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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_3
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1903
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1909
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
93
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlaus Nachfolger
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungsblatt Nummer 32.
Volume count:
32
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
[107] Ministerialbekanntmachung, betr. Errichtung einer Gemeindesparkasse in Wenigenjena und die Genehmigung der Satzung derselben.
Volume count:
107
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
    Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

4 Betrachtungen 
Bevölkerung auf derselben Fläche eine fortschreitende und 
verhältnissmässig grössere Gütermenge erzeugen, also auf 
demselben Gebiet für eine stets vollkommenere und reichlichere 
Befriedigung der Bedürfnisse jedes Einzelnen sorgen können, 
so gehört dazu eine immer glücklichere Entwickelung , immer 
intensivere Anspannung und zweckmässigere Verwendung aller 
dem Menschen verliehenen Kräfte. 
Neue Entdeckungen auf dem Gebiete der gewerblichen Thätig- 
keit; ein regerer Fleiss; eine grössere Umsicht und Sparsamkeit 
zur Ansammlung und zweckmässigen Benutzung grösserer Kapi- 
talien; verbesserte Staatseinrichtungen zur Beförderung des Ver- 
kehres u. s. w.; genug, ein steter, der vermehrten Dichtigkeit 
der Bevölkerung entsprechender Fortschritt der geistigen und 
sittlichen Bildung des Volkes ist die unerlässliche Bedingung. 
Das entscheidende Gewicht ist auf die Läuterung und Befestigung 
der Willenskräfte zu legen, als der Wurzel jedes andern 
edeln Triebes. 
Sobald die sittliche Kraft erschlafft, wird im Genuss ver- 
geudet, was nur zur Befruchtung der Arbeit dienen durfte, und 
selbst zur Zerstörung gemissbraucht, was im Schaffen seine 
Stärke hälte beweisen sollen. 
Das Naturgesetz der Bevölkerungsvermehrung enthält für 
das Geschlecht den Sporn zu einer fortgesetzten Entwickelung 
aller Anlagen, welcher für den einzelnen Menschen in dem 
Wachsthum seiner eigenen und der Familienbedürfnisse gegeben ist. 
Allein gleich wie für den Einzelnen die Vermehrung 
seiner Bedürfnisse nur in dem Falle wohlthätig wirkt, wenn sie 
ihn zu erhöhten Leistungen antreibt, und es ihm auch wirklich 
gelingt, durch vermehrte Anstrengungen die Befriedigungsmittel 
für dieselben zu beschaffen, so ist auch jenes Naturgesetz der 
wachsenden Bevölkerung für die Gesellschaft nur so lange von 
belebender und segenbringender Wirkung, als sie der darin 
enthaltenen Pflicht einer fortschreitenden Veredlung ihre Bildung 
und Steigerung ihrer Kräfte zu genügen vermag. 
Sobald die Grenzen eines Landes nach dem Bildungszustande 
seiner Bevölkerung zu einer fruchtbaren Verwendung vermehrter 
Arbeitskräfte keinen weiteren Spielraum gewähren, sobald —
	        

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