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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Anzeigen.

Full text

— 802 
September zu erwartenden Einsetzen der großen 
Regenzeit zum Abschluß zu bringen. In der Nähe 
der spanischen Grenze (11° 20“ ö. Gr.) beabsichtigte 
Hauptmann Förster, nach Entlassung der entbehr- 
lichen Träger ein Standquartier zu suchen, um dort 
die Regenzelt vorübergehen zu lassen und, unterstützt 
von Oberleutnant Schwarz, die Verarbeltung des 
gesammelten umfangreichen Materials zu beginnen 
und die Ankunft der spanischen Kommissare behufs 
der späteren Fortsetzung der Grenzarbeiten bis zur 
Küste abzuwarten. 
Nach einem Bericht des K. Gorvernements 
in Buea ist der erwähnte spanische Kommissar, 
Herr Henrique Dalmonte, Ende August in Santa 
Isabel auf Fernando Poo angekommen. Der Kom- 
missar beabsichtigte, sich mit nächster Gelegenheit 
von dort nach der Kampo-Mündung zu begeben, 
um von dort nach der ehemaligen Station Niengwe 
der ersten Südkamerun-Grenzexpedition unter Haupt- 
mann Engelhardt zu reisen, an der die für die 
Bestimmung des Schnittpunktes des 10° ö. Gr. mit 
dem Kampofluß grundlegenden astronomischen Längen- 
bestimmungen seinerzeit vorgenommen worden sind. 
Von hier aus dem Kampofluß aufwärts folgend 
dürfte es dem spanischen Kommissar nicht schwer 
fallen, die Vereinigung seiner Expedition mit der 
des Hauptmanns Förster an der Nordostecke des 
spanischen Munigebietes zu bewerkstelligen. 
Die Landschaft Zabimbi. 
In einem Bericht des Kaiserlichen Bezirksamt- 
manns von Edea, Krücke, über eine Dienstreise, 
die er Mitte August d. Is. nach der Landschaft 
Babimbi — flußaufwärts am rechten User des 
Sanaga, wenige Tagereisen von Edea — unter- 
nommen hat, wird folgendes ausgeführt: 
Die östlichen Babimbllandschaften haben ebenso 
wie die südlich des Sanaga belegenen Landschaften 
Badjob, Ndog-Tindi, Ndog--Bea in bezug auf ihre 
Pflanzenwelt ein eigentümliches Gepräge, das einen 
Ubergang zwischen Urwald und Grasland darstellt. 
Die Ufer der Fluß= und Wasserläufe sind fast aus- 
nahmslos mit unverfälschtem Urwald bestanden und 
oft auf stattliche Entfernungen, die weit über die 
gewöhnliche Größe der sogenannten Galeriewälder 
hinausgehen. Auch die Stellen, die mit hohem 
Grase bewachsen sind, verraten noch ihre Verwandt= 
schaft mit dem Urwald; denn einmal ist das Gras 
nicht rein, sondern regelmäßig mit niedrigem Busch 
durchsetzt und allenthalben überragt durch einzelne 
hohe Urwaldbäume. Jedenfalls ist diese Pflanzen= 
welt anders beschaffen als die Grasländer, die ich 
bis jetzt gesehen habe: die Baumsteppe Togos und 
die Steppenländer am unteren Kongo. 
An der geschilderten Eigenart dieser Land- 
schaften wird auch dadurch nichts geändert, daß sich 
vornehmlich in Babimbl einzelne reine Grasflächen 
  
finden, die koum mehr als einen Kilometer breit 
sind und besonders an Bergabhängen vorkommen. 
In Ndog-Bea traf ich eine einzelne Fächer- 
palme (Dumpalme?), hörte aber, daß es in jener 
Gegend noch mehr, aber auch nur vereinzelte gäbe. 
Erdkundlich und völkerkundlich bedeutungsvoll 
dürfte ferner noch sein, daß der jenseits Log-Basan- 
gend wohnende Baso-Stamm nicht mehr Basa, son- 
dern eine der hiesigen Edeasprache verwandte 
Mundart spricht. Merkwürdigerweise hört man im 
Hinterland mitunter, daß Leute, die nach Edea 
gehen wollen, sagen: „Wir gehen nach Baso.“ 
Edea wird also im Hinterland auch Baso genannt. 
In politischer Beziehung muß hervorgehoben 
werden, daß die meisten Basostämme noch nicht 
friedlich und daß allem Anschein nach sowohl Baso 
als Log-Ntomb recht gut bevölkerte Landschaften 
sind. Es ist danach, solange ihre Friedlichkelt 
nicht unbedingt feststeht, untunlich, diese Gegenden 
ohne hinreichend starke Begleitmannschaft zu bereisen. 
Ein Gräberfund bei Rufjeri. 
üÜber einen Gräberfund bei Kusseri berichtet 
Oberarzt Freyer unter dem 31. Mai d. J. fol- 
gendes: Bei den Grabenausschachtungen wurden am 
30. Mai 1906 an der nordwestlichen Ecke der 
Station etwa 100 m vom Flußufer entfernt 
und 1 m unterhalb der Erdoberfläche zwei 
gebraunte Tongefäße sfreigelegt. Da nach Aus- 
sage der Einwohner an dieser Stelle ein Begräbnis- 
platz aus der Riesenzeit sein soll, und da die frei- 
gelegten Töpfe als Gefäße erkannt wurden, wie 
sie nach Uberlieferungen von den sogenannten „Riesen“ 
zu Begräbniszwecken gemacht worden sind, so wurden 
die Töpfe sorgfältig freigelegt. Der eine Topf war 
mit der Offnung nach oben, der andere nach unten 
gerichtet. Letztere Stellung soll die richtige sein, 
da die alten Riesensagen angeben, daß die Leichen 
in eine hockende Stellung gebracht und die Töpfe 
dann darüber gestülpt worden seien. Heutigen- 
tags ist kein Einwohner mehr imstande, Töpfe 
wie die aufgefundenen herzustellen; die Leichen 
werden nach Aussage der Leute schon seit langen 
Zeiten ausgestreckt in einer flachen Grube beerdigt. 
Die Gestalt der Töpse ist ungefähr granaten- 
förmig, der Rand der Dfng etwas nach außen 
umgebogen, die Farbe gelblichbraun. Verzierungen 
sind nicht erkennbar und scheinen überhaupt nicht 
vorhanden gewesen zu sein. 
Die Abmessungen des umgekehrt stehenden 
Topfes betragen: Außenhöhe 93 cm, Durchmesser 
58 cm, Innenhöhe 89 cm, Durchmesser 55 cm. 
Bei dem aufrecht stehenden Topfe betragen die 
Maße: Außenhöhe 99 cm, Durchmesser 41 em, 
Innenhöhe 94 cm, Durchmesser 38 cm. 
Die Töpfe sind außerordentlich leicht zerbrechlich, 
die Bauchfläche sieht ziegelrot aus.
	        

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