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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XVII.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W V721 20 
dem bisherigen Inhaber des Bergbauscheins zur 
Verfügung gestellt. Erfolgt auf die Ausschreibung 
ein Angebot, so geht die Grube mit allem Ma- 
terial und allen Anlagen in den Besitz des „Comité 
Special“ über. 
Wünscht der Inhaber eines Bergrechts den 
Betrieb einzustellen, so kann er die Erlaubnis 
dazu erhalten, wenn er alle fälligen Abgaben an 
das „Comité“ bezahlt und Sicherheit für den 
durch die Betriebseinstellung allenfalls entstehen- 
den Schaden leistet. Er hat auch in geeigneter 
Veise (durch Einzäunen oder Zudecken der Schächte 
usw.) für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. 
Alle Bergrechte gelten nur bis zum Jahre 1990. 
Am 11. März 1990 gehen alle Bergwerke mit 
allen Materialien und Anlagen in den ausschließ- 
lichen Besitz der Belgischen Kongo-Kolonie über. 
(Aus einem Berichte des Handelssachverständigen 
beim Kaiserl. Konsulat in Johannesburg.) 
Die wirtschaktuchen Verhältnisse des Katangageblets 
Gelgisch · Kongo). 
Einem Reiseberichte des Handelssachverstän- 
digen beim Kaiserlichen Konsulat in Johannesburg 
wird folgendes entnommen: 
Elisabethville ist gegenwärtig Hauptstadt 
der Katangaprovinz, Sitz des Bizegouverneurs, 
des Vertreters des „Comité Speéeial du Katanga“. 
der Gerichtsbehörden usw. und Ausgangspunkt 
der Karawanen, die zu Schürf= und Handels- 
zwecken in das Innere gehen. Es ist daher ver- 
ständlich, daß es zurzeit der wichtigste Handels- 
platz von Katanga ist. Naturgemäß aber kann 
es sich mit den größeren Handelsstädten in 
Britisch Ostafrika noch bei weitem nicht messen. 
Elisabethville wurde erst im September 1910 
vermessen; es hat jetzt eine Bevölkerung von 
etwa 4300, wovon 800 Weiße und 3500 Farbige 
sind. Der Staatsangehörigkeit nach setzen sich die 
Weißen ungefähr wie folgt zusammen: 80 Belgier, 
60 Engländer, 30 Deutsche, je einige wenige 
Holländer, Franzosen, Skandinavier und Schweizer; 
die übrigen gehören verschiedenen Nationalitäten 
an; Griechen und Italiener sind besonders stark 
vertreten. Die Stadt ist gut angelegt, aber die 
Verhältnisse sind, wie nicht anders zu erwarten, 
noch höchst ursprüngliche. Namentlich macht die 
Wasserversorgung Schwierigkeiten. Der etwa 5 km 
entfernte Lumbumbalhifluß hat zwar vortreffliches 
Wasser, doch ist noch keine Leitung vorhanden 
und das Wasser muß von eingeborenen Trägern 
berbeigeschafft werden. Die meisten Gebäude be- 
stehen aus Lehmhütten, die den schweren Regen- 
fällen nicht standhalten und sehr ungesund sind. 
  
  
  
Die Regierung hat daher angeordnet, daß in 
Kürze alle Lehmhütten abgebrochen und durch 
Häuser aus Wellblech oder Ziegelsteinen ersetzt 
werden. Es besteht also viel Nachfrage nach 
Baumaterial und Werkzeugen für Bau- 
handwerker. 
Dort erliegen so gut wie alle Haustiere der 
Tsetsefliege. Frisches Fleisch ist zwar in Elisabeth- 
ville selbst vorhanden, da Schlachtvieh je nach 
Bedarf von Rhodesien lebend eingeführt und bei 
Ankunft sofort geschlachtet wird. Sobald man 
aber die Stadt verläßt, ist mit Ausnahme von 
Wild kein frisches Fleisch zu haben. Hieraus 
ergibt sich, daß der Absatz von Konserven 
recht erheblich ist. Es handelt sich nicht nur um 
Fleisch= und Fischkonserven, sondern auch um 
konservierte Gemüse und Früchte, da diese frisch 
kaum zu haben oder doch sehr teuer sind. 
Das Klima ist natürlich ein tropisches, 
wenn es auch durch die Höhenlage (Elisabethville 
liegt etwa 1350 bis 1400 m über dem Meere) 
etwas gemildert wird. Tropenanzüge und 
Tropenhelme werder allgemein getragen. Hierbei 
ist die braune Farbe (Khaki) besonders beliebt. 
Die Helme bestehen meist aus Pflanzenmark 
(„Pith“); sie müssen sehr gut ventiliert und mit 
Kinnriemen versehen sein. Der Schlangengefahr 
wegen trägt man, namentlich beim Verlassen der 
Stadt, stets Schaftstiefel oder starke Leder- 
gamaschen. Bei beiden wird die braune Farbe 
der schwarzen vorgezogen. 
Da die Landwirtschaft noch ganz in den 
Kinderschuhen steckt, ist naturgemäß noch nicht 
viel Nachfrage nach landwirtschaftlichen Ge- 
räten und Maschinen vorhanden, doch wird 
sich dies wohl bald ändern, da große Anstren- 
gungen gemacht werden sollen, die Landwirtschaft 
zu fördern, und da auch die hohen Preise aller 
Lebensmittel den Landbau noch recht lohnend 
machen. Die Eingeborenen arbeiten im allgemeinen 
noch mit der primitiven Hacke und Picke, die 
eigens für sie eingeführt wird. Der Benutzung 
von Pflügen steht natürlich der Mangel an Zug- 
tieren sehr im Wege, und es wird späterhin wohl 
erwogen werden müssen, ob nicht ein maschinelles 
Hilfsmittel praktisch verwendbar wäre. Vielleicht 
werden Motorpflüge in Frage kommen. Ein Teil 
des Katangagebiets ist mit dichtem Urwald be- 
standen, und zum Abholzen werden Axte und 
Sägen, eventuell auch Geräte zum Ausroden der 
Wurzeln gebraucht werden. Da die Wege im 
allgemeinen gut sind, so werden viele Fahrräder 
gebraucht. Späterhin werden jedenfalls auch 
Automobile in Aufnahme kommen. Gegen- 
wärtig ist nur ein kleines Lastautomobil im Ge- 
brauch.
	        

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