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Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_013
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
13
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
Scope:
634 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1872.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872.
  • Register.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 77 
Vereine mit römischer und polnischer Propaganda als Mitkämpfer der „Germa-= 
nia“, der bayerischen Rheinbundpresse, der Welfen rc. zu erblicken."“ 
12. Febr. (Preußen.) Die clericale Centrumsfraction hält demonstrativ 
13. 
ein Festmahl „zu Ehren ihres hochgefeierten, in den letzten Fragen so 
hart angegriffenen Mitgliedes, des Staatsministers a. D. Dr. Wind- 
horst Excellenz.“ 
. (Preußen.) Abg.-Haus: Dritte Lesung oder Schlußberathung 
des Schulaufsichtsgesetzes. Erklärungen Bismarcks und Falks. Das 
Amendement Rauchhaupt. Die 4 Artikel des Gesetzes werden in der 
Fassung der ersten Berathung genehmigt und hierauf in namentlicher 
Abstimmung das ganze Gesetz mit 207 gegen 155 Stimmen. 
Debatte: Holtz (altconservativ pommerscher Landschaftsrath) sucht nach- 
zuweisen, daß das bestehende Recht in Preußen die Schulaufsicht der Kirche 
zuerkenne., welche die Schule geschaffen und derselben ihre äußere Gestalt ge- 
geben habe. Nicht die Grenze zwischen Kirche und Staat sei die Schule, son- 
dern ein gemeinsames Rechtsgebiet auf Grund verfassungsmäßiger Bestim- 
mungen, die nicht anders als auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden 
könnten. Der Mlnister Falk habe selbst versprochen, die evangelische Geistlichkeit 
in ihrem Rechte zu belassen. Mithin liege in dem Entwurf und in den Be- 
schlüssen des Hauses eine Verletzung der Verfassung vor, gegen die er im 
Namen des Landes und der Kirche protestire. (Widerspruch links.) Löwe 
(Fortschrittspartei) ist erstaunt, daß jetzt auf einmal die Rechte so verfassungs- 
treu geworden sei; früher als sich die Linke auf das verfassungsmäßige (Budget).= 
Recht der Volksvertretung berufen, da habe man sie verhöhnt und gesagt, die 
Verfassung enthalte Monologe, die nicht aktuelles Recht seien, sondern erst 
durch Specialgesetze praktische Bedeutung erhielten. Redner bestreitet die Ver- 
fassungswidrigkeit des Gesetzes und entwickelt die Nothwendigkeit desselben u. U. 
durch den Hinweis auf den internationalen Charakter des deutschen Clerus, 
der deutsche Gemeinden nicht nur dem polnischen, sondern in Tirol auch dem 
wälschen Elemente ausgeliefert habe. Es komme dieß daher, weil er anders 
als deutsch Redende leichter geistig unterwerfen könne. Die deutsche Sprache 
sei an sich ein lebendiger Protest gegen die Ansprüche der römischen Hierarchie, 
die gegenüber der geistigen Freiheit des neuen deutschen Reiches sich vergeblich 
geltend machen würden. Das Gesetz sei im Geiste der alten preußischen Praxis 
begründet. Cultusminister Falk: Lediglich im ausdrücklichen Hinblick auf 
die thatsächlichen Verhältnisse, die zu ähnlichen Beschwerden gegen die evan- 
gelische Schulinspektion noch nicht geführt hätten, wie gegen die katholische, 
habe er die von Holt erwähnte Erklärung abgegeben. Das Gesetz richte aber 
seine Spitze darum nicht minder auch gegen die evangelische Geistlichkeit, und 
wenn sich je eine ähnliche Richtung, wie in der katholischen, geltend machen 
sollie, so werde er kein Bedenken tragen, das Gesetz auch gegen sie zur An- 
wendung zu bringen. v. Rauchhaupt (altconservativer Landrath des Delitz- 
schen Kreises) erneuert sein bei der zweiten Berathung gestelltes Amendement, 
das zwar damals mit großer Mehrheit verworfen war, für das aber damals 
der Minister v. Eulenburg, der einzige Minister, der für das Abg.-Haus ein 
Mandat besittzt, gestimmt hatte. Das Amendement gab dem Staate nur die 
Ernennung der Kreisschulinspektoren in die Hand, bestätigte aber für die Local= 
aufsicht die Ortsgeistlichen als die bis auf Widerruf im einzelnen Falle ge- 
borenen Schulaufseher. Minister Falk hatte über dieses Amendement bei der 
ersten Lesung Überhaupt keine Erklärung abgegeben. Man zog nun daraus 
und aus der diesem Amendement günstigen Abstimmung Eulenburg's 
den Schluß, daß die Regierung auf Grund desselben ihren Frieden mit 
dem Herrenhause suchen werde. Es hatten denn auch wirklich über dieses
	        

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