekommen sind. In früheren Zeiten, damals, als 
unsere Leute 1894 aus dem Transvaal hierher 
zogen, war der Preis eines großen Schlachtochsen 
5 bis 10 Schilling das Stück, während man für 
fünf Patronen einen Hammel eintauschte. Vieh war 
hier in großem Uberfluß, aber es stellte die ge- 
fürchtete Rinderpest sich auch hier ein und hat 
schrecklich gewütet, so daß manche Leute von 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 609. 
18 
  
100 Stück Vieh nur einzelne überbehielten, als die 
Pest vorbei war. Andere übrigens waren glücklicher. 
So hatte einer der reichsten Damaras nach der 
Rinderpest von seinen 30 000 Stück Vieh noch 
15 000 übrig. Man versichert uns, daß keine 
andere Krankheit unter dem Großvieh hier bekannt 
ist, als Rinderpest und Lungenseuche. In diesem 
Teil des Landes, der weniger rauh ist, und wo die 
Landwirtschaft mit Schafen — nicht Merinos — 
fortgeführt wird, sagt man, daß unter den Tieren 
keine andere Krankheit bekannt ist, als der Blutlauf, 
d. h. wenn den Tieren das Messer an die Kehle 
gesetzt wird. Pferde aber sind der Pferdekrankheit 
sehr ausgesetzt, ebenso wie in Transvaal, und die 
Tiere müssen im Februar und März im Stalle ge- 
halten werden, falls sie nicht „gesalzen“ sind. Die 
Leute erzählen übrigens, daß ein gewisser Dr. Kuhn 
durch Impfung die Pferde für 5 2 das Stück „salzt"“. 
Wir hatten in Karibib alles am 26. September 
bereit und zogen den Nachmittag dieses Tages gegen 
Abend fort. Das Reisen in diesem Lande geschieht 
beinahe ausschließlich mit dem Ochsenwagen und ge- 
wöhnlich des Nachts. Von 10 Uhr vormittags bis 
3 Uhr nachmittags liegt man still, es sei denn, daß 
man durch die langen Abstände zwischen zwei Tränken 
am Wege bisweilen gezwungen wird, von dieser 
Regel abzuweichen. Die Abstände zwischen Wasser- 
plätzen werden mittelst „Zügen“ berechnet. Ein 
„Zug“ ist ein Wegeteil, den man in zwei oder 
drei Stunden mit dem Ochsenwagen zurücklegen 
kann. Bis zur ersten großen Missionsstation Omaruru, 
2 ½ Tagereise nördlich von Karibib, hatten wir 
jeden Tag Wasser, nur Brunnen mit 6 bis 10 Fuß 
tiefem Wasser, das etwas kalkhaltig war. In der 
frühen Morgenstunde in Omaruru angekommen, 
fanden wir in dem breiten Bette des Flusses Korn- 
ländereien mit üppigem Wuchs und vollen Ahren, 
nach Schätzung 20 „Mud“ (Sack) Saat, und einen 
prächtigen Strom Wassers, das nach der einen Seite 
abfloß. Hier kann an Ackerbau noch viel mehr ge- 
tan werden, und mit ein wenig Arbeit und Fleiß 
können hier viele arme Menschen ein Unterkommen 
finden. Auf beiden Seiten des Flusses ist eine an- 
sehnliche Anzahl Gebäude, von denen ungefähr 10 
oder 11 Kaufläden sind. Die Citronen und anderen 
Fruchtbäume, in früheren Zeiten von ein paar 
schwedischen Einwanderern gepflanzt, sind gesund. 
Auch Gemüse, wie Kohl und Kartoffeln, gedeiht hier 
nach Wunsch. 
Gras ist in der Umgebung von Omaruru nicht 
viel vorhanden. Das Vieh lebt hier von einem 
Busch, der im Kenhardt-Distrikt bekannt ist und ge- 
schätzt wird als „Grootriviers-Schaapboschje“ und 
welcher Trockenheit gut aushält. Erst von Otchichuba, 
zwei lange „Züge"“ nördlich von Omaruru, kamen 
wir, nachdem wir viele trockene Sandquellen und 
Läufe durchreist hatten, in mit allerlei Gras be- 
wachsene Strecken. Von hier bis nach Grootfontein 
und weiter nördlich scheint das Feld ganz besonders
	        

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