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Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Monograph

Persistent identifier:
rhyn_sittenpolizei_1893
Title:
Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.
Author:
Henne am Rhyn, Otto
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Frauenhäuser
Prostitution
Mädchenhandel
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Max Spohr
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
Scope:
195 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction

Contents

Table of contents

  • Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Erster Abschnitt. Blicke auf überwundene Kulturstufen.
  • Zweiter Abschnitt. Die Hetären des klassischen Altertums.
  • Dritter Abschnitt. Die Frauenhäuser im Mittelalter.
  • Vierter Abschnitt. Die Wandlungen der Prostitution in neuerer Zeit.
  • Fünfter Abschnitt. Die Sünden der Sittenpolizei unserer Zeit.
  • 1. Frankreich.
  • 2. Belgien.
  • 3. Italien.
  • 4. Schweiz.
  • 5. Deutschland.
  • 6. Oesterreich-Ungarn.
  • 7. England und Indien.
  • 8. Rußland.
  • 9. Der ferne Osten.
  • Sechster Abschnitt. Der Handel mit weißen Sklavinnen, deren Loos und Ende.
  • 1. Die Voraussetzungen dieses Handels.
  • 2. Der Mädchenhandel in verschiedenen Ländern.
  • Siebenter Abschnitt. Wann wird der Rächer kommen diesem Elend ? ? ?
  • Epilogue
  • Advertising

Full text

— 3 — 
ist, um das hundert- und tausendfache übersteigt. Dies zu 
leugnen oder die Berechtigung jener Vereinigung auf die Absicht 
der Zeugung zu beschränken, — dazu gehört entweder Fisch— 
blut oder Heuchelei, oder beides! Diese Ansicht bedarf der 
Liebe nicht; denn was sie will, ist den einander gleichgiltigsten 
Menschen möglich; es dürfte daher ziemlich durchsichtig sein, 
daß dieser Standpunkt im Hintergrunde die Begünstigung 
der Konvenienzehe und die Beschränkung oder noch lieber 
Unterdrückung der Ehe aus Liebe birgt. 
Ebenso sehr aber, widerstreitet den Thatsachen der Natur 
die Verleugnung des Zweckes der Kinderzeugung und die 
Beschränkung des Verhältnisses der Geschlechter auf das 
„Vergnügen.“ Wollte man diesen Standpunkt „stierisch“ 
nennen, so würde man vielen und gerade den intelligentesten 
Tieren unrecht thun, da diese für ihre Jungen zärtlich besorgt 
sind, wenigstens bis auf eine gewisse Zeit. Er ist demnach 
schlimmer als tierisch und kommt im wesentlichen dem Verlangen 
nach einer allgemeinen Prostitution gleich. 
Die Konvenienzehe ist, da sie die Liebe ausschließt, 
zugleich unnatürlich und unsittlich; beides ist auch in der 
Regel der geschlechtliche Umgang ohne Ehe, weil er die 
Sorge für die Nachkommenschaft meist ausschließt, was freilich 
auch in der Ehe oft vorkommt, aber, der Natur dieses Ver— 
hältnisses gemäß nicht immer mit Absicht, sondern meist nur 
infolge mißlicher Umstände oder aus anderen Ausnahmegründen. 
Aus dieser Anomalie geht mit Notwendigkeit hervor, daß es 
Fälle geben kann, in welchen, die gegenseitige Treue voraus- 
gesetzt, ein fortgesetzter Umgang ohne anerkannte Sanktion 
in sittlicher Beziehung der Ehe gleichwertig ist. Hat ja die 
letztere verschiedene Formen. Der Kirche gilt die Civilehe 
ohne kirchliche Weihe, dem modernen Staate aber die kirchliche 
Trauung ohne Civilakt nicht als rechtmäßige Eheschließung. 
Eine bloße Gewissensehe zwischen ehrbaren Leuten, nicht aber 
eine wilde Ehe ohne ethische Weihe, kann, unter allerdings 
1
	        

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