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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Verkehrsnachrichten.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 140 20 
Erregers des südafrikanischen Rotwasserfiebers ist, 
nichts mit Ostküstenfieber zu tun hat. 
Es gibt viele Zeckenarten in Südafrika. 
Diejenigen, von welchen es wissenschaftlich fest- 
gestellt ist, daß sie die Fähigkeit besitzen, das Ost- 
küstensieber zu übertragen, gehören zur Familie 
der Rhipicephaliden und sind folgende: Die ge- 
wöhnliche braune Zecke (Rhipicephalus appen- 
diculatus), die braune Kapzecke (Rh. capensis), 
die glänzende braune Zecke (Rh. nitens), die 
schwarzgepunktete braune Zecke (Rh. simus) und 
die rotbeinige Zecke (Rh. Evertsi). 
In Leben dergeckengibt esverschiedene Stadien. 
Männchen und Weibchen aller Zeckenarten paaren 
sich, während sie als Schmarotzer auf dem Körper von 
Wirbeltieren leben. In der Regel bleibt die 
weibliche Zecke dort nur wenige Tage, während 
die männliche sich bedeutend länger auf dem tie- 
rischen Wirt aufzuhalten pflegt. Das Weibchen 
saugt sich voll Blut, läßt sich dann zur Erde 
fallen, gräbt sich ein und legt Eier. Nach einiger 
Zeit kriechen aus den Eiern Larven hervor; diese 
erklettern die Spitzen von Grashalmen und lauern 
auf vorübergehende Tiere, an welche sie sich an- 
heften, um ihr Blut zu saugen. Die Larve ver- 
läßt das Tier, auf welches sie der Zufall geführt 
hat, baldmöglichst wieder, wenn es kein ihr zu- 
sagender Wirt ist. Immerhin sind die Larven 
bis zu dem Zeitpunkt, wo sie das betreffende 
Tier verlassen, meist schon größere oder geringere 
Strecken weit verschleppt worden. So werden 
Zecken und Larven in derselben Weise auch in 
den Kleidern von Menschen weithin verschleppt. 
Lebensgang der braunen Zecke (Rhipic. 
appendiculatus). 
Die ganze Gruppe der braunen Zeckenarten 
hat die Eigenheit, daß die Larven sich an 
geeignete Tiere anklammern und an beliebigen 
Körperstellen deren Blut saugen. Um sich 
ganz voll zu saugen, brauchen die Larven drei 
bis fünf Tage. Alsdann lassen sie sich zur Erde 
fallen und unterliegen nun einem 18ftägigen 
Entwicklungs-(Häutungs-prozeß, dessen Resultat 
die Nymphe ist. Diese heftet sich abermals an 
ein geeignetes Tier, saugt sich drei bis fünf Tage 
lang voll Blut und läßt sich dann zur Erde 
fallen. Es vollzieht sich nun wiederum ein 
21 Tage dauernder weiterer Entwicklungsprozeß, 
dessen Ergebnis die ausgewachsene Zecke ist. Die 
Zecken suchen sich nun einen tierischen Wirt, auf 
dem sie sich paaren. Nach fünf bis acht Tagen 
hat sich das Weibchen vollgesogen, läßt sich zu 
Boden fallen, verkriecht sich in die Erde und legt 
Eier, aus denen später die nächste Generation 
Larven auskriecht. 
  
Lebensgang der rotbeinigen Zecke. 
Die Larven der rotbeinigen Zecke kriechen in 
das Innere des Ohres ihres tierischen Wirtes.“) 
Hier saugen sie sich voll, und nach etwa sieben 
Tagen sangen sie an, ohne vorher ihren Auf- 
enthalt zu wechseln, sich zur Nymphe umzubilden- 
Die Nymphen bleiben in dem Ohrinnern und 
saugen sich dort innerhalb sieben Tagen voll Blut- 
Dann verlieren sie ihren Halt und fallen zu 
Boden. Die weitere Entwicklung ist die gleiche 
wie bei den braunen Zecken. 
In welchem Lebensstadium überträgt die 
Zecke die Krankheit? 
Durch Versuche ist erwiesen, daß die braunen 
Zecken nur als Nymphe die Ansteckung übertragen, 
wenn sie den Infektionsstoff als Larve aufge- 
nommen haben, oder als ausgewachsene Zecke, 
wenn sie als Nymphe infiziert worden sind. Die 
rotbeinige Zecke überträgt die Krankheit nur als 
ausgewachsene Zecke und niemals in früheren 
Lebeusstadien. 
Entsprechend dem Ergebnis aller bisher an- 
gestellten Versuche muß man annehmen, daß die 
Zecken nur einmal in ihrem Leben den Krankheits- 
erreger zu übertragen imstande sind. Zweifellos 
ist erwiesen, daß die Nachkommenschaft einer in- 
fizierten weiblichen Zecke frei von virulenten Piro- 
plasmen ist. Der Krankheitsstoff passiert also 
nicht das Ei. 
Dauer des Lebens der Zecken und der 
Ansteckungsmöglichkeit. 
Es ist nachgewiesen, daß auf infizierten Län- 
dereien die Ansteckungsgefahr erlischt, wenn man 
15 Monate lang keine Rinder darauf weidet. 
Der Grund hierfür ist, daß nach etwa 14 Monaten 
alle Zecken entweder ausgestorben sind, oder, 
wenn sie sich vom Blut anderer Tiere als Rinder 
ernährt haben, die Ansteckungskraft verloren haben. 
Keine Zecke irgendeiner Art (mit ganz vereinzelten 
seltenen Ausnahmen) kann länger als 14 Monate 
leben, wenn kein tierisches Blut ihr als Nahrung 
zur Verfügung steht. Werden andere Tiere als 
Rinder auf den infizierten Feldern geweidet, so 
sterben die Zecken nicht aus, aber sie verlieren 
den Ansteckungsstoff in dem Moment, in welchem 
sie ein Tier anbeißen, um sein Blut zu sangen- 
Ausbruchszeit der Krankheit. 
Wenn ein Ostküstenfieber-krankes Rind auf eine 
seuchenfreie Weide kommt und die Nymphe einer 
rotbeinigen Zecke aus seinem Ohr zu Boden fällt, 
ist der erkennbare Ausbruch der Seuche unter den 
dort weilenden Rindern nach 46 bis 50 Tagen 
*) Man gebe Rindern auf dem Trausporte in ge' 
fährdeten Gegenden Ohrenklappen!
	        

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