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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_040
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
40
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
Scope:
368 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XL. Band.

Chapter

Title:
Übersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1899.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1899.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien und Irland.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Übersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1899.
  • Alphabetisches Register.

Full text

Sudan- 
frage. 
Englische 
306 Nebersicht der politischen Entwickelung der Jahres 1899. 
England gegenüber im Jahre 1891 verpflichtet hatte, nichts von 
seinem Territorium an eine fremde Macht abzutreten, so hatte 
England ein Recht gegen den Vertrag zu protestieren. Der Vize- 
könig von Indien, Lord Curzon, sandte ein Geschwader nach Maskat 
und drohte mit Bombardement, falls der Vertrag nicht sogleich 
aufgehoben würde, und dem Sultan blieb natürlich nichts übrig, 
als sich zu fügen. England und Frankreich einigten sich dann, daß 
Frankreich wie England eine Kohlenstation erhalten, aber das Ge- 
biet des Sultans unberührt bleiben solle. Frankreich hatte sich 
also durch Nichtberücksichtigung der bestehenden Verträge eine Blöße 
gegeben, die England Gelegenheit gab, ihm eine neue Niederlage 
zu bereiten, denn die Vergewaltigung seines Kontrahenten, den es 
ohne Unterstützung lassen mußte, konnte seinem Ansehen nur schäd- 
lich sein. Nach der französischen Version dagegen hat Frankreich 
von Anfang an nicht mehr als eine Kohlenstation verlangt, und 
es ist nicht aufgeklärt, was die englische Regierung zu ihrem Vor- 
gehen bewogen hat. Entweder hat, wie ein französischer Publizist 
sagt (Revue politique et parlementaire Bd. 19), der franzöfische 
Agent in Maskat seine Vollmacht überschritten und mehr gefordert, 
als er sollte, oder der indische Vizekönig hat sich über die Trag- 
weite des französischen Vertrages mit dem Sultan getäuscht. In 
beiden Fällen bleibt aber das englische Vorgehen verletzend für 
Frankreich, und wenn der französische Minister erklärt hat, die 
englische Regierung habe ihr Bedauern über das brüske Vorgehen 
Curzons ausgedrückt, so hat dem das englische auswärtige Amt 
widersprochen: Lord Salisbury hat nur erklärt, er würde eine 
andere Form gewählt haben, aber ausdrücklich im Parlament er- 
klären lassen, daß Lord Curzon kein Tadel treffe. 
Noch vor dem arabischen Zwischenfall hatte England seine 
Herrschaft im Nillande befestigt. Es schloß einen Vertrag mit dem 
Verträgeskhedive von Egypten über die Verwaltung des im letzten Jahre 
mit 
Egypten 
und 
Frank- 
reich. 
eroberten Sudan, wodurch der egyptische Sudan thatsächlich in eng- 
lische Abhängigkeit kam, wenn auch formell die Rechte des Khedive 
aufrecht erhalten und eine gemeinschaftliche englisch-egyptische Regie- 
rung eingerichtet wurde. So stark war in Frankreich noch das 
Gefühl über die vor kurzem erlittene Niederlage, daß die öffentliche
	        

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