Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Geschichte Württembergs.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Die Geschichte Württembergs.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Geschichte Württemberg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Württemberg als Herzogthum.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 37. Herzog Friedrich I. 1593 - 1608.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • §. 25. Allgemeiner Ueberblick.
  • §. 26. Ende Herzog Eberhards I. Eberhard II. 1496 - 1498.
  • §. 27. Herzog Ulrich. Der Anfang seiner Regierungszeit. 1498 - 1512.
  • §. 28. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Der Bauernaufruhr. Der Tübinger Vertrag. Die Ermordung Huttens. 1512 - 1519.
  • §. 29. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Eroberung Württembergs. Das Land unter österreichischer Herrschaft; der Herzog in der Fremde; Vorbereitung auf die Reformation. 1519 - 1525.
  • §. 30. Der Bauernkrieg und seine Folgen. 1525.
  • §. 31. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Wiedereroberung des Landes. Einführung der Reformation. 1534 - 1550.
  • §. 32. Herzog Christoph. Seine Geschichte bis zum Antritt der Regierung. 1515 - 1550.
  • §. 33. Herzog Christophs Regierung. 1550 - 1568.
  • §. 34. Herzog Ludwig. 1568 - 1593.
  • §. 35. Rückblick auf das sechzehnte Jahrhundert.
  • §. 36. Die Hexenprozesse, "ein schwarzer Fleck in der Geschichte."
  • §. 37. Herzog Friedrich I. 1593 - 1608.
  • §. 38. Herzog Johann Friedrich. Der Anfang des dreißigjährigen Kriegs. 1608 - 1628.
  • §. 39. Herzog Eberhard III. Der dreißigjährige Krieg. 1628 - 1648.
  • §. 40. Der westfälische Frieden und der Zustand Württembergs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

112 III. Württemberg als Herzogthum. 
süchtelelen zwischen Enslin und Melchlor Jäger hinausgezogen, von denen jeder 
den Ruhm des Geschäfts haben wollte. Durch Bestechung der kaiserlichen Räthe 
hauptsächlich gelang es, im Jahr 1599 den Prager Vertrag zu schlleßen. 
Die Bestimmungen desselben sind: „1. Württemberg ist nicht mehr öster- 
reichisches Afterlehen, sondern deutsches Reichslehen; 2. stirbt 
der württembergische Mannsstamm aus, oder fällt das Land auf 
irgend eine Art an das Reich zurück, so kommt es wieder in den 
Besitz der Erzherzoge von Oesterreich; diese haben darum das 
Recht, Titel und Wappen von Württemberg zu führen; 3. Würt- 
temberg zahlt innerhalb 16 Monaten die Summe von 400,000 fl. 
an Oesterreich; 4. dieses verspricht, im Falle einer künftigen 
Besitznahme des Landes dessen Rechte und Freiheiten, sowie die 
eingeführte Augsburger Konfession bestehen zu lassen.“ — Ueber 
diesen Vertrag war das Land höchst unzufrieden; denn im Allgemeinen war an 
der seltherigen Lage für die Unterthanen nichts geändert; daß der Herzog freier 
stehe, sollte das Volk mit viel Geld bezahlen. Auch wußte man nur zu gut, wie 
wenig die österrelchische Regierung Versprechungen, die sie bezüglich der Glaubens- 
freiheit gab, erfüllte, und im dreißigjährigen Krleg zeigte es sich klar und deutlich, 
daß Oesterreich sich trotz des Prager Vertrags seine angemaßten alten Rechte auf 
Württemberg vorbehalten hatte. Dle Landschaft wollte von dem Bezahlen der 
400,000 fl. nichts wissen; erst als der Herzog versprach, den Beschwerden abzu- 
helfen und den Tübinger Vertrag zu erfüllen, übernahm sie die Summe „zur 
Bezeugung unterthänigster Treuherzigkelt, doch unbeschadet aller ihrer Rechte 
und Freiheiten.“ Aber der Herzog gab Versprechungen, die ihn in unabhängiger 
Ausübung selner Gewaltherrschaft hindern sollten, immer mit dem Vorsatz, sie 
nicht zu halten. Seine Landschaftsmitglieder erschienen ihm als „Holzwürmer, 
die kein Gelenk im Kopfe haben“, weil sie ihm nicht in allem bereltwillig nach- 
gaben. Er wollte sich durch gar nichts, auch nicht durch des Volkes heilige Rechte 
beengen lassen, sondern wollte über die Steuern frei verfügen. Auch war es ihm 
sehr unbequem, daß die Bezahlung und Uebernahme seiner vielen Schulden auf 
die Landschaftskasse von dem guten Willen der Landstände abhängig sein sollte. 
Das sollte alles anders werden. Er hatte das Amt Oberkirch im Elsaß und das 
Herzogthum Alencon in der Normandie gekauft 1); ebenso von dem Markgrafen 
von Baden die Stadt Besigheim mit Mundelshelm, Hessigheim, Wahlheim und 
halb Löchgau, später auch Altensteig und Liebenzell. Für die erstgenannten Be- 
sitzungen forderte der Markgraf die Summe von 384,486 fl. Außerdem erfor- 
derten des Herzogs glänzende Hofhaltung, seine Alchymisten u. s. w. ungeheure 
Summen Geldes. Wer sollte alles schaffen? Es wurden Steuern um Steuern 
ausgeschrieben; aber endlich war das geduldige Volk nicht mehr Willens, dem 
Verächter selner Rechte immer wieder Geld zu geben. Darum sann er auf ein 
Mittel, das Volk zu zwingen. Ein stehendes Heer sollte ihm zur Erreichung 
seiner Zwecke dienen. Dann hatte er alles, was er wünschte, Geld und unum- 
schränkte Gewalt. So begann denn der Kampf zwischen Fürst und Volk. 
Friedrich verlangte von der Landschaft die Aen derung des Tübinger 
Vertrags; aber sie gieng auf zwel Landtagen nicht darauf ein (1605 und 
1) Diese Besitzungen wurden bald wieder von Frankreich eingelöst.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment