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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Koloniale Literatur (XI.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

487 20 
jährlich die Sandbänke in ihrer Ausdehnung und 
Lage wechseln, scheint mir dies beim Njong ent- 
weder gar nicht oder nur in sehr geringem Maße 
der Fall zu sein. Jedenfalls war es mir mög- 
lich, das Vorhandensein einer Reihe von Sand- 
bänken, die auf der alten Steinschen Karte des 
Flusses bezeichnet waren, noch jetzt an derselben 
Stelle festzustellen. Die Erklärung hierfür gibt 
wohl die bedeutend schwächere Strömung des 
Niong auch in der hohen Regenzeit. 
Ahnliche, wenn auch nicht so günstige Ver- 
häiltnisse für die Schiffbarkeit weist der Dume 
auf, dessen Lauf bedeutend gewundener ist und 
der eine weit stärkere Strömung besitzt, was sich 
namentlich bei der Bergfahrk als störend erweist. 
Seine Reinigung wird sich dagegen voraussichtlich 
leichter gestalten, da sein Fahrwasser bei weitem 
nicht so mit Bäumen besetzt ist. Die eigentliche 
Schiffbarkeit des Dume beginnt bei Njassi und 
geht bis zu seiner Mündung in den Kadei, der 
dann seinerseits wieder bis zur französischen Grenze 
benutzt werden kann. Von einigen Firmen wird 
der Fluß auch schon von Djimbele aus für die 
Schiffahrt benutzt. 
Jedenfalls sind der Njong und anschließend 
der Dume und Kadei Wasserstraßen, die als gute 
Zubringer zu der Mittellandbahn zu benutzen sind. 
Dagegen können sie allerdings meines Erachtens 
nicht den Anspruch erheben, etwa wie die Flüsse 
im Kongostaat als Teilglieder einer großen Er- 
schließungsbahn verwendet zu werden. Die Be- 
deutung dieser Wasserstraßen als Zubringer wird 
sich noch wesentlich erhöhen, wenn erst die Schiff- 
barbeit ihrer Nebenflüsse festgestellt und deren 
Reinigung erfolgt ist. In dieser Beziehung wird 
hoffentlich die von Dr. Passarge in Aussicht 
gestellte Expedition gute Dienste leisten. Außerdem 
werde ich aber den Lokalbehörden aufgeben, auch 
ihrerseits mit der Ausschließung vorzugehen, um 
möglichst bald ein sicheres Ergebnis über die 
Einflußsphäre des Njong zu erreichen. 
Auch eine weitere Frage bleibt noch zu klären, 
und ich habe hiermit die Stationschefs von Dume 
und Lomie beauftragt; das ist die Feststellung 
des oberen Laufs des Njong über das obere 
Niongdepot hinaus und die Möglichkeit einer 
Verbindung mit einem schiffbaren Nebenflusse des 
Dume, etwa mit dem bei Djimbele mündenden 
Mara. Es erscheint nach den Steinschen Vor- 
erkundungen durchaus nicht ausgeschlossen, daß 
die beiden Flußsysteme sehr nahe aneinander 
herankommen; jedenfalls wird vorher darüber 
Klarheit geschaffen werden müssen, ehe man an 
den geplanten Ausbau von Abongmbang heran- 
geht. Denn es ist anzunehmen, daß eine Ver- 
legung der Faktorei von Abongmbang flußaufwärts 
  
stattsinden wird, sobald der Endpunkt der Schiff- 
barkeit sich nach Osten verschiebt. 
Was nun die Mittellandbahn und ihre 
Trasse anlangt, so muß sie meines Erachtens 
unter allen Umständen so geführt werden, daß sie 
die Wasserstraße des Njong als Zubringer mög- 
lichst weitgehend ausnutzt. In dieser Beziehung 
scheint mir der bei Mbalmajo geplante End- 
punkt zweckmäßig gewählt zu sein, da sich dort 
auch ein geräumiges und ebenes Gelände für 
einen größeren Umschlagplatz findet. Die Bahn 
weiter flußabwärts heranzuführen scheint mir 
wegen des großen Bogens, den der Fluß zwischen 
hier und Onanabessa nach Süden macht, nicht 
zweckmäßig zu sein. 
Wegen der mit der Bahntrasse in Verbindung 
stehenden Frage einer etwaigen Verlegung von 
Jaunde haben sich die dortigen Kaufleute dahin 
ausgesprochen, daß sie im Interesse ihres Handels 
mit den nördlicheren Bezirken und der leichteren 
Trägerstellung halber immer in Jaunde verbleiben, 
selbstverständlich daneben auch am Endpunkt der 
Bahn Niederlagen errichten werden. Für die 
Regierung wird diese Frage vorläufig auch noch 
in der Schwebe bleiben müssen. Nur so viel ist 
mit Rücksicht auf die dort festgelegten Werte und 
die zentrale Lage des Platzes klar, daß Jaunde 
entweder als Sitz des Bezirksamts oder als Gar- 
nison für die 10. Kompagnie erhalten bleiben 
wird. Auch die Belassung der Station Akono- 
linga an ihrem jetzigen Punkte und der weitere 
Ausbau des Wegenetzes hängt von der Entschei- 
dung der Trassenführung ab. 
MD 
Deutsch-Südwestafrika. 
Vom Bahnbau Karibib—hkieetmanshoop.) 
Nach einer telegraphischen Meldung des Gou- 
verneurs ist auf dem von Süden her in Bau 
genommenen Stück der Eisenbahn Windhuk — 
Keetmanshoop am 16. Juni die Station 
Gibeon eröffnet worden. Der Ort Gibeon, 
bekannt als ehemalige Residenz des Hottentotten- 
kapitäns Hendrik Witbooi, liegt einige Kilometer 
westlich von der neuen Station, im Fischflußtal; 
er konnte wegen seiner tiefen Lage von der Bahn 
nicht unmittelbar berührt werden. 
  
) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, Nr. 9, S. 347f.
	        

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