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Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neuguinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Kolonialrat.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.

Full text

ausreichender Anzahl, allerdings nur für höheren 
Lohn, erhältlich. Dafür sind dieselben aber auch 
geschickter und leistungsfähiger. Die Kulturen sind 
die nämlichen wie auf den Karolinen, dagegen ist 
hier mit den Taifunen zu rechnen, die sich nicht selten 
während der von Juli bis Dezember währenden 
Regenzeit einstellen. Viehwirtschaft ist hier unter 
der einheimischen Bevölkerung bereits eingeführt. 
Weideland ist in ausreichender Menge vorhanden; 
das Vieh ist nicht teuer. Um über die ersten ertrags- 
armen Jahre hinwegzuhelfen sowie zur gesamten 
Einrichtung eines Gutes von etwa 25 ha würde es 
einer Summe von etwa 10 000 Mk. bedürfen. 
Handel. Personen, die ihren Lebensunterhalt 
lediglich aus dem Handelsbetriebe gewinnen wollen, 
ist von einer Übersiedlung nach dem Inselgebiet ab- 
zuraten. Neben der Ausfuhr geringer Mengen von 
Steinnüssen, Schildpatt, Perlschalen und Trepang 
kommt als hauptsächlicher Ausfuhrartikel Kopra in 
Betracht, welche von einigen größeren Firmen durch 
in ihren Diensten stehende Händler im Inselgebiet 
aufgekauft wird. Die Anzahl der an dem Handel 
beteiligten Personen ist bereits so groß, daß für Neu- 
ankömmlinge keine Aussicht auf Gewinn besteht, und 
zwar weder für den Großkaufmann noch für den 
Kleinhändler. 
Gewerbe. Für einen europäischen Handwerker 
ist wenig Aussicht auf Verdienst vorhanden. Durch 
sein Handwerk allein würde ein Europäer schwerlich 
seinen Lebensunterhalt finden können, er müßte denn 
daneben noch Land= oder Gartenwirtschaft betreiben. 
Behörden. Das Inselgebiet zerfällt in drei 
Verwaltungsbezirke: Die Westkarolinen und Palau 
mit dem Kaiserlichen Bezirksamt in Jap, die Ost- 
karolinen mit dem Kaiserlichen Bezirksamt in Ponape 
und die Marianen mit dem Kaiserlichen Bezirksamt 
in Saipan. Am Sitze der Bezirksämter befinden 
sich auch die Bezirksgerichte und Postagenturen. 
Das Gouvernement und das Obergericht sind in 
Herbertshöhe. 
Schulen und Kirche. Katholische Missionare 
wirken auf Jap, den Palau, Saipan und Ponape, 
amerikanische Lutheraner auf Ponape, Ruck und Kussaie. 
Abgaben. Steuern und Zölle werden bis jetzt 
noch nicht erhoben. Die fonstigen öffentlichen Abgaben 
sind nicht so hoch, daß sie in einem Haushalte in 
die Wagschale fallen. 
Verkehrsverhältnisse. Die Verbindung mit 
der Außenwelt wird durch einen vom Reiche sub- 
ventionierten Dampfer unterhalten, welcher auf der 
Fahrt von Hongkong nach Sydney und zurück die 
Inseln Jap, Saipan, Ruck, Ponape, Kussaie und 
Jaluit je dreimal jährlich anläuft. Überdies werden 
Gelegenheitsverbindungen mit Japan unterhalten. 
Die Reisekosten von Deutschland nach dem Inselgebiet 
über Hongkong belaufen sich: 
I. Klasse auf etwa 1750 Mk., 
II.= - = 1200 = 
III. O" - = 550 
684 
  
Schlußbemerkungen. Voraussetzung für jeden 
Ansiedler ist Nüchternheit, Fleiß und Ausdauer. Er 
muß energisch genug sein, der Gefahr der Verweich- 
lichung und Gleichgültigkeit zu widerstehen und die 
Fähigkeit besitzen, sich mit den Eingeborenen, von 
denen er in jeder Beziehung abhängt, auf guten Fuß 
zu stellen. Er muß sich ferner darüber klar sein, 
daß erst einige Zeit darüber vergeht, ehe ihm seine 
Scholle etwas abwirft und daß er ganz auf sich an- 
gewiesen ist, wennschon er auf weites Entgegenkommen 
der übrigen Europäer rechnen darf. 
Personen, welche ohne Unterhaltsmittel sind, 
auch eine Gelegenheit zum Erwerb ihres Fortkommens 
nicht nachzuweisen vermögen, kann das Landen und 
der Aufenthalt im Schutzgebiete versagt werden, denn 
es würde das notwendige Ansehen der Europäer 
untergraben, wenn solche mittellosen Existenzen mit 
den Eingeborenen zusammenleben und sich womöglich 
von ihnen unterhalten lassen. 
Aus dem Bereiche der Wissionen und 
der Antishlaverei-Bewegung. 
Dem „Heidenkind“ vom 15. November (Nr. 22) 
entnehmen wir folgende interessante Beobachtungen 
des P. Häflinger über den Verbrauch von Schnupf- 
tabak bei den Matengo (Ostafrika): 
Wenn zwei Matengo sich begegnen, so lautet 
meistens das zweite Wort: Nikutuli lihona (gib 
mir Tabak)! Ohne Schnupftabak kann der Matengo 
nun einmal nicht leben. Ist er als Träger auf 
dem Wege, so stellt er hier und da seine Last ab 
mit dem Bemerken: „Nun muß ich eins schnupfen, 
damit ich neue Kräfte schöpfe.“ Ist er auf dem 
Felde, so legt er seine Hacke weg, um mit Schnupf- 
tabak neue Lebensgeister zu wecken. Den Tabak 
nennt er seine Nahrung. Darum schnupft denn auch 
alles, Männer und Weiber, klein und groß; selbst 
Kinder, die noch von der Mutter auf dem Rücken 
getragen wurden, sah ich mit der „Schnupftabaks- 
dose“ um den Hals. 
An Schnupftabak ist nun allerdings kein Mangel, 
denn der Tabak wächst hier leicht auf den Feldern, 
und wohl jeder Matengo hat auch eine Parzelle mit 
Tabak bepflanzt. Allerdings muß der Europäer, der 
ihn rauchen will, ziemlich starke Nerven haben. 
Die Schnupftabakbereitung ist sehr einfach: Ist 
der Tabak reif geworden, so werden die Blätter ab- 
geschnitten, kommen dann in einen hölzernen Mörser 
und werden mit einer hölzernen Mörserkeule von 
etwa 2 m Länge gestoßen. Die gestoßenen Tabak- 
blätter werden dann in einem Topf aus Ton etwa 
fünf Tage lang liegen gelassen, damit sich der Saft 
absetzen kann. Dann werden die Blätter auf einer 
Matte zum Trocknen ausgebreitet. Ist das geschehen, 
so werden zwei Bastseile kreuzweise auf den Boden 
des Mörsers gelegt, und die getrockneten Blätter 
werden nun mit der Keule hineingestampft und
	        

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