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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_24
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Westphälischer Frieden
Befreiungskrieg
Wiener Kongreß
Fremdherrschaft
Volume count:
24
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
Edition title:
Siebente Auflage.
Scope:
807 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Preußens Erhebung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Stein. Scharnhorst. Das neue Deutschthum.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • Stein. Scharnhorst. Das neue Deutschthum.
  • Ministerium Altenstein. Krieg von 1809.
  • Rheinbündische Zustände. Hardenberg's Verwaltung. Russischer Krieg.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

294 I. 3. Preußens Erhebung. 
tepeefähnriche, die erst im siebzehnten Jahre und nach einer wissenschaft- 
lichen Prüfung zugelassen werden, erst nach einer zweiten Prüfung und auf 
Vorschlag des Offizierscorps die Epauletten erlangen können. Den Offi- 
zieren schärfte der König ein, sie sollten sich ihre ehrenvolle Bestimmung, 
die Erzieher und Lehrer eines achtbaren Theiles der Nation zu sein, immer 
vergegenwärtigen. In den unteren Graden bis zum Hauptmann erfolgte 
das Aufrücken in der Regel nach dem Dienstalter; bei der Auswahl der 
Stabsoffiziere und bei der Besetzung der höheren Commandos entschied 
das Verdienst allein. Durch diese unscheinbaren Vorschriften erhielt der 
Offiziersstand eine neue Verfassung, die uns heute selbstverständlich er- 
scheint, während sie doch einen unterscheidenden nationalen Charakterzug 
des deutschen Heerwesens bildet. Jetzt erst wurde das Offizierscorps dem 
Civilbeamtenthum innerlich gleichartig, durch einen geistigen Census über 
die Mannschaft erhoben. Dem Talente war die Aussicht auf rasches Auf- 
steigen eröffnet, doch die langsame Beförderung auf den niederen Stufen, 
die Gleichheit der Bildung und der Lebensgewohnheiten bewirkten, daß 
sich Jeder schlechtweg als Offizier fühlte, ein aristokratisches Standes- 
bewußtsein alle Glieder des Corps durchdrang. Die sociale Schranke, 
welche in Frankreich den aus der Mannschaft emporgestiegenen Capitän 
von seinen gebildeten Kameraden trennte, konnte hier nicht entstehen. 
Für Niemand wurde die Umgestaltung des Heerwesens so folgen- 
reich wie für die alten Geschlechter vom Landadel, die noch immer den 
Stamm des Offizierscorps bildeten. Es währte noch viele Jahre, bis 
die thatsächliche Begünstigung des Adels in der Armee aufhörte. Aber 
der Grundsatz stand doch fest, daß auch der Edelmann durch den Nach- 
weis wissenschaftlicher Kenntnisse sich das Offizierspatent erwerben mußte, 
und den neuen schärferen Anordnungen des Dienstes konnten nur Männer 
von einiger Bildung genügen. Der Staatsdienst bot dem völlig Un- 
wissenden nirgends mehr ein Unterkommen, die Reformer nannten das 
neue Preußen zuweilen schon einen Staat der Intelligenz. Erst durch 
Scharnhorst wurde die naturwüchsige Roheit des ostdeutschen Junkerthums 
völlig gebrochen, was dem Cadettenhause Friedrich Wilhelm's I. nur halb 
gelungen war. Das alte Geschlecht, das die Federfuchser verhöhnte, starb 
hinweg, der junge Nachwuchs kannte und achtete die Macht des Wissens. 
Allen diesen Reformen lag der Gedanke zu Grunde, daß die Armee 
fortan das Volk in Waffen sein solle, ein nationales Heer, dem jeder 
Wehrfähige angehöre. Die Werbung wurde abgeschafft, die Aufnahme von 
Ausländern verboten, nur einzelne Freiwillige von deutschem Blute ließ 
man zu. Die neuen Kriegsartikel und die Verordnung über die Militär- 
strafen hoben sogleich mit der Verheißung an, künftig würden alle Unter- 
thanen, auch junge Leute von guter Erziehung, als gemeine Soldaten 
dienen, und begründeten damit die Nothwendigkeit einer milderen Behand- 
lung der Mannschaft. Ueber die Verwerflichkeit der alten Befreiungen vom
	        

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