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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_24
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Westphälischer Frieden
Befreiungskrieg
Wiener Kongreß
Fremdherrschaft
Volume count:
24
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
Edition title:
Siebente Auflage.
Scope:
807 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Revolution und Fremdherrschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Friedrich Wilhelm III. Der Reichsdeputationshauptschluß. Die classische Dichtung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • Der Revolutionskrieg bis zum Baseler Frieden.
  • Friedrich Wilhelm III. Der Reichsdeputationshauptschluß. Die classische Dichtung.
  • Auflösung des Reichs. Krieg von 1806.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

204 J. 2. Revolution und Fremdherrschaft. 
tigkeit wenig zusagt, kam in den Kreisen der Auserwählten zu reizender 
Entfaltung; geistreicher, verführerischer als in Caroline Schelling's Briefen 
hat Weiberliebe und Weiberbosheit selten geredet. Und wie mochte man 
ohne Freude den edlen Fürsten betrachten, der alle diese großen Menschen 
frei gewähren ließ, der sie alle verstand und dabei so fest und stattlich 
sich selbst behauptete? Ganz unbekümmert stürmte Karl August in's junge 
Leben, bis eigene Erkenntniß, nicht fremder Rath ihn lehrte „nach und 
nach die freie Seele einzuschränken“. 
Wenn die altfranzösischen Edelleute, die Talleyrand, Segur, Ligne, 
damals zu behaupten pflegten, wer nicht die letzten Zeiten des alten 
Königthums vor dem Jahre 89 mit erlebt, der wisse nicht was leben 
heißt, so konnten Deutschlands Dichter und Denker mit besserem Rechte 
das Gleiche von ihrem goldenen Zeitalter sagen. Eine wunderbare Dich— 
tigkeit des geistigen Daseins gestattete Jedem seine Gaben in Genuß und 
That nach allen Seiten hin harmonisch zu entfalten; und es entsprach 
nur den wirklichen Zuständen, wenn die schöne Geselligkeit sich besser 
dünkte als der geistlose Staat, wenn die Briefe Schiller's und Goethe's 
immer wieder die Sorge aussprachen, daß nur der Staat ja nicht „die 
Freiheit des Particuliers“ antaste. Wie diese Künstlerwelt sich zum 
Staate stellte, das zeigte Wilhelm Humboldt vornehm und geistvoll in 
seiner Abhandlung über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates: der 
höchste Zweck des Lebens, die Erziehung des Menschen zur Eigenthüm— 
lichkeit der Kraft und Bildung, wird nur erreicht, wenn der Einzelne in 
Freiheit und in mannigfaltigen Situationen sich bewegt; darum muß 
die Zwangsanstalt des Staates auf die Sicherung von Hab' und Leben 
sich beschränken, in Allem sonst den königlichen Menschen frei schalten 
lassen; der Staat steht um so höher, je reicher und selbständiger sich die 
Eigenart der Personen in ihm gestalten darf. So wurde die Kantische 
Lehre vom Rechtsstaate im ästhetischen Sinne weiter gebildet; die dürre 
Doctrin des naturrechtlichen Individualismus gewann Reiz und Leben 
seit sie mit dem Cultus der freien Persönlichkeit sich vermählte. Die 
Bewunderer des classischen Alterthums predigten die Flucht vor dem 
Staate, das genaue Gegentheil hellenischer Tugend. 
Bald genug sollte ein furchtbares Erwachen dem seligen Traume 
folgen; bald genug sollte der Bildungsstolz erfahren, daß für edle Völker 
Eines noch schrecklicher ist als das Banausenthum: — die Schande. Den— 
noch trifft die Heroen der deutschen Dichtung in keiner Weise der Vor— 
wurf, als ob sie irgend eine Mitschuld trügen an der Demüthigung ihres 
Vaterlandes. Der Zerfall des alten deutschen Staates war entschieden; 
die Theilnahme unserer Dichter an den politischen Ereignissen der Zeit 
konnte das Verhängniß nicht wenden, konnte nur sie selber dem Ewigen 
entfremden. Sie hüteten das Eigenste unseres Volkes, das heilige Feuer 
des Idealismus, und ihnen vornehmlich danken wir, daß es noch immer
	        

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