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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_24
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Westphälischer Frieden
Befreiungskrieg
Wiener Kongreß
Fremdherrschaft
Volume count:
24
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
Edition title:
Siebente Auflage.
Scope:
807 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der preußische Staat.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • Die Reichsverfassung.
  • Der preußische Staat.
  • Die neue Literatur.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

Ständische Gliederung. 75 
eines York oder Blücher war kein Raum. Der König, minder bürger— 
freundlich als sein Vater, glaubte, daß nur der Edelmann Ehre im Leibe 
habe, entfernte die bürgerlichen Offiziere aus den meisten Truppentheilen. 
In den adlichen Offizierscorps entstand ein Junkersinn, der dem Volke 
bald noch unleidlicher wurde als die ungeschlachte Roheit früherer Zeiten. 
Die geworbenen alten Soldaten endlich lebten bequem mit Weib und Kind, 
in bürgerlicher Hantirung, und verabscheuten den Krieg für ein Land, das 
ihnen fremd blieb. Schon im bairischen Erbfolgekriege bemerkte Friedrich 
mit Befremden, wie wenig dies Heer leiste; den Grund des Verfalls 
durchschaute er nicht. Der Eudämonismus seines Zeitalters ließ ihn die 
sittlichen Kräfte des Heerwesens verkennen. Er hatte einst, nach dem 
Brauche der Zeit, preußische Regimenter aus österreichischen und sächsischen 
Kriegsgefangenen gebildet und selbst durch die massenhaften Desertionen 
der Unglücklichen sich nicht belehren lassen; er hatte in den letzten Jahren 
des Krieges genugsam erfahren, was ein Heer von Landeskindern ver- 
mochte, doch ein so gewaltsames Aufgebot der gesammten Volkskraft blieb 
ihm stets nur ein Nothbehelf für verzweifelte Tage, „da es auf den Schutz 
des Vaterlandes und eine presente Gefahr ankommt.“ Unter seinen 
Staatsmännern hat allein Hertzberg die kühnen Ideen Friedrich Wil- 
helm's I. heilig gehalten; der wollte das Heer nach und nach von allen 
Ausländern säubern: „dann werden wir unüberwindlich sein wie die 
Griechen und Römer.“ Der alte König aber sah mit Genugthuung, wie 
sein unglückliches Land wirthschaftlich erstarkte, und bezeichnete jetzt das 
Ideal des Heerwesens mit den wunderlichen Worten: „Der friedliche 
Bürger soll es gar nicht merken, wenn die Nation sich schlägt.“ So 
gerieth eine der Säulen, welche diesen Staatsbau trugen, der Gedanke 
der allgemeinen Wehrpflicht, langsam in's Wanken. 
Die überlieferte Gliederung der Stände und die hierauf beruhende 
Organisation der Arbeit hielt der König noch strenger aufrecht als sein 
Vater; er half durch Belehrung und rücksichtslosen Zwang, durch Ge- 
schenke und Darlehen nach, so oft der Bauer, der Bürger, der Edelmann 
der Rolle, die ihm im Haushalte der Nation vorgeschrieben war, nicht 
mehr zu genügen schien. Der Adel sollte der erste Stand im Staate 
bleiben, denn, „ich brauche ihn für meine Armee und meine Staatsver- 
waltung"“. Durch die Pfandbriefsanstalten und durch erhebliche Unter- 
stützungen mit baarem Gelde erreichte Friedrich die „Conservirung“ des 
adlichen Großgrundbesitzes nach den Verwüstungen der Kriegsjahre. Darum 
wagte er auch so wenig wie sein Vater, die Unfreiheit des Landvolkes, die 
seinen großen Sinn empörte, gänzlich aufzuheben. Durch das Allge- 
meine Landrecht wurde zwar die rohe Form der Leibeigenschaft beseitigt, 
doch die nur um ein Geringes leichtere Erbunterthänigkeit überall aufrecht 
erhalten. Die Verwaltung begnügte sich, im Einzelnen die Härten der 
bestehenden Klassenherrschaft zu mildern. Von dem alternden Fürsten
	        

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