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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundestag
Verfassungskämpfe
Burschenschaft
Karlsbader Beschlüsse
Volume count:
25
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Wissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • Literarischer Charakter des Zeitalters.
  • Dichtung und bildende Künste.
  • Die Wissenschaft.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

102 II. 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre. 
Noch niemals hatte ein deutsches Buch die schlimmste Schwäche der 
modernen Demokratie, den neidischen Abscheu gegen alles was über die ge- 
meine Mittelmäßigkeit emporragt, so unverblümt ausgesprochen. Sehr 
nachdrücklich wies der volkstümliche Historiker Alexander den Großen zu- 
recht, weil dieser „Mensch von Staub und Erde zerschmetterte Völker zum 
Fußgestell seines Ruhmes machte“; den Helden der Kreuzzüge hielt er die 
zornige Frage entgegen: „mit welchem Rechte wurde Palästina erobert?" 
Der ganze Verlauf der Weltgeschichte zeigte ihm in entsetzlicher Eintönig- 
keit stets das nämliche traurige Schauspiel: wie die allezeit unschuldigen 
Völker die Jahrtausende hindurch immer wieder durch blutige Tyrannen 
mißhandelt und zu gemeinschädlichen Kriegen verleitet wurden, wie dann 
gar mit dem Mittelalter „zehn Jahrhunderte der Barbarei, der Wildheit 
und der Finsternis — ein weder erfreuliches noch sehr interessantes Zeit- 
alter“" — über die unglückliche Menschheit hereinbrachen, bis darauf end- 
lich durch die Volksmänner der amerikanischen und der französischen Re- 
volution das Dunkel gelichtet ward und der gebietende Zeitgeist zu seinem 
Rechte kam. 
Die naive Selbstverliebtheit des philosophischen Jahrhunderts lebte 
hier wieder auf, nur daß sie jetzt ein politisches Gewand anlegte. Durch 
Rottecks Weltgeschichte wurde das republikanische Staatsideal zum ersten 
Male den deutschen Mittelklassen gepredigt. Die Begeisterung für die junge 
Republik des Westens hatte sich zur Zeit des amerikanischen Unabhängig- 
keitskrieges doch nur auf die engen Kreise der gebildeten Jugend beschränkt 
und war dann während der Stürme der napoleonischen Tage ganz in 
Vergessenheit geraten. Jetzt lenkte Rotteck die Blicke der Verstimmten 
wieder abendwärts. „Im Westen“, rief er aus, „in der jugendlichen neuen 
Welt erbaut sich das natürliche, das vernünftige Recht sein erlesenes Reich." 
Zwar fügte er als ein gesetzliebender Staatsbürger beschwichtigend hinzu: 
„nicht eben die republikanische Form ist's, die wir die Sonne dieses Tages 
nennen, nein, nur der republikanische Geist“; er behauptete sogar, in ver- 
nünftigen Monarchien könne sich der republikanische Geist am kräftigsten 
betätigen. Da indes sein Musterstaat auf der republikanischen Idee der 
Volkssouveränität ruhte, so blieb den Lesern doch der Eindruck, daß die 
Republik der allein vernünftige Staat, „der Freistaat" schlechthin sei: 
beide Ausdrücke brauchte man bereits als gleichbedeutend. Diese Lehre 
fand um so leichter Anklang, da jedermann schon auf der Schulbank die 
Philologenfabel von der wunderbaren Freiheit der Republiken des Alter- 
tums gelernt hatte. 
Ebenso verführerisch erschien den Lesern die parteiisch gefärbte Dar- 
stellung der jüngsten Vergangenheit. Wie wunderbar mächtig waltete doch 
die sagenbildende Kraft des Volksgeistes noch in diesem bildungsstolzen 
Jahrhundert! Das Bild der selbsterlebten allerneuesten Ereignisse verschob 
und verwirrte sich in dem Gedächtnis der Völker, sofort nach dem Friedens-
	        

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