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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

414 Betrachtungen 
ihren eigenen wahren Vortheil zu erleuchten und zu veredeln, 
kann der Staat sich nur dann Erfolg versprechen, wenn er dabei 
durch die kräftigste Mitwirkung der Organe unterstützt wird, in 
welchen sich das Leben des Einzelnen unmittelbar bewegt, der 
Familie, der Gemeinde und Korporation. Die Unzertrennlichkeit 
des Privatwohles von dem Gedeihen dieser Kreise des geselligen 
Lebens wird hier einem Jeden durch seine eigene und unmittel- 
bare Erfahrung anschaulich; hier allein kann es daher gelingen, 
der Ueberzeugung Bahn zu brechen, dass die richtige Würdigung 
des eigenen Interesses und eine unbefangene Auffassung des 
eigenen Rechts mit einer hochherzigen Anerkennung und treuen 
Erfüllung der uns obliegenden Pflichten durchaus zusammenfallen. 
Mit Rücksicht auf dieses Ziel muss das Verhältniss des Ein- 
zelnen zu diesen Verbänden angemessen festgestellt und ihnen 
selbst die Macht zur Aufrechterhaltung desselben wiederum 
eingeräumt werden, indess dem Staat die Sorge anheimfällt, 
jedem Missbrauch dieser Macht vorzubeugen und abzuhelfen. 
Nur durch ein selbstständiges wohlgeregeltes Leben dieser 
Glieder des gesellschaftlichen Körpers kann der allein richtige 
Grundsatz, dass Rechte erworben werden müssen, dem 
Verständniss. eines Jeden einleuchtend gemacht werden, nur 
dadurch die Wahrheit, dass zu einem wohlthätigen Gebrauch der 
Freiheit die Ausstattung mit physischen und moralischen Kräften 
gehört, dieselbe dagegen ohne diese Voraussetzung nur zu härterer 
Abhängigkeit und schliesslich zum Verderben führt, willige An- 
erkennung finden. 
Nicht die Unrichtigkeit dieses Grundsatzes, sondern eine 
missbräuchliche Anwendung und Benutzung desselben hat die 
Mängel und Gebrechen der alten Gesellschaft verschuldet. Sie 
beutete ihn dahin aus, dass den Diensten derjenigen, welche 
noch nicht in die Reihen der Bevorzugten eingetreten wären, 
der entsprechende Lohn verkürzt wurde. 
Dies nicht nur zu verhüten, sondern mit Bewusstsein und 
Entschiedenheit auf die Beseitigung der heute noch auf uns 
lastenden Folgen dieses Unrechtes, das heisst auf de Erhöhung 
des Lohnes hinzuwirken, ist die freilich schwierige, jedoch 
nicht unerreichbare und dabei ganz unerlässliche Aufgabe.
	        

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