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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt.
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1813
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813.
Volume count:
8
Publisher:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1813
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt.
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

Full text

93 
#. 46. Strasen. 
Alle diese Verordnungen nun haben keinen andern Swech, als diese bbsartige Seuche 
auf jede Art und Weise zu verhüten und zu unterdrücken, und den Rindviehstand des 
Landes zu retten. Je mehr man aber gegründete Hoffnung hat, diesen Zweck wirklich 
zu erreichen, wenn die Orts-Vorsteher gehèrige Thätigkeit in der Exekution derselben 
zeigen, und die Viehbesitzer nicht lieber vorgefaßten Meinungen, und dem bei dieser 
Seche schon häusig geäusserten Aberglauben folgen, je mehr wird man auch über ihrer 
Beobachtung wachen, nachläßige Orts-Vorsteher zur Verantwortung ziehen, und die 
Viehbesiher, welche so vieler Warnungen, Befehle und Belehrungen ungeachtet nicht 
folgen wollen, für jede Uebertretung dieser Gesetze mit einer scharfen Gesde und nach 
Umständen mit einer Zuchthaus-oder Festungsstrafe belegen. 
III. Anhang, 
enthaltend ärztliche Vorschriften zu Behandlung der kranken Thiere. 
K. 48. 
Ist die Anzahl der von der Seuche ergriffenen Thiere bereits so groß, daß man 
durch plbtzliche Entfernung, Todtschlagen und Verscharren derfelben, keine schnelle Er- 
stickung der Seuche mehr hoffen kann, so werden die kranken an dem dazu bestimmten 
Dlaß und von den besonders hiezu aufgestellten Wärtern, oder im ersten Anfange der 
rankheit, von den Eigenthümern auf folgende Art behandelr: 
« 4. 40. Beim ersten Ausbruch. 
So wie ein Stück von dem Futter läßt, und nicht mehr gehbrig däut, so entferne 
man sogleich alles Futter, sowohl das grüne als das dürre; öftero fressen die Thiere 
noch aus Gewohnheit verschiedenes Futter, können es aber, da sie nicht mehr wieder- 
kduen, auch nicht verdauen, es bleibt daher im Wannst liegen, beschwert diesen, und 
verdirbt daselbst. Es ist zur Ernährung des kranken Thieres hinreichend, demselben 
öfters Mehltränke, oder die unten angesührten schleimigten Mittel beizubringen. 
é450. Wäbhrend dem Frost. . . 
Bemerkt man im Anfang der Krankheit einen Frost, der sich durch heftiges 
Schuͤtteln, Straͤuben der Haare, kalte Ohren und Hoͤrner aͤußert, so bereite man ein 
schleimigtes Getraͤnke aus Gersten oder Haber, oder Leinsaamen, oder Eibischwurzeln, 
oder Leinkuchen oder Kleien, durch Abkochen, mache dasselbe angenehmsaͤuerlicht mit 
Essg, Vitrioloͤl oder Salzgeist, und gebe davon nach Groͤße oder Alter des Thiers 
1—1 Maaß warm ein, striegle das Thier tüchtig und decke es zu. 
§. 57. 
Zeigt sich darauf beträchtliche Hiße, welche durch heißes Maul, heise Ohren und 
Hörnerz seurige, hervorgedrückte, stiere Augen; schnelles, starkes Herz= oder sogenann- 
tes Wungenschlagen; harten, vollen Puls, unbändiges wildes Benehmen des Thlers er- 
kannt wird; so öffne man, wenn es nicht kurz zuvor geschehen, und wenn das Thier 
übrigens bei Kräften ist, nach Verhälrniß der Hiße, des Alters, der Gröze und der
	        

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