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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_28
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution.
Subtitle:
Bis zur März-Revolution.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
März-Revolution
Deutscher Bund
Volume count:
28
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
783 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Fünftes Buch. König Friedrich Wilhelm der Vierte. 1840-1848.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Enttäuschung und Verwirrung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Proviziallandtage von 1841. Posen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Fünftes Buch. König Friedrich Wilhelm der Vierte. 1840-1848.
  • 1. Die frohen Tage der Erwartung.
  • 2. Die Kriegsgefahr.
  • 3. Enttäuschung und Verwirrung.
  • Proviziallandtage von 1841. Posen.
  • Neubildung des Ministeriums. Schön und Rochow.
  • Kölner Domfest. Die Vereinigten Ausschüsse.
  • Der Kampf mit derPresse.
  • Neues Leben in Berlin.
  • Das Ministerium Eichhorn.
  • Provinziallandtage von 1843. Verfassungspläne des Königs. Arnims Rücktritt.
  • 4. Die Parteiung in der Kirche.
  • 5. Realismus in Kunst und Wissenschaft.
  • 6. Wachstum und Siechtum der Volkswirtschaft.
  • 7. Polen und Schleswig-Holstein.
  • 8. Der Vereinigte Landtag.
  • 9. Der Niedergang des Deutschen Bundes.
  • 10. Vorboten der europäischen Revolution.
  • Beilagen. (XXVI - XXXV)

Full text

Verheißung der Vereinigten Ausschüsse. 141 
könne; auch behielt er sich vor, diese Ausschüsse je nach Umständen zu ge- 
meinsamer Beratung zu vereinigen. Dergestalt begann die von Friedrich 
Wilhelm so lang geplante organische Entwicklung der ständischen Institu- 
tionen. Er ahnte nicht, wie weit sie führen mußte. Die erweiterte Offent- 
lichkeit, die er den Landtagen gewährte, hatte er freilich sehr eng umgrenzt; 
denn er kannte alle Übelstände des konstitutionellen Systems nur zu ge- 
nau, er fürchtete die Eitelkeit der parlamentarischen Redner und wußte 
auch, wie selten die Zeitungen ein treues Bild von den Landtagsverhand- 
lungen geben; darum verbot er, die Namen der Redner zu erwähnen. 
Doch wie leicht ließ sich dies ängstliche Verbot umgehen. Die klugen 
Rheinländer wußten ihre Protokolle alsbald so einzurichten, daß jeder- 
mann auf die Hauptredner mit Fingern weisen konnte. Mit dem Ge- 
heimnis der Verhandlungen brach aber ein Grundpfeiler des alten Stände- 
wesens zusammen. Landtage, die sich dem Urteil der öffentlichen Meinung 
preisgaben, konnten sich auf die Dauer nicht mit unmaßgeblichen Rat- 
schlägen begnügen, sie mußten fordern, daß ihnen irgend ein Recht der 
Beschließung gewährt würde und die Räte der Krone ihnen persönlich 
Rede stünden. Mehrere Minister sagten dies dem Monarchen sogleich 
voraus; er hörte sie nicht. 
Noch unklarer blieb, was die Vereinigten Ausschüsse und ihre ver- 
heißene „Mitwirkung“ bedeuten sollten. Die Gesandten der kleinen Höfe 
sahen in ihrer Herzensangst schon das Schreckbild einer parlamentarischen 
Regierung emporsteigen.) Aber auch mancher ruhige Mann zog den 
bündigen Schluß: die Vereinigten Ausschüsse sollen aus den Provinzial- 
ständen gewählt werden, sie sind mithin nichts anders als die in der Ver- 
ordnung vom 22. Mai 1815 verheißene Repräsentation des Volks und 
können, sobald sie in Berlin zusammentreten, alle Rechte einer solchen 
verlangen. Der König hingegen betrachtete die Ausschüsse, deren Beru- 
fung ihm Rochow zuerst vorgeschlagen hatte, lediglich als ein Mittel, um 
seine Preußen nach und nach für einen künftigen Vereinigten Landtag 
zu erziehen. Seinem Schön erklärte er: „In den Ausschüssen hab' ich 
mir Elemente geschaffen, durch welche ich in den landtaglosen Jahren die 
wichtigsten Gesetze für die nächsten Landtage vorbereiten und Dinge all- 
gemeinen Interesses von den vorigen Landtagen her ausgleichen kann; 
mit einem Worte, die Möglichkeit, schon jetzt und sobald sich das Be- 
dürfnis zeigt, alle Vorteile der Generalstände zu genießen, ohne die Er- 
schütterungen, welche ihre plötzliche Einführung mit sich führt, befürchten 
zu müssen; und kommen die Fälle, die in des seligen Königs Gesetzen 
vorgesehen sind, wo ein Allgemeiner Landtag unumgänglich ist, so ist der 
Ideen-Austausch und das Beraten mit Männern aus allen Ländern 
nichts Ungewohntes mehr. Kurz, ich habe einen Bau begonnen, der ohne 
  
*) Bergers Bericht, 29. April 1841.
	        

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