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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 398 20 
Vorräte an, 
scheinung. 
Weniger günstig als die Lage der Spinnereien 
war 1907 die der Webereien. Sie konnten mit 
ihren Preisen nicht im Verhältnisse der Ver- 
teuerung des Garnes in die Höhe gehen. Sie 
wurden auch durch den zeitweiligen Mangel an 
Garn empfindlich geschädigt. Gleichwohl hatten 
sie im größeren Teile des Jahres einen flotten 
Absatz, so daß sie mit dem Geschäftsergebnis 
immerhin zufrieden sein konnten. Das Inland 
war ein guter Abnehmer. Auch das Ausland 
hat mehr bezogen, wenngleich der Menge nach 
der Unterschied gegenüber den Vorjahren nicht 
sehr erheblich war. Es wurden an baumwollenen 
Geweben ausgeführt: 
1907: 6298040 500 Yard (Wert: 81048 337 ) 
1906: 6260771400 (. 75372268 ) 
1905: 6196782900 = (= 70821119 . 
Auf Deutschland entfallen hiervon: 
1907: 85 931 900 Yard (Wert: 1 557 062 4) 
1906: 72 658 300 (= 1 238 238) 
1905: 65 916 380 („= 1 094 015 ). 
Deutschland war also ein wesentlich besserer 
Kunde als in den Vorjahren. 
Wie die Webereien im allgemeinen. ungünstiger 
standen als die Spinnereien, so hat sich für sie 
auch der Rückschlag gegen Ende des Jahres früher 
und stärker bemerklich gemacht. Anfang 1908 
mußten die Webereien fast sämtlich, sei es durch 
Stillstellen eines Teiles der Webstühle, sei es 
durch Verkürzung der Arbeitszeit, eine Ver- 
minderung der Erzeugung eintreten lassen. Die 
Verkaufspreise gingen gleichwohl auf einen ver- 
lustbringenden Stand zurück und die Anhäufung 
von Lagervorräten wurde nicht verhindert. 
Die Hilfsindustrien, wie Appreturanstalten, 
Druckereien und Färbereien, leiden noch mehr 
unter der Depression. Für sie war schon das 
ganze Jahr 1907 ein ungünstiges. 
Mit ihren Arbeitern, die über 500 000 be- 
tragen, ist die Baumwollindustrie in den letzten 
Jahren im allgemeinen gut ausgekommen. Zur 
Regelung der Lohnfragen besteht zwischen Arbeit- 
gebern und Arbeitnehmern das sogenannte „Brook- 
lands-Ubereinkommen“, das schon im Jahre 1903 
geschlossen wurde und welches bestimmt, daß die 
Löhne jeweils nur um hcöchstens 5 v. H. erhöht 
oder herabgesetzt werden sollen, und daß inner- 
halb der nächsten zwölf Monate keine weitere Er- 
höhung oder Herabsetzung gefordert werden darf. 
Allerdings schienen gerade im Jahre 1907 die 
Arbeiter allmählich mit diesem Übereinkommen 
unzufrieden zu werden, wohl weil sie meinten, 
daß ihnen ein größerer Anteil an dem Gedeihen 
der Industrie gebühre. Verschiedene Kategorien 
eine seit Jahren ungewohnte Er- 
  
von Arbeitern machten Versuche, sich dem Über- 
einkommen zu entziehen, und es schien infolge- 
dessen wiederholt im Jahre 1907 und zu Anfang 
von 1908, als ob es zu ernsten Lohnkämpfen 
kommen würde. Der Friede wurde aber schließ- 
lich immer wieder hergestellt, und jetzt ist die 
Lage der Industrie eine so gedrückte geworden, 
daß es den Arbeitern wohl sehr fern liegen wird, 
sich vom Übereinkommen loszusagen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats 
in London.) 
Jusammenlegung von Goldbergwerken am Wit- 
watersrand (Transvaal). 
Eins der wichtigsten Mittel, deren die Berg- 
werksgesellschaften sich seit einiger Zeit bedienen, 
um ihre Betriebe ökonomischer zu gestalten, ist 
die Zusammenlegung von mehreren einander be- 
nachbarten Bergwerken zu einem Bergwerke. Einer 
derartigen Zusammenlegung muß natürlich eine 
Verschmelzung der Gesellschaften vorausgehen, 
welche die Eigentümer der betreffenden Berg- 
werke sind. Diese Verschmelzung geschieht ge- 
wöhnlich in der Weise, daß sich eine oder mehrere 
Bergwerksgesellschaften von einer anderen Berg- 
werksgesellschaft gegen Hingabe einer Anzahl 
Aktien seitens der letzteren aufkaufen lassen. Die 
von der ausgekauften Gesellschaft erworbenen 
Aktien werden dann unter deren Aktionäre je 
nach der Zahl der Aktien, mit denen ein jeder an 
ihr beteiligt war, verteilt. Kommen auf eine der 
erworbenen Aktien mehrere Eigentümer, so werden 
die Aktien auf der Börse in Johannesburg ver- 
kauft und der Erlös anteilsgemäß den bisherigen 
Akionären ausgezahlt. 
Durch solche Verschmelzungen wird es mög- 
lich, größere Bergwerkskomplexe mit sehr viel 
weniger Schächten zu bearbeiten und auch an 
maschinellen Einrichtungen und Administrations- 
kosten große Ersparnisse eintreten zu lassen. 
Eine der größten Verschmelzungen dieser Art, 
die in nächster Zukunft bevorstehen, ist die Ver- 
schmelzung von 5 sogenannten „Deep Level“-Berg- 
werksgesellschaften, die unter der Kontrolle der 
Firma Eckstein & Co. stehen. Die diesen fünf Ge- 
sellschaften, der City Deep Lid., Wolhuter Deep 
Ltd., South City Lid., South Wolhuter Lid. und 
Kliprivers Estate, gehörigen Bergwerke, die noch 
nicht im Betriebe sind, sollen, wie in den Ein- 
ladungen der Aktionäre der verschiedenen Gesell- 
schaften zu einer Generalversammlung auf den 
27. März d. J. angekündigt wird, in der Weise 
vereinigt werden, daß die South City Ltd. die 
übrigen vier Gesellschaften aufkauft. Zweck der 
Verschmelzung ist, eine Bearbeitung des den Ge-
	        

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