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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

24 Betrachtungen 
erhebliche. Ihre Aufgabe ist im Wesentlichen die Unterhaltung 
einiger Strafanstalten für Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheue, 
sowie der bestehenden Irrenhäuser und die Aushilfe für Unter- 
stützung derjenigen ‘Armen, zu deren Verpflegung die einzelnen 
Gemeinden entweder nicht verpflichtet, oder nicht vermögend 
sind. Die durch sie verwandten Summen kommen gegen die 
regelmässigen Leistungen der grösseren Städte und gegen die 
Verwendung des Staates, sowie der Privatmildthätigkeit, in ausser- 
ordentlichen Fällen kaum in Betracht '). 
ordnet eine Revision der in den einzelnen Provinzen bestehenden Regle- 
ments über die Armenpflege an. Diese Revision ist zwar für einige Armen- 
verbände (z. B. der Kurmark, der Niederlausitz, des Kreises Kottbus u. s. w.) 
erfolgt, für andere indess noch zu erwarten. 
1) Der kurmärkische Landarmenverband, welcher 15 Kreise und einige 
Ortschaften umfasst, verausgabte im Ganzen im J. 1848 rund 77,600 Rthlr., 
1850 73,000 Rthir. Beinahe die Hälfte dieser Summen wurde durch die Unter- 
haltung der in den Strafhäusern eingesperrten Bettler und Landstreicher in 
Anspruch genommen, eine Ausgabe, welche kaum unter den Gesichtspunkt 
der eigentlichen Armenpflege fällt. Einen anderen, ebenso erheblichen Theil 
der Ausgabe veranlasst die Verpflegung von Invaliden und die Behandlung 
von Irren. An Armenunterstützung, ausserhalb der zwei Strafanstalten zu 
Straussburg und Prenzlau; des Irrenhauses zu Neu-Ruppin, und des Inva- 
lidenhauses zu Wittstock, also an Heimathlose, oder unvermögenden Ge- 
meinden angehörige Arme, wurden nicht mehr als 1848 rund 5500 Thlr., 
1850 Rıihlr. 6000 verwandt (vgl. das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam, 
Jahrg. 1849, Beil. zum 52sten Stück; Jahrg. 1851, Beil. zum 36sten Stück.) 
Der westpreussische Landarmenverband, welcher die Regierungsbezirke 
Danzig und Marienwerder umfasst, hat im Durchschnitt der Jahre 18""/49 an 
laufenden Unterstützungen für heimathlose und andere Arme die Summe von 
rund 12000 Rihlrn. verausgabt. (Vergl. den in der Beilage I. mitgetheilten 
Abschnitt eines landräthlichen Berichtes an die Regierung zu Marienwerder.) 
In dem Kreise Reichenhach in Schlesien (woselbst der Landarmenverband 
auf die einzelnen Kreise beschränkt ist) betrug die Ausgabe des Landarmen- 
fonds vor dem Jahre 1848 jährlich etwa die Summe von 300 Rthirn., in 
dem Kreise Waldenburg sogar nur 30 Rıhlr. (nach mündlichen Angaben der 
Kreisbehörden), obwohl diese Gegenden unter dem Drucke der auf der 
Baumwollen- und Leinenindustrie lastenden Krisis schwer darniederlagen, 
und yom Staate, sowie von Privatpersonen Tausende verwendet werden 
mussten, um das Aeusserste abzuwenden. Auch in Oberschlesien ist bei 
Gelegenheit des dort ausbrechenden Typhus durch den Landarmenverband 
zur Linderung der Noth wenig geschehen; die Aufgabe fiel auch hier im 
Wesentlichen dem Staate und der Privatmildthätigkeit zu.
	        

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