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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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Monograph

Persistent identifier:
knetsch_s_v_recht_weimar_1909
Title:
Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.
Subtitle:
nebst Revidiertem Grundgesetz für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vom 15. Oktober 1850.
Author:
Knetsch, Alfons Wilhelm
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Place of publication:
Hannover
Publishing house:
Verlagsbuchhandlung Dr. Max Jänecke
Document type:
Monograph
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1909
Scope:
224 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als Staat und Verwaltungskörper.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die Staatseinrichtungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die großherzoglichen Behörden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das Staatsministerium.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Das Ministerialdepartement der Finanzen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Drittes Buch. Geschichte des Kurstaats Sachsen von 1553 bis 1806.
  • Erste Abtheilung. Geschichte Kursachsens von dem Tode des Kurfürsten Moritz bis zu dem Johann Georgs I. 1553-1656.
  • Zweite Abtheilung. Geschichte Kursachsens und seiner Nebenländer unter Johann Georgs I. Nachkommen bis zur Erhebung Sachsens zum Königreiche. 1656-1806.
  • Erstes Hauptstück.
  • Zweites Hauptstück.
  • 1. Geschichte der Erwerbung der polnischen Krone und deren Folgen für Kursachsen bis zum Frieden von Altranstädt, 24. September 1706.
  • 2. Sachsen von dem altranstädter Frieden bis zu Friedrich Augusts I. Tode. Wiederanknüpfung der Verhältnisse mit Polen. 1706-1733.
  • 3. Zur inneren Geschichte Kursachsens unter Friedrich August I. 1697-1733.
  • 4. Kursachsen im polnischen Thronfolgekriege, dem ersten und zweiten schlesischen Kriege 1733-1745. Kurfürst Friedrich August II., als König von Polen August III.
  • 5. Sachsen unter Brühls Verwaltung vom dresdner Frieden bis zum Ausbruch des siebenjährigen Kriegs, 1745-1756.
  • 6. Sachsen vom Ausbruch des siebenjährigen Krieges bis zum Tode König Augusts III., 1756-1763.
  • 7. Rückblicke auf das geistige Leben in Sachsen unter der Regierung Friedrich Augusts II.
  • Drittes Hauptstück. Geschichte Sachsens vom Tode Friedrich Augusts II. bis zum Frieden von Posen. 1763-1806.

Full text

372 Inneres 1697—1733. 
meingeistes und nationalen Sinnes in allen Schichten der Be- 
völkerung würden diesen Zeitraum zu dem unerfreulichsten der 
ganzen sächsischen Geschichte machen, wenn er nicht durch die 
Kläglichkeit des darauf folgenden noch überboten würde. Frie- 
drich Angust fühlte sich stets nur als König von Polen, sein 
Stammland hatte für ihn nur insofern Interesse, als es ihm 
die Mittel zur Behauptung dieser Stellung gewährte, und man 
wird anerkennen müssen, daß er die Kunst, diese demselben ab- 
zugewinnen, in hohem Grade verstand. Kein Wunder, daß 
die Umgebung des Königs sein Beispiel nachahmte und in der 
Regierung überall Eigennutz und Untreue um sich griffen. Ab 
und zu fand es daher August der Starke gerathen, diese voll- 
gesogenen Schwämme wieder auszudrücken, was dann gewöhn- 
lich auch durch Anklagen und Verurtheilungen nach Wunsch 
gelang. Ebenso despotisch war es, wenn im Jahre 1715 die 
Mittel für das in Waldheim zu errichtende Zuchthaus dadurch 
beschafft wurden, daß alle Beamte bis zu denen mit über 
3000 Thaler Besoldung hinauf sich von dieser einen Monats- 
abzug gefallen lassen mußten. Die ungeheuren Summen, 
welche die Erlangung und Behauptung der polnischen Krone 
verbunden mit der grenzenlosen Verschwendung des Hofes ver- 
schlang, auf regelmäßigem Wege zu beschaffen, war freilich 
ganz unmöglich 1). Die ganze sächsische Regierungsweisheit 
concentrirte sich daher in Beantwortung der Frage, woher 
Geld nehmen. In kurzem war man so weit, unbedenklich je- 
des Mittel für zweckmäßig zu halten, sobald es für den 
Augenblick Geld schaffte, und je nach den Umständen griff man 
zu Besteuerung oder zu Anleihen oder auch zu Verpfändung 
und Veräußerung selbst wichtiger Besitzungen, Rechte und An- 
sprüche. So leichtsinnig wie August die sächsischen Ansprüche 
1) Eine damals erscheinende Spottmünze zeigte einen Mann eine 
Jungfrau im Schubkarren führend mit der Umschrift: „Ich führe Sachsen 
nach Polen-. Hasche, Gesch, v. Dresden IV, 121. — Nach einer Be- 
rechnung des Theatrum Europacum hätte August zur Behauptung der 
polnischen Krone 28 Millionen Thaler, gegen 40000 Mann Truppen und 
800 Kanonen aus Sachsen entnommen.
	        

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