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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Spenden für Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika. 3. Liste.
  • Rede Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts Dernburg in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstags vom 18. Februar 1908, besonders über Fragen der Eingeborenenpolitik.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

251 20 
haltes für 1906 auf 1 252 000 Franken und 
die Lehrerzahl von 124 auf 135 erhöht werden; 
unser Unterricht wird sich also regelrecht im 
Rahmen der grundliegenden Verfügung vom 
24. November 1903 entwickeln; die vollständige 
Ersetzung der Ordensleute durch Laien erzeugt 
fortgesetzt die günstigen Wirkungen, die ich Ihnen 
im letzten Jahre anzeigte. Aber man darf sich 
nicht verhehlen, daß dieser Unterricht noch weit 
davon entfernt ist, die tiefen Schichten der ein- 
geborenen Bevölkerung zu erreichen, und daß er, 
sogar vermehrt und vervollkommnet, noch nicht 
ausreichen wird, die Bedürfnisse der mit jedem 
Tage zahlreicheren Volksmengen zu befriedigen, 
denen der Islam sein starkes Gepräge auf- 
gedrückt hat. Der Koran-Unterricht durch die 
mohammedanischen Priesterschulen entspricht diesen 
Bedürfnissen, die unterdrücken oder selbst über- 
sehen zu wollen ebenso vergeblich wie gefährlich 
sein würde; wir müssen uns im Gegenteil be- 
mühen, diesen Unterricht zu beaufsichtigen, ihn 
weniger unfruchtbar zu machen und vor allem 
ihn genau zu kennen. 
Zu diesem Zwecke werden wir für den 
Herrn Unterrichtsinspektor einen Amtsgehilfen für 
Algerien beantragen; er wird besonders mit der 
Prüfung der mohammedanischen Schulen beauftragt 
werden; ferner soll eine Schule in Djeune er- 
richtet werden, das einst ein wichtiger Sammel- 
punkt mohammedanischer Bildung gewesen ist; dort 
soll neben dem Koran-Unterricht auch Französisch 
erteilt werden.“ 
Senegal. 
Die am Senegal erzielten Ergebnisse sind 
mit am befriedigendsten gewesen; so äußerte 
sich der Herr stellvertretende Gouverneur Guy 
in einer neulich gehaltenen Rede: „Überall sind 
die von Lehrern und Lehrerinnen geleiteten 
Schulen eröffnet worden; überall waren sie gleich 
nach der Eröffnung gefüllt. Mehr als 1800 Schüler 
beiderlei Geschlechtes drängen sich von jetzt ab in 
unseren Anstalten zusammen. Der Erfolg über- 
schreitet alle unsere Erwartungen.“ 
Ende 1898 zählte man am Senegal neun 
öffentliche Elementarschulen; eine einzige war Laien- 
schule. Diese Schulen wurden von 2101 Schülern 
besucht. Es gab ferner eine öffentliche, von 
Ordensleuten geleitete Mittelschule (59 Schüler) und 
35 Eingeborenen-Schulen. Jetzt gibt es 34 amt- 
liche Schulen (3431 Schüler) und 5 katholische 
Privatschulen (161 Schüler). 
Dahome. 
1898 gab es in Dahome 1 amtliche Laien- 
schule, 1 freie Laienschule, 6 Regimentsschulen, 
12 religiöse Schulen. 1906 gibt es 8 amtliche 
Schulen (600 Schüler) und 15 Privatschulen 
mit 2000 Schülern. 
  
Guinea. 
1898 bestanden in Guinea 8 von 363 Schülern 
besuchte Privatschulen; jetzt gibt es 17 amtliche 
Schulen und 1400 Schüler, 6 katholische Schulen 
(200 Schüler), 1 protestantische Schule (20 Schüler). 
Elfenbeinküste. 
1898: 7 Ordensschulen und einen Hand- 
werkerkursus. 1906: 16 amtliche Schulen und 
459 Schüler, 7 Ordensschulen und 400 Schüler. 
Sudan. 
Bis 1902 war die Einrichtung der Schulen 
in der Gegend des oberen Senegal und Niger 
ziemlich primitiv. Das Lehrpersonal setzte sich 
aus Angestellten, Unteroffizieren, lierseteen zu- 
sammen. Um jene Zeit ernannte man Berufs- 
beamte, die man hauptsächlich aus dem Personal 
Algeriens auswählte. So besetzte man mit 
einem besonders vorbereiteten Personal die 
Schulen in Médine, Bafoulabé, Baufora, Tim- 
buktu, Segu und Bobo Diulasso. 
Heute kann man, wie sich aus einem neulich 
erschienenen Inspektionsbericht ergibt, die öffent- 
lichen Schulen mit französischem Unterricht in 
4 Klassen einteilen: 
1. die von europäischen 
behrerinnen geleiteten Schulen; 
die Schulen unter Leitung eines mit den 
iten Beauftragten; 
3. die den eingeborenen. Monitoren anver- 
trauten Dorsschulen; 
die Unteroffizieren anvertrauten Schulen 
des Militärdistrikts. 
Aus dem angeführten Berichte geht hervor, 
daß die ehemalige Schule der Söhne von 
Häuptlingen in Cayes den guten Ruf ihres 
Lehrsystems und ihrer geschickten und hingebenden 
Lehrer bis an die äußersten Enden des Sudans 
getragen hat. 
Die Schule in Medine liefert fortgesetzt dem 
Handel und der Verwaltung einen wichtigen 
Stamm von mittleren Angestellten. 
1898 zählte man 18 amtliche Schulen und 
4 katholische Privatschulen; 1906: 41 amtliche 
Schulen und 1400 Schüler, 6 Privatschulen und 
90 Schüler. 
Die Zahl der Schulpflichtigen in Westafrika 
kann auf 1 200 000 Kinder geschätzt werden; in 
den Schulen sind 10 000. Man muß jedoch 
die Koranschulen berücksichtigen, die von 
43 000 Schülern besucht werden. 
Unterscheidet man den an Eingeborenen und 
den an Franzosen erteilten Unterricht, so kann 
man die Schulen des Senegal als „französische"“ 
betrachten, weil die meisten Schüler das französische 
Bürgerecht haben. 
Lehrern oder
	        

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